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besitzstandswahrung.
oberschiedsrichter und schiedsrichter dürften bis zu einem bestimmten tag alle turniere "leiten".
alle bis zu diesem tag erworbenen lizenzen müßten durch die besitzsatndswahrung bis zu ihrem ablauf ( 2 jahre ?) auch weiter so gelten. durch die lehrgang 1 buli schiedsrichter hat der dmv etwas tolles geschaffen aber völlig unnütz, da ja bisher alle schiedsrichter für alle turniere eingesetzt werden dürften. wenn die lizenzen ablaufen, dann kann der dmv sich ja etwas ausdenken, aber für die alten , noch gültigen, lizenzen gilt das nicht. sicherlich könnte man das auch vor gericht einklagen. aber ich spiele minigolf, weil ich spass daran habe, daher gefallen mir turniere in dk auch besonders gut ;-) wichtig ist auf jeden fall nicht die förderungswürdigkeit zu verlieren, weil wirklich jeder cent den wir da bekommen wichtig ist, immerhin muss auch jeder cent davon für die förderung des spitzensportes ausgegeben werden. d.h. für den massnahmen des herren und damen kaders. daher auch so sinnvolle massnahmen wie die nachbereitung einer wm. |
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Vieleicht weigert sich manch einer einfach nur aus Unsicherheit und wegen Überforderung.....Mal so überleg.
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@Bärliner,
ich würde gerne mal von offizieller Seite zur Besitzstandswahrung lesen... |
Der Zeitpunkt wird kommen, an dem der DMV, durch Überreglementierung und mangelnde Aufklärung an der Basis, sein eigenes Grab gräbt.
Es hat schon mal eine Zeit gegeben, zu der Vereine gesagt haben: Ihr könnt uns den Buckel herunterrutschen, wir kochen in Zukunft unser eigenes Süppchen. ich frage mich muss es erst soweit kommen ? Wenn man so weiter macht: Gute Nacht DMV samt Spitzensport, die Basis braucht euch nicht, aber ihr braucht die Basis |
travis
kommt nicht , haben die nicht bedacht und das geben die bestimmt nicht zu,
sind außerdem alles unsere vertreter , die haben dann für dich auf dein recht verzichtet. |
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Nach der neuen Regelung darf ich nun nach der Übergangsregelung nur noch regional als Schiedsrichter eingesetzt werden. Da ich aber nur überregional spiele ist meine Lizenz sinnlos. Ein Spieler der nicht überregional spielt und dort seine Schiedsrichtererfahrungen sammelt und dann OS wird, darf hingegen ohne eigene Spielpraxis in überregionalen Ligen dann bis zur 2.Bundesliga eingesetzt werden. Ich finde das etwas merkwürdig. Und wie andere schon gesagt haben, sind die Regeln ja überall gleich. Wenn ich dann auch noch höre das es in anderen Sportarten ja auch unterschiede gibt (z.B. Fussball) muss ich feststellen, dass man dort über ein Bewertungssystem durch Schiedsrichterbeoachter aufsteigt und keine neuen Prüfungen ablegt. |
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ich hab die schiri und die oschilizenz bis zu welcher liga darf ich denn eingestez werden:confused: so wie ich des verstanden hab alles auser 1 und 2 Bulli:confused:
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So wie ich es verstehe kannst du alles außer 1. Bundesliga und em/wm schiedsen. Ergo ändert sich für die die eine OSCHI Lizenz haben so gut wie NICHTS
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es wird immer von 15 Lehreinheiten gesprochen. Was ist oder wie lange dauert eine Lehreinheit.:confused:
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1 Lehreinheit =45 Minuten
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bärliner
in einem gebe ich dir recht ,
wie man die lizenzen nennt und wie man sie mit befugnissen ausstattet ist egal. nur gibt es bei änderungen immer etwas zu bedenken. die besitzstandswahrung. ansonsten denke ich, brauchen wir keine schiedsrichter, die für bestimmte ligen geeignet sind, weil sie in der bundesliga nicht fitter sein müssen als in der kreisklasse, darum geht es zb beim fussball oder handball. meiner meinung nach würde das regelwerk langen, das als aushang an fast allen plätzen hängt und das ist man gerade eine din a 4 seite. und jeder kapiert es !!!! |
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pech
wieso ist das pech für mich , ich halte mich , wenn ich spiele an die regeln.
