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Klarstellung
Eines möchte ich mit meinen Äusserungen klar stellen.
Ich unterstelle in dieser Sache niemanden unsportliches Verhalten. Ich habe diesen Thread nur erstellt um diese Lücke im Regelwerk vielleicht schliessen zu können. Wenn jemand aus meinen Postings etwas unsportliches gegen eine Person erkennt, dann ist das von meiner Seite nicht so gewollt. CSS |
Bei dem Anhang taucht schon die nächste seltsame Regelung auf.
Das Schiedsgericht entscheidet über einen Protest über eine Entscheidung des Schiedsgerichts? :confused: Da kann man ja gleich der Kuh auftragen die Wiese zu bewachen, damit keiner das Gras frisst.:p Hat man da eine Berufungsmöglichkeit? Die müsste man dann gleich bei jedem Protest gegen Schiedsgerichtsentscheidungen bemühen.ba1:-) |
Zitat:
Zudem ist der Protest vermutlich so wie gestellt auch zurückzuweisen (von wem auch immer), sofern er die Bestrafung des Protolollführers fordert. Denn die wird ja auch in der Diskussion hier mehrheitlich als nicht gerechtfertigt eingestuft. Sollte der Protest zweiteilig gemeint gewesen sein, dann ist Punkt 1 durchaus mit Aussicht auf Erfolg. Das Ganze erhält bei aller Erfahrenheit der handelnden Personen (Oschi hat sicher auch den TL mit einbezogen) natürlich ein Geschmäckle, wenn man bedenkt, dass a) der Oschi in der Mannschaft aktiv war, die hier vermeintlich profitiert hat b) die Kombination Oschi/TL scheinbar (damals in umgekehrter Besetzung) zwei Wochen vor diesem Vorfall einen vermeintlich gleichen Fall anders bewertet hat (Aussage CSS) c) die Klärung nun im Sportausschuß des MVBN getroffen wird, wo der TL ja auch wieder beteiligt ist Ich beneide jedenfalls niemanden, der hier jetzt agieren muss. |
Ne faire vernünftige Spielgruppe wäre, schnell zu Bahn 15 zurück gegangen und dort normal die Bahn gespielt. Anschließend hätte Spieler 2 die 16 gespielt und alles wäre OK, oder meinetwegen auch Spieler 1 und 2 . Dazu muß man nicht zum Schiri rennen. Das passiert übrigens häufiger als man denkt nicht nur in Niedersachsen, nicht nur bei Pokalturnieren sondern auch in der Regionalliga und der 2. BL.
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Zur Info
Der Turnierleiter der Pokalendrunde war in die Entscheidung mit einbezogen worden
und die Woche davor war er selbst als Schiri eingesetzt. Der Oschi war die Woche zuvor nicht bei dem Punktspiel anwesend. |
Antwort eines Lehrwartes
Ein Punkt hat noch niemand erwähnt.
Ganz entscheidend ist, was die nachfolgende Gruppe gemacht hat, als die Bahn übersprungen wurde. Sollte die nachfolgende Gruppe, warum auch immer, die Bahn 15 schon begonnen haben zu spielen hätten beide Spieler Pech gehabt, denn dann würden beide eine 7 bekommen. Da die nachfolgende Spielgruppe aber noch weiter entfernt war, hätte die Bahn nachgespielt werden können. Soviel von einem Lehrwart. Mal schauen was der nächste Lehrwart meint. Gruß CSS |
Schiedsgericht
Auch wenn es im ersten Moment einem etwas sauer aufstößt, dass die Entscheidung ein Schieri getroffen hat welcher zum Verein des Spielers 2 gehört. Aber der Protest wurde "komischerweise" einstimmig abgelehnt. Denn im Schiedsgericht war auch ein Vertreter des Vereins von Spieler 1.
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Ich hätte übrigens auch beide an Bahn 15 spielen lassen und dann weiter zur Bahn 16 mit Schlag 2 für Spieler 1.
