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Herzlichen Glückwunsch Herr Mertens,
nach den Ausführungen von Herrn Uwe Braun könntest vor den CAS ziehen und versuchen dich in die Veranstaltung zu klagen. Wäre bestimmt mal was anderes für Leute dort.^^ Aber mal eine andere Frage. Was reizt einen so dermaßen an dieser Veranstaltung, oder an dem Thema, das man da dutzende male nach fragt? Warum akzeptiert man nicht einfach die Sachlage nicht einfach. Nutzt das, dann hoffentlich, gute Wetter, schnappt sich Frau/Freundin und fährt ans Meer. Oder sonst irgendwo hin und lässt den Schläger mal im Wandschrank? |
@ Head 202 und teckel:
Ich habe nur Zweifel geäußert, mehr nicht. Ich bin in diesem Punkt sehr vorsichtig, weil der EuGH mit seiner Rechtsprechung immer für eine Überraschung gut ist. So hat der EuGH in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von Entscheidungen deutscher Bundesgerichte gekippt, bei denen man das nicht erwartet hatte. Unter diesem Blickwinkel könnte wegen des Diskriminierungsverbots nach europäischem Recht auch zweifelhaft sein, dass ab der Reginalliga aufwärts nur männliche Personen in einer Vereinsmannschaft spielen dürfen. Persönlich sehe ich die Sache so, wie von Teckel dargestellt, viel Lärm um wenig bis nichts. |
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dann warte ich mal gespannt, ob es irgendwann gelingt, das sich eine Frau das Recht erkämpft, z. B. gegen Männer um Titel zu boxen. Natürlich hast Du recht, wenn Du schreibst, das der EuGH immer für eine Überraschung gut ist. Aber eine DM ist nun mal ab sofort keine mehr, wenn ich ausländische Spieler zulasse. Was ich eher für möglich halte ist, daß man sich an dem einen Jahr Wohnsitz in Deutschland stoßen könnte. Hier müßte es eigentlich ausreichen, wenn der Wohnsitz bei Beginn der Qualifikation in Deutschland angesiedelt ist. Wenn Du aber Deine rechtlichen Auszüge, die Du hier eingestellt hast mal genau durchliest, wist Du finden, daß in einigen Fällen bereits zu Gunsten des Sport entschieden wurde. Z. B. ist es nach EU-Recht zulässig keine Ausländer in Nationalkadern zuzulassen Dabei spielt offensichtlich nicht einmal der Wohnsitz eine Rolle. Das kann man sicher jetzt endlos weiterdiskutieren. Endgültig erhalten wir aber erst dann Aufschluß, wenn jemand mit der Geschichte tatsächlich bis zum EuGH geht. |
Mike Mann hat doch schon mal mitgespielt , oder nicht !
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Herbert schrieb u.a.:
" Hallo Uwe, dann warte ich mal gespannt, ob es irgendwann gelingt, das sich eine Frau das Recht erkämpft, z. B. gegen Männer um Titel zu boxen." Mit dem Einwand hatte ich gerechnet, halte ihn allerdings für zumindest fragwürdig. Überall dort, wo sachliche Gründe Unterschiede zwischen Mann und Frau rechtfertigen, kann auch kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz bzw. gegen das Diskriminierungsverbot bestehen. Und es macht sicherlich einen Unterschied, ob wir vom Boxsport sprechen, bei dem Männer nun einmal körperliche Vorteile gegenüber Frauen haben oder vom Minigolfsport oder von mir aus auch vom Schachsport sprechen, beide Sportarten sind bekanntlich nicht körperbetont. Im Übrigen besteht ja in unserem Sport die kuriose Situation, dass Frauen bis zu einer bestimmten Klasse in einer Vereinsmannschaft mitspielen dürfen und da fragt man sich schon, warum dass ab einer bestimmten Klasse nicht mehr möglich sein soll. Aber ich glaube, auch das wurde bereits in einem anderen Thread ausgiebig besprochen. Wie ich aber auch schon andeutete, kann ich persönlich mit den derzeitigen Regelungen gut leben. |
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Ab der Regionalliga bestimmt der DMV das Geschehen. In der Sportwartevollversammlung sind bisher alle Anträge des NBV und anderer LV`s auf Änderung abgelehnt worden. Die Gründe dafür und dagegen sind Vielfältig. Bisher haben und hatten die Gegner halt immer die Mehrheit. |
Der Zugang zum Sport wird im DMV jedem ermöglicht, egal welche Nationalität oder welches Unterscheidungsmerkmal auch immer. Das geht auch gar nicht anders, weil ansonsten für die Verbände und Vereine keine Gemeinnützigkeit gegeben wäre.
Aber natürlich ist es möglich, den Teilnehmerkreis bei einzelnen Turnieren nach sachlichen Kriterien einzuschränken, ohne gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder auch irgendwelche EU-Vorgaben zu verstoßen. Und so wie es auf der Hand liegt, dass bei einer Jugendmeisterschaft nur Jugendliche zugelassen werden oder bei einer Seniorenmeisterschaft nur Senioren, ist es genauso logisch, dass eine Deutsche Meisterschaft im Prinzip nur deutschen Staatsangehörigen offen steht. Unsere Regelung geht aber deutlich weiter und lässt auch den in Deutschland lebenden Minigolfer mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu. Dieser wird somit wie in vielen anderen Lebensbereichen auch dem Inländer gleichgestellt. Aber einem im Ausland lebenden Ausländer den Zugang zu einer Deutschen Meisterschaft zu eröffnen, kann auch keine EU vorschreiben. |
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