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Ein anderer Punkt ist die Angabe der Umsatzsteuer-ID. Als Kleinunternehmer ('Breminha Minigolf' und 'mgparts' scheinen diesen Status zu haben) braucht man sie zunächst mal nicht und daher auch nicht im Impressum anzugeben. Bei Geschäften im EU-Ausland ist sie wohl aber erforderlich; dieser Bereich wird als "kompliziert" und für Kleinunternehmer eigentlich nur mit Steuerberater zu bewältigend beschrieben.
allesroger, Breminho, wie handhabt ihr diese Fälle? |
Zitat:
http://www.billomat.com/blog/was-es-...-ins-ausland/# |
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