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Zitat:
Eine 7 würde es nur dann geben, wenn: 9. Ergebnisermittlung (1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet, bevor er eingelocht hat. 10. Spielprotokollführung (11) Wird nach Abgabe der Spielprotokolle bei der Turnierleitung entdeckt, dass das Ergebnis für eine einzelne Bahn nicht eingetragen wurde, erhält der betreffende Spieler 7 Punkte für die fehlende Bahn, die in das leere Feld im Spielprotokoll einzutragen sind. Da man kein Ergebnis für diese Bahn erspielen durfte, konnte auch kein Ergebnis eingetragen werden, weswegen es auch nicht fehlte, sondern nie produziert wurde! Der Spieler beendet noch nicht mal das Spiel an der Bahn, bevor das Ziel mit dem Ball erreicht wurde, da er die Bahn gar nicht spielen durfte! (Ansonsten gäbe es noch ein V+2 dazu!) Natürlich fehlt das Bahnergebnis in der Gesamtabrechnung, aber nicht weil es jemand verschlampt hat aufzuschreiben bzw. versäumt hat es nachzuprüfen! Zum Thema Bahnenreihenfolge: 11. Spielreihenfolge und Bespielen einer Bahn (1) Die Bahnen sind immer in der Reihenfolge von 1 bis 18 zu bespielen. Bei Massenstart starten nicht alle Spieler an Bahn 1, jedoch ist die Reihenfolge der Bahnen einzuhalten. Ein Spieler, der z.B. an Bahn 9 beginnt, spielt zunächst die Bahnen 9 bis 18 und anschließend die Bahnen 1 bis 8. Bei einem Massenstart auf zwei Anlagen bedeutet dies z.B.: Bahnen 9 bis 18 auf Anlage A, Bahnen 1 bis 18 auf Anlage B, Bahnen 1 bis 8 auf Anlage A. Hier greift die juristische Auslegung des Geschriebenen: Es steht nirgendwo, dass man die Reihenfolge der Bahnen einhalten muss (Muss-Regel). Eine "Kann-Regel" ist aber auch nicht gegeben. Bei den Strafen ist solch ein Vorfall nicht explizit aufgeführt. Eine Ermahnung (E) wäre bei dem vorliegenden Fall vertretbar gewesen aus meiner Sicht, da ein fahrlässiger Regelverstoss vorlag. |
Ich glaube die meisten Spieler hätten einvernehmlich die Bahn 15 garnicht mehr gespielt und für beide einfach ein As eingetragen - das wäre niemandem aufgefallen !!!
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An die Karre fahren oder nicht, ich glaube es wurde schon bewusst die höchste Strafzahl gegeben, in dem Bewußtsein das es zum Sieg führt, da es die letzte Startgruppe in der letzten Runde war. Ich vertrete auch die Meinung das jeder mal einen Fehler machen darf, ohne gleich die höchste Strafe auszusprechen. Wo bleibt denn da die Menschlichkeit und das sogenannte Fingerspitzen Gefühl. Aber in gewissen Situationen, sprich der "Sieg" sieht es eben immer anders aus.
Schönen Grüß noch |
HALLO????????????
Was ist das denn für eine Behauptung? Die Strafe wurde bewusst gegeben????????? Ich weiss!!, dass der Oberschiedsrichter ein sehr fairer Sportsmann ist und auch den anderen Mannschaften den Sieg gönnt! Heini...Halte dich bitte mit solchen Kommentaren zurück!!! OHNE WORTE! |
Zitat:
Aber eindeutiger geht es nicht mehr, dass die Bahnen in der vorgegebenen Reihenfolge zu spielen sind (ohne wenn und aber) |
Ich bin es nochmal!