lizenzen habe ich alle mal besessen , sicher werde ich aber keine mehr erwerben. und ob es glück ist für die anderen, wird sich zeigen. falls ich unrecht habe, werde ich dann auch dieses gerne öffentlich sagen. ich hingegen kenne leute, die mir erst öffentlich erklären , ich erzähle mist, dies dann aber nur per pn an mich persönlich richtig stellen. soll doch jeder glauben opc erzählt nur schrott !!! und zum thema besitzstandswahrung wurde und wird hier vom dmv präsidium immer noch nichts gesagt, aber nur nicht antworten, dann verläuft sich das ganze im sande, irgendwo stand das ja schon:" schaut doch mal: wann eure lizenzen ablaufen! " |
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Das Thema Besitzstandswahrung geht hier völlig an der Sache vorbei. Denn mit den neuen Lizenzen werden auch die Ausbildungsinhalte zielgerichtet verändert und erweitert. Niemand kann also bereits das besitzen, was zukünftig gefordert wird. Aber wie bei jeder Umstellung gibt es Übergangsregelungen, die hier schon oft genug angesprochen wurden. Und in diesem Zusammenhang bekommen die bisherigen Schiris sogar mehr als vorher, denn sie dürfen auch als OS eingesetzt werden. Der Besitzstand wird also nicht nur gewahrt, sondern sogar erweitert. Aber unabhängig davon finde ich es ätzend, dass wie immer bei Veränderungen hier mit Eifer irgendwelche pseudo-juristische Formalien diskutiert werden (von denen wahrscheinlich 3/4 der Mitdiskutierer nicht die Spur einer Ahnung haben), aber kein Mensch sich für die Inhalte interessiert. |
besitzstandswahrung
@ bärliner
besitzstandswahrung hat nichts mit ausbildungsinhalten zu tun, wenn dies so wäre müßtest du dauernd einen neuen führerschein machen, da sich dort die anforderungen auch ständig ändern. bei der besitzstandswahrung geht es allein um die bisherigen rechte. ein schiri konnte wenn er die ausbildung hierzu gemacht hat , in jeder liga als schiri eingesetzt werden ein oberschiri konnte das auch und zwar auch in jeder liga. dann habt ihr den lehrgang buli eingeführt. damit habt ihr ab dann die lizenzen ( aber nur für neuerwerber ) beschränkt, vielleicht habt ihr das schlauerweise auch irgendwo schriftlich niedergelegt, ansonsten war der aufbaulehrgang ja in der praxis gut aber theoretisch für die katz. somit hat jeder lizenzinhaber jetzt durch die besitzstandswahrung mindestens die lizenz b und einige ( aufbaulehrgangsteilnehmer und besitzer der lizenz vor einführung des aufbaulehrganges ) die lizenz a. das ein paar sogar besser gestellt werden interessiert , die die schlechter gestellt werden , bestimmt wenig. aber frage doch einfach mal bei uwe braun nach , der hilft doch gerne bei juristischen fragen aber es gibt noch mehr echte juristen unter den minigolfern. die können das bestimmt auch. |
wikipedia
Besitzstandswahrung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Wechseln zu: Navigation, Suche Die Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) ist ein Begriff des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Sie gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften. Diese dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Indirekt wird die Besitzstandswahrung in Gesetzestexten manchmal mit Formulierungen wie „Paragraph ... des ...-Gesetzes bleibt davon unberührt“ festgelegt. Eine Besitzstandswahrung kann befristet geregelt sein. Beispiele [Bearbeiten] Ein Beispiel für die Besitzstandswahrung ist die Umstellung von den alten deutschen Führerscheinklassen 1-5 (verwendet bis 31. Dezember 1998) auf die neuen EU-Führerscheinklassen A-D und zugehörige nationale Klassen. Wurde die Fahrerlaubnis nach der alten Klasse 3 (PKW bis 7,5 Tonnen) vor dem 1. April 1980 ausgestellt, beinhaltete dieser automatisch auch die später eingeführte Klasse 1a (Deutschland) bzw. A1 (EU). Personen, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten haben, sind auch mit dem EU-Führerschein berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen, obwohl für diese nach gültigem Recht eine separate Prüfung notwendig wäre. |
