Minigolf-Welt

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-   -   Unerlaubter Ballwechsel (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=7811)

Di.Stefano 19.11.2010 23:50

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind.

Tut mir leid dir zu widersprechen, Günter, aber ich ersehe anhand der Formulierung der von dir zitierten Regeln 7 (1) und 9 (1) keinen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Wechseln eines Balles und dem Nichtbeenden einer Bahn. Insbesondere geben die Spielregeln den von dir postulierten Tatbestand "nicht ordnungsgemäßes Beenden" nicht her. Es gibt ein "Beenden" und ein "Nichtbeenden", wobei Letzteres in 9 (1) ausdrücklich als Nichteinlochen definiert ist, jedoch kein "nicht ordnungsgemäßes Beenden". Ein Einlochen mit einem unerlaubt gewechselten Ball ist ein "Beenden" der Bahn und fällt somit nicht unter 9 (1).

Wenn dir V + 2 für unerlaubtes Ballwechseln zu milde erscheint, musst du dich bei denen beschweren, die diese Regel 2008 abgeändert haben. Es hatte damals im alten Regelwerk schon seinen Sinn, dass ausdrücklich drinstand, dass man 7 Strafpunkte (nicht, wie hier fälschlich gesagt wurde, Punkte) für unerlaubtes Ballwechseln bekommt (Regelwerk von 2007, S 20, 7.1), weil man schon damals wusste, dass man den hier beschriebenen Fall nicht mit den Vorschriften zum Bahnbeenden lösen kann.

pinkydiver 20.11.2010 21:09

Zitat:

Zitat von Pommes (Beitrag 190053)
[
Aber Handlung Nr. 2 müsste eigentlich den Mitspielern auffallen aufgrund des unterschiedlichen Ballverhaltens. Oder die betreffende Bahn ist baulich so, dass eigentlich fast jeder Ball wieder rauslaufen kann. Dann würde der Wechsel nicht so auffallen.

das fällt niemandem auf, denn so blöd, daß man einen Sprunghöhe 60 Ball gegen einen Sprunhöhe 0 austauscht ist auch keiner, aber statt 50 cm mal schnell nen 20 oder 25 cm Ball für den putt, fällt nicht unbedingt auf wenn man locker puttet

F-v-B 22.11.2010 16:51

:D
Lösung des Problems --> Umkehrung der Regel, und das Ballablegen mit der Hand verbieten. Darf nur noch mit dem Schläger :D :D ;)

hati hati 22.11.2010 17:12

Zitat:

Zitat von F-v-B (Beitrag 190412)
:D
Lösung des Problems --> Umkehrung der Regel, und das Ballablegen mit der Hand verbieten. Darf nur noch mit dem Schläger :D :D ;)

und nur der mitspieler darf den ball saubermachen !:D :D :D

Landei 22.11.2010 17:22

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 190145)

Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen

Warum kann 9.1 nicht ziehen? Was definierst Du denn in 9 (Ergebnisermittlung) rein?

In 7 steht, dass die Bahn mit dem Ball zu beenden ist, mit dem sie begonnen wurde. Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet und es ist nach 9.1 zu verfahren.
Aus meiner Sicht klingt das, was Günter geschrieben hat, absolut plausibel.

opc 22.11.2010 19:11

@ landei

in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-)
oder der bärliner.

7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.

... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet.

daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ?

bärliner meint so :

9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.
aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet.

aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat

daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht

S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.

alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-)

ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann.

das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!!

beispiele:

rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten.

schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung

opc 22.11.2010 19:22

[quote=Landei;190420]


.......


Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet..........



zeige uns, wo das steht !!!!!

Landei 23.11.2010 09:15

Hm, also entweder willst du mich und Günter nicht verstehen, oder Du kannst es nicht.

Zeige Du mir doch die Regel, wo steht, dass du den Ball WECHSELN darfst.
Wenn jemand den Ball wechselt, hat er sie nicht korrekt nach (7) der IntSpR beendet. PUNKT. Und dann machen wir uns mal Gedanke, wie dies zu bewerten (mit 7 Schlägen für die Bahn und V + 2) ist.

Lenny 23.11.2010 09:36

Das Wechseln eines Balles ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein anderer Ball (außerhalb der definierten Sonderbestimmungen) ins Spiel gebracht wird, hat der Spieler damit sein ordnungsgemäßes Spiel an dieser Bahn beendet (das Spiel mit dem neuen Ball ist nicht zu werten). Da er damit das Spielen vorzeitig (ohne Einlochen) beendet hat, kann nur eine 7 notiert werden.

Landei 23.11.2010 11:26

@Lenny: Genau das schreiben Günter und ich die ganze Zeit und der Mann aus dem hohen Norden zählt die Erbsen oder will es nicht verstehen. *grummel*


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