Sicher ist diese Geschichte schei... gelaufen und man kann die Regeln in vielerlei hinnsicht auslegen. Aber ich denke, dass niemand hier das Recht hat dem Oschi vorsatz zu unterstellen. Ich kenne den Oschi, seid ich golfe und bin der festen Meinung, dass er der letzte Spieler wäre, welcher einem anderen Team den Sieg nicht gönnt. Ich glaube kaum, bzw. bin mir sicher, das CSS dieses Thema nicht erstellt hat, um jemanden hier zu attakieren. Diese Thema soll lediglich helfen, um Lücken in unserem Lehrwesen zu schließen. Schicken Tag noch |
Zitat:
Nur wo steht, wie ein solcher Verstoß zu behandeln ist? Meine Meinung nocheinmal und auch ich unterstelle niemanden Absicht, weder dem Oschi, noch dem Spieler der es zu spät mitbekommen hat, das sein Spielpartner die falsche Bahn gespielt hat. Es ist gegen die Bestimmung verstossen worden, das die Bahnen nicht in der richtigen Reihenfolge gespielt sind. Mir ist als Strafe dafür bekannt, dass die zuviel ausgeführten Schläge auf der fälschlicherweise gespielten Bahn bereits zählen und dann die entsprechende Bahn vom Abschlagfeld mit dem entsprechenden Schlag fortgesetzt wird, nachdem die ausgelassene Bahn nachgeholt wurde. Ich kann doch von der Logik her nur eine Strafe verhängen. In diesem Fall ist für die nicht gespielte Bahn eine 7 gegeben worden. Damit wäre der Fehler die Bahn auszulassen bestraft, warum dann die nächste Bahn nocheinmal von vorn mit Schlag 2? Dies wäre ja eine doppelte Bestrafung.Denn an der Bahn hätte der Spieler ja nichts falsch gemacht, wenn die vorherige Bahn mit einer 7 zum Abschluß gekommen ist. |
Zitat:
Also, ich finde die Behauptung auch etwas heftig. Wie ich schon gestern geschrieben habe, wurde der Protest einstimmig zurückgewiesen. Im Schiedsgericht war auch ein Vertreter des unterlegenen Vereins. Von daher scheint nicht nur der Oschi der Auffassung gewesen zu sein, dass das Überspringen so wie getan zu bestrafen ist. |
Zu einstimmigen Urteil kann ich nur sagen, dass die beiden Damen sich gefügt haben, weil auch sie das nachspielen im Regelheft nicht gefunden haben. Was sollten sie tun? Das Urteil von Andi und Dietmar nicht mittragen. Einstimmig ist hier nur ein Wort ohne Bedeutung.
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Zitat:
Da die Bahnen in Reihenfolge gespielt werden müssen (s. schon öfter zitierte Regeln) kann ich aus meiner Sicht keine Bahn überspringen, sondern nur eine Bahn zu früh spielen. Die dafür genannte Vorgehensweise ist zur genüge beschrieben. Für mich ist die Auslegung des Regelwerks hier ganz klar falsch vorgenommen worden. Über E +1 für den Schreiber kann man nur etwas sagen, wenn man dabei gewesen ist, da es aus meiner Sicht der Vorsatz nachzuweisen ist. Das ist immer schwer. Daher in diesem Fall immer im Zweifel für den "Angeklagten". |
Auflösung! Auflösung!
Ich hatte gerade ein Telefonat mit Lothar, der mich dankenswerterweise angerufen hat.