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Es ist auch völlig uninteressant, ob sich durch die Regelung irgendwelche Leute besser stellen, letztendlich darf sich nach meinem bescheidenen juristischen Verständnis keiner schlechter stellen. Das wäre z.b bei mir der Fall - habe den "normalen" Kombi-Schiri-Schein letztes Jahr gemacht, und darf nun nicht mehr in der Regionalliga ins Schiedsgericht. Da ich zurzeit der einzige Schiri in unserer Mannschaft bin, werden wir somit deutlich schlechter gestellt, oder etwa nicht? Letztendlich ist das sehr gut mit den Führerscheinen zu vergleichen - ich darf mit meinem 1989 erworbenen Klasse 3 Führerschein noch 7.5t fahren - Leute die den Schein deutlich später gemacht haben, dürfen dieses nicht mehr. Nur noch wenn sie einen erweiterten Führerschein machen, in denen dann auch zusätzliche Inhalte vermittelt werden. Ist fast 1:1 zu übertragen. Ach was genau muss denn ein Schiri im NBV in der Regionalliga anders machen, als ein Schiri in der NBV-Oberliga? Hier würde mich eine detaillierte Antwort interessieren. |
travis
du brauchst dir keine gedanken machen, der dmv hat sicherheitshalber die sportordung vergessen zu ändern, dort gibt es die begriffe schiri lizenz a b oder c nicht, dort wird nur vom oberschiedsricher/ schiedsrichter gesprochen.
daher kannst du bis zu einer änderung der sportordnung weiter mit deiner schiri lizenz auch überregional richten. oder sehe ich das auch falsch |
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Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung. |
Wenn es stimmt, das es noch nicht einmal schriftliche Prüfungsbögen gibt, dann sollte ich eine so unausgegorene Sache auch nicht auf den Tisch bringen.sp:-)
Wenn ich Änderungen im Regelwerk oder sonstwo anstosse, darf ich nicht die Idee verabschieden und dann mal in der Zukunft sehen, wie ich es umsetze. Der Unmut vieler wäre nicht gegeben, wenn ein fertiges Konzept vorliegen würde, mit genauen Daten zur Übergangslösung (großzügig bis zum letzten Auslauf der aktuellsten Lizenz, also 4 Jahre) und auch ein Lehrgangswesen, welches zumindest in den Prüfungsfragen einheitlich im DMV sein sollte. |
Wer darf dann eigentlich bei einem Internationalen Grand Prix Turnier Schiedsrichten.
Schiedsrichter C, Schiedsrichter B oder nur Schiedsrichter A |
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Also mit A macht du auf jeden Fall nichts falsch ;) :D :D :D |
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Ich denke man sollte mal die Interpretation von unserem Bundeslehrwart abwarten nicht das dieser sagt es bleibt mit den alten Lizenzen so wie es bis jetzt war und für alle neuen Lizenzen gelten auch die neuen Einsatzgebiete !!!
Nicht für ungut Bärliner aber ich bin nicht ganz sicher in wie weit deine Meinung mit der vom Bundeslehrwart Lothar Homey decken. Und da wohl noch keiner das offizielle Protokoll gelesen und der DMV noch nichts veröffentlich hat sollte man auch mal abwarten. |
Ich finde die ganze Thematik äußerst äußerst unglücklich.
