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Wenn dir V + 2 für unerlaubtes Ballwechseln zu milde erscheint, musst du dich bei denen beschweren, die diese Regel 2008 abgeändert haben. Es hatte damals im alten Regelwerk schon seinen Sinn, dass ausdrücklich drinstand, dass man 7 Strafpunkte (nicht, wie hier fälschlich gesagt wurde, Punkte) für unerlaubtes Ballwechseln bekommt (Regelwerk von 2007, S 20, 7.1), weil man schon damals wusste, dass man den hier beschriebenen Fall nicht mit den Vorschriften zum Bahnbeenden lösen kann. |
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:D
Lösung des Problems --> Umkehrung der Regel, und das Ballablegen mit der Hand verbieten. Darf nur noch mit dem Schläger :D :D ;) |
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In 7 steht, dass die Bahn mit dem Ball zu beenden ist, mit dem sie begonnen wurde. Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet und es ist nach 9.1 zu verfahren. Aus meiner Sicht klingt das, was Günter geschrieben hat, absolut plausibel. |
@ landei
in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-) oder der bärliner. 7. Ballwahl (1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat. ... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet. daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ? bärliner meint so : 9. Ergebnisermittlung (1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet, bevor er eingelocht hat.aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet. aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft. alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-) ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann. das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!! beispiele: rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten. schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung |
[quote=Landei;190420]
....... Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet.......... zeige uns, wo das steht !!!!! |
Hm, also entweder willst du mich und Günter nicht verstehen, oder Du kannst es nicht.
Zeige Du mir doch die Regel, wo steht, dass du den Ball WECHSELN darfst. Wenn jemand den Ball wechselt, hat er sie nicht korrekt nach (7) der IntSpR beendet. PUNKT. Und dann machen wir uns mal Gedanke, wie dies zu bewerten (mit 7 Schlägen für die Bahn und V + 2) ist. |
Das Wechseln eines Balles ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein anderer Ball (außerhalb der definierten Sonderbestimmungen) ins Spiel gebracht wird, hat der Spieler damit sein ordnungsgemäßes Spiel an dieser Bahn beendet (das Spiel mit dem neuen Ball ist nicht zu werten). Da er damit das Spielen vorzeitig (ohne Einlochen) beendet hat, kann nur eine 7 notiert werden.
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@Lenny: Genau das schreiben Günter und ich die ganze Zeit und der Mann aus dem hohen Norden zählt die Erbsen oder will es nicht verstehen. *grummel*
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