Er hat sich mit einem Ausschussmitglied beraten, welches ich ebenfalls angeschrieben hatte. In drei Wochen hat der Lehrausschuss eine Sitzung, wo das Thema auf der Tagesordnung stehen wird. Lothar meinte, es würde dann so geregelt werden, dass es klar verständlich ist. Zu diesem Fall, meinte er, kann es aus sportlicher Sicht nicht sein, dass eine 7 eingetragen werden muss. Die 7 sollte aus dem Regelwerk auch nicht so abgeleitet werden, wie es getan wurde. Ganz entscheidend wird auch sein, was die Gruppe dahinter bereits in dieser Zeit des Vorspielens getan hat. Auch das wird sich dann in den überarbeiteten Regeln wieder finden. Er hatte mir auch ein Beispiel bei einer Senioren DM in Garbsen genannt wo der Betroffene auch das Feld nachspielen durfte. Möchte damit dieses Thema damit eigentlich abschließen und noch einmal ausdrücklich betonen das ich keiner Person in seiner Entscheidung einen Vorwurf mache. Ich danke allen für ihre Beiträge Gruß CSS |
[size="3"]Nabend,
ich wollte auch nicht das jemand das so persönlich nimmt. Für jemanden der es so mitbekommt wie CSS es geschrieben hat, sieht es halt so aus und ich habe auch von anderen so sagen hören. Habe es eben mal so auch zu Wort gebracht. Warum wird denn hier so viel Wind drum gemacht.?. Wo steht denn das man ein Otto dafür gibt.? Wenn man nicht genau weiss was man für eine Strafe aussprechen soll, würde ich immer im Sinne des Angeklagten stimmen. Ich wollte nur mal schreiben wie es nach Aussen aussieht. Basta. Dafür ist eine Diskussion ja auch da. Aber ich war auch nicht dabei, also möchhte ich mich auch Entschuldigen und keinen angreifen. /SIZE] |
Zitat:
wenn sich die beiden Damen nur 'gefügt' haben, hätten sie gegen die Entscheidung stimmen müssen. Wenn es aber heisst, das Schiedsgericht ist zu einem einstimmigen Urteil gekommen haben alle so entschieden.Leider ist das heutzutage öfters zu beobachten: Es ist an normalen Tagen einfach, die gelbe bzw. rot/gelbe Binde zu tragen, aber wenn mal was am Dampfen ist (Probleme auftreten), irgendwie zu kneifen (ein Auge zu zudrücken). Sorry, diese Erfahrung habe ich nach einem Jahr meiner zweiten Minigolfkarriere machen müssen..... Es scheint manches Mal so, als wenn unser schon komplexes Regelwerk überreglementiert wäre, aber leider kommen immer mal wieder solche Fälle vor. Deshalb ist die Entscheidung des Oschi / des Schiedsgerichtes so zu werten, mutig und m.M.n. zu vertreten. Es ging um was, der Spieler C. hat wie der Schreiber auch,einen Fehler gemacht und diese Fehler wurde geahndet. Im Übrigen war der Sachverhalt bzw. der Verlauf der Ahndung (Nachspielen der Bahn) 1999 in Garbsen anders, lässt sich mit dem heutigen Fall nicht ganz vergleichen..... LG Joa.Kf Joa.Kf |
Auch der Sportausschuss hat sich nochmals mit diesem Fall befasst und ist dabei zu folgender Erkenntnis gekommen:
Der ganze Sachverhalt lässt sich unter Anwendung von Ziffer 11 Abs. 4 und 8 IntSpR ohne jegliche Regeländerung lösen. Da beide Spieler die Bahn 15 noch nicht gespielt hatten, durfte auch kein Spieler bereits die Bahn 16 spielen. Somit hätten beide Spieler nach Entdecken des Fehlers zur Bahn 15 zurück gehen müssen, um diese nachzuholen. Dann wären sie wieder zur Bahn 16 gegangen und hätte beide diese Bahn gespielt. Der Spieler, der die Bahn 16 zu früh gespielt hatte, hätte die zu früh ausgeführten Schläge zusätzlich angerechnet bekommen. Bei entsprechender Regelkenntnis der Spieler wäre dieses Procedere bis hierhin sogar ohne Hinzuziehung eines Schiedsrichters möglich gewesen. Eine nachfolgende, bereits an Bahn 15 befindliche Spielergruppe, hätte vom Schiri kurz angehalten werden müssen, um der Vorgruppe das Nachholen der vergessenen Bahn zu ermöglichen. Im Übrigen hätte man beiden Spielern ein normales E (sofern es die erste Strafe für den Spieler gewesen wäre) für den Regelverstoß (falsche Reihenfolge der Bahnen) geben können. Jedenfalls hat das Ganze weder etwas mit falscher Protokollführung oder dem Vergessen einer Eintragung zu tun, wie das hier u.a. auch angesprochen wurde. Ich hoffe, dass jetzt alle wieder etwas dazugelernt haben... ;) |
Ein Glück wurde dieser, aus meiner Sicht, eindeutige Fall im Sportausschuss richtig analysiert.