1. Nirgendwo steht, ab wann die neue Einteilung Schiri A, B und C gilt. 2. Was geschieht mit dem laufenden Spielbetrieb, wenn Bärliner irgendwo wohlwollend äußert, das lassen wir mal noch zu, aber eigentlich ist es nicht mehr zulässig. Solche gravierenden Änderungen hätten besser durchdacht sein müssen und vor allen Dingen nicht während einer laufenden Saison bekannt gegeben werden sollen. 3. Ich vermisse eine klare Ansage, wie die nächsten Turniere (sowohl Punktspielbetrieb als auch Pokalturniere - welche Wertigkeit auch immer - schiedsrichtermäßig besetzt sein sollen oder müssen oder wie auch immer! Ehrlich gesagt, ich bin froh, dass ich mit dem Spielbetrieb ab sofort nichts mehr zu tun habe. Da ich nur noch passives Mitglied bin und somit erst mal im Ligenspielbetrieb nicht mehr als Turnierleiter eingesetzt werde, brauche ich mir auch keine Gedanken zu machen, wer darf nun Schiri bzw. Oschi sein und wer nicht. Hallelujasp:-) |
Und immer noch ist niemand auf die Frage eingegangen:
Welche zusätzlichen Kenntnisse/Fähigkeiten im Vergleich zum "normalen" Schiedsrichter muss ein Inhaber der A-Lizenz haben? Womöglich, weil sich der DMV selbst darüber nicht im Klaren ist? |
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gereglt ist da viel, wieviel unterrichtseinheiten, wie alt man sein muss usw aber da steht nicht schiedsrichter lizenz b bis 2 bundesliga, so etwas finde ich dort nicht, oder ist das mal wieder in irgendeinem protokoll , das keiner kennt niedergelegt. |
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Auszug aus der aktuellen Version von L2 15. Gültigkeit der Lizenzen (1) Alle Lizenzen sind im gesamten Bereich des DMV gültig. Es gibt also keine regionale Begrenzung, ein Schiedsrichter C aus Berlin kann auch im NBV eingesetzt werden oder verstehe ich auf einmal unser Regelwerk nicht mehr ??? |
????
mal eine Frage als Tunierleiter::
wer ist nach der neuen Einteilung der Schiedrichter A, B, C, ab Regionalliga der Oschi???? Schiri A,B,C und wie erkenne ich das? Darf ich einen Spieltag stattfinden lassen, wenn z. B. Travis der eine frische Lizenz schon nicht weiss ob er eingesetzt werden darf/kann???? Woher soll ich wissen wer was ist ??? Fragen über Fragen:eek: ? fragende Grüße Frank Exner |
fräänk
dir geht es wie mir, wir sind dem minigolfsport rein interlektuell nicht mehr gewachsen ;-) |
Tja, das heißt dann wohl das ich als Oschi (zur zeit noch in der Bezirksliga). In der Bundesliga noch nicht einmal einen Schiri machen kann. Oder?
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das wird nicht vorkommen - werde bei der unklaren Lage nicht als Schiri in der Liga zur Verfügung stehen - nachher werde ich noch irgendwie ich Nachhinein bestraft, weil in irgendeinem Geheimprotokoll irgendetwas dazu steht - lass mal lieber. Und da der BSpW so gar nicht auf meine Fragen hier eingeht, wird mir das langsam eh zu doof... |
Hallo Oli,
genau das meinte ich. Wegen dieser Unklarheit findet sich kein Schiedsgericht.... und dann:eek: Viele Grüße Frank |
@Frank,
naja um auf der sicheren Seite zu sein, musst du mindestens 3 Oschis finden (und wie ich irgendwie gelesen habe, sollten ja mehr als 80% der Lizenzträger einen OSchi haben), die ja wohl in der Regionalliga pfeiffen dürfen, oder? |
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