Man sieht aber, was es bei unseren Regeln doch für Interpretationsmöglichkeiten gibt, wie es die Beiträge zu diesem Thema gezeigt haben. |
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Mich würde noch interessieren, ob das Ganze nun unter Tatsachenentscheidung verbucht wurde und damit zu den Akten kommt.
Denn hier ging es ja um einen Mannschaftswettbewerb, bei dem die Mannschaft, die nach Klärung der korrekten Regelauslegung deutlich benachteiligt wurde, ausschließlich aufgrund dieser Benachteiligung den Einzung ins Finale des MVBN-Pokalwettbewerbs verpasst hat. Oder wird die Endrunde nun ggfs. komplett neu aufgelegt? |
Hier liegt keine Tatsachenentscheidung sondern ein regeltechnischer Fehler des Schiedsrichters bei der Beurteilung der Situation vor. Dieser ist durch den betroffenen Verein anfechtbar. Da dies geschehen ist, kann das Spiel ggf. neu angesetzt werden.
Das Ganze ist nur deshalb zusätzlich problematisch, da damit auch das Finale hinfällig würde. (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Tatsachenentscheidung) |
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Der MVBN-Sportausschuss hat den Einspruch des Vereins wegen Nichtzuständigkeit einstimmig abgelehnt und sich dabei auf Nr. 19 Abs. 3 der Internationalen Spielregeln (S 1) berufen, wonach die Entscheidung des Schiedsgerichtes endgültig ist.
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@Bärliner: Ich mag mich ob meines altersbedingten Gerechtigkeitssinns täuschen, aber könnte es bei Betrachtung des vorliegenden Falls ggfs. sein, dass dann an dieser Stelle durchaus eine Ungerechtigkeit entsteht, die eine Regelüberprüfung erfordert? Denn faktisch wurde hier doch wie bei einer Tatsachenentscheidung entschieden, weil scheinbar alle hier beteiligten Schiedsgerichtsmitglieder (inkl. durchaus prominenter "alter Hasen") die Regeln nicht kannten und entsprechend eindeutig Unrecht gesprochen wurde, dessen Gültigkeit dann auch noch von den Spielregeln abgesichert wird? |
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Es wäre aber auch zu einfach, den schwarzen Peter alleine den Schiris zuzuweisen. Viele Dinge (wahrscheinlich auch dieser Fall) ließen sich vermeiden, wenn auch jeder einzelne Spieler besser darüber Bescheid wüsste, was er darf, soll oder muss. Auch wenn es im Einzelfall tatsächlich dem Gerechtigkeitssinn widerspricht, aber ich halte es für richtig, dass Ergebnisse mit dem Ende des Turniers feststehen und nicht evtl. noch Wochen danach durch welches Gremium auch immer korrigiert werden können. Denn wo sollte man hier die Grenze setzen? So ein LV-Pokalspiel könnte man ja notfalls erneut ansetzen. Aber was passiert, wenn das Gleiche bei einer Landes- oder Deutschen Meisterschaft passiert (ist ja theoretisch alles möglich)? Hier ist der allgemeine Rechtsfrieden eindeutig dem individuellen Rechtsanspruch vorzuziehen. |
Ich gebe Bärliner zu seinen Aussagen in seinem letzten Beitrag vollkommen Recht.
Alle Turnierbeteiligten sollten ein gewisses Grundwissen des Regelwerkes haben. Das schliesst auch die möglichen Konsequenzen bei regelkonformen Verhalten ein. Bevor ein Spieler/in oder Schiedsrichter/in eine falsche Beurteilung in einer Spielsituation macht, sollte man sich wenigstens die Zeit nehmen und im aktuellen Regelwerk nachsehen, ob dort etwas zur betreffenden Thematik geschrieben steht. Deshalb sollten auch die relevanten Bestimmungen unserer Sportart immer auf den Turnieranlagen zur Verfügung stehen zwecks Ansicht oder zumindest beim Turnierleiter verfügbar sein. |
Auf ein letztes Mal
@ Pommes @ Bärliner
Wollte mich zu diesem Thread, welche ich ja erstellt hatte aus gegebenen Anlass, eigentlich nicht mehr äussern weil ja alles geklärt wurde bzw. ins Rollen gebracht wurde beim DMV Lehrwart. Aufgrund eurer beiden Beiträge möchte ich aber noch einmal was dazu sagen. Der Oschi in der MVBN Pokalrunde war ein sehr erfahrener Oschi mit vielen Jahren Erfahrung. DIe beiden Schiris waren auch nicht seiner meiner Meinung, haben sich aber dann seiner schlüssigen Argumentation angeschlossen. Die beiden Auszüge aus dem Regelwerk, welche Günter genannt hat, haben meiner Meinung mit diesem Vorgang nichts zu tun und helfen auch keinem Schiri so wirklich. Wenn Günter dieser Passagen zur Klärung des Falles herangezogen hätte wäre das seine Meinung gewesen. Der Oschi hat in diesem Fall so argumentiert. - Es steht nirgends im Regelwerk, dass wenn man eine Bahn überspringt, man diese wiederholen darf. - Die erste Regel nannte er mit, die Bahnen müssen in der Reihenfolge 1-18 gespielt werden. - Dadurch ergibt sich, dass nicht fertig gespielte Bahnen mit einer "7" belegt werden müssen. Das waren seine Argumente und auch der Turnierleiter, welcher dieses Jahr Oschi bei einer DM war sah dieses ebenso und hätte an seiner Stelle ebenfalls so gehandelt. Weil dieses Vorgehen aber nicht im Sinne des Sportes sein kann habe ich versucht eine Regeländerung zu bewirken und das haben wir auch über den MVBN Sportausschuss ins Rollen gebracht. Man kann also nicht einfach sagen, dass man das Regelwerk so einfach hätte bestehen lassen hätte können. Meine Meinung. Gruß CSS |
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Mir ist eigentlich eh nicht klar, warum ein Schiedsgericht für eine Schussligkeit eine Regel sucht, die eine hohe (dem offensichtlichen Gerechtigkeitssinn widersprechende) "Bestrafung" sucht, anstatt die vorhandenen Regeln zur Korrektur von falschen Spielreihenfolge zu beachten. |
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Dass hier keine fehlerhafte Tatsachenentscheidung, sondern ein Regelanwendungsverstoß vorliegt, ist bereits zu Recht angemerkt worden. Wegen solcher Regelverstöße von Schiedsrichtern mussten auch schon einige Fußball-Bundesligaspiele wiederholt werden (auch da standen die Ergebnisse mit Ende des Wettkampfes eben nicht fest!), woran man sieht, dass das Argument vom nicht vertretbaren Zusatzaufwand nicht greift. Gerade im Vermeidenwollen solchen Zusatzaufwands liegt ja die allgemeine Forderung begründet, dass Schiedsrichter, erst recht natürlich Oberschiedsrichter, und seien es auch noch so erfahrene, in Regelfragen sicher sein müssen. Erkennt ein Rechtsausschuss, dass ein Regelverstoß des Schiedsgerichts vorliegt, ist in der Regel eine Wiederholung des Wettkampfes die Folge, auch wenn dies einigen der beteiligten Mannschaften unangenehm sein sollte. Wäre es anders, hätte ja das Schiedsgericht an einem Wettkampftag "freie Hand", d. h. es könnte die Regeln nach eigenem Gusto falsch anwenden und sie somit neu setzen, ohne dass später dagegen vorgegangen werden könnte. Konkreter: der gleiche Oberschiedsrichter könnte nächstes Mal die (hier eindeutig und richtig als rechtsfehlerhaft bezeichnete) Entscheidung ein weiteres Mal folgenlos treffen. |
Zitat:
Als Normenkontrolle bezeichnet man die Überprüfung von Rechtsnormen daraufhin, ob sie mit höherrangigem Recht vereinbar sind. Klassischer Fall sind die Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung von Gesetzen oder einzelner gesetzlicher Vorschriften. Auf unseren Sport übertragen könnte z.B. im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens überprüft werden, ob z.B. die Generalausschreibung für die Ligen ganz oder teilweise den internationalen Spielregeln widerspricht. Einzelentscheidungen durch eine Verwaltungsinstanz unterliegen bestenfalls einem Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsverfahren. Art und Umfang werden dabei durch die jeweiligen Gesetze (bei uns also die Regeln) festgelegt. Das Rechtsbehelfsverfahren für Entscheidungen von Schiedsrichtern im Rahmen eines Turniers ist in den internationalen Spielregeln (das ist WMF-Recht) abschließend festgelegt und endet mit der Entscheidung des Schiedsgerichts bzw. der Jury. Sollte jemand der Meinung sein, dass dies gegen höherrangiges Recht verstößt (also z.B. den WMF-Statuten), kann er das gerne im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem WMF-Legal Committee überprüfen lassen. Auch im richtigen Leben kann ich nicht jeden Rechtsstreit bis vor das höchste Gericht bringen, sondern muss mich im Zweifel mit der Entscheidung der ersten oder zweiten Instanz zufrieden geben. |
Du hast recht - ich habe den Begriff Normenkontrolle im Zusammenhang mit einem Verfahren vor einem Verbands-Rechtsausschuss falsch verwendet. Eine Normenkontrolle kann der Rechtsausschuss nicht leisten.
Normenkontrolle wäre es dann, wenn ein durch eine Schiedsgerichtsentscheidung in ungerechter Weise benachteiligter Verbandsspieler oder verbandsangehöriger Verein in allen verbandsinternen Instanzen einschließlich dem Rechtsausschuss abgeblitzt wäre und anschließend ein ordentliches Gericht zur Klärung der Frage bemühen würde, ob die in Kraft befindliche Regelung, dass eine offenkundig falsche, aufgrund eines Regelverstoßes zustandegekommene Schiedsgerichtsentscheidung nicht revidiert werden kann, höhere Rechtsnormen (z. B. "Gerechtigkeit" bzw. "Treu und Glauben" - das war der Ausgangspunkt von stopis Beitrag) verletzt und daher als ungültig anzusehen ist. In anderen Sportarten werden solche Gerichtsprozesse (der/die Sportler klagen gegen seinen/ihren eigenen Verband) immer häufiger geführt, meist im Zusammenhang mit Dopingaffären bei Spitzensportlern. Aber warum nicht auch mal im Minigolf, wir wollen doch eine Sportart sein wie die anderen auch. Man stelle sich nur einmal vor, eine Deutsche Meisterschaft würde durch einen offenkundigen Regelverstoß des Schiedsgerichtes (z. B. einen regelwidrig gegebenen Straf-Otto) entschieden, und der verhinderte "Meister in spe" dürfte nun nicht mal dagegen vorgehen, weil das Schiedsgericht de facto stets recht hat. |
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