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Das "Abtragen" von Schulden aus Vorjahren hat keinerlei Einfluss auf Gewinn oder Verlust der Nachfolgejahre.
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ich bin zwar bilanzbuchhalterisch eine flasche, aber wovon werden die
altlasten denn abgetragen? das geht doch nur von irgendwelchen einnahmen in der gegenwart. und wenn ich schulden abtrage , also bezahle , schmälert das doch meinen gewinn (und wenn es nur die zinsen sind, die ich bediene). gruss, lessi |
ich freue mich darüber, dass es so viele leute gibt die sich für die glorreiche fortuna interessieren.
mitgliedsanträge können auch bei mir geordert werden.:D pinky und wilmue würde ich sogar eine lebenslange mitgliedschaft empfehlen, dann lernen sie endlich etwas über fussballkultur, denn bei den lederhosenträgern wird ja nur noch über events gesprochen und nicht mit den richtigen fans |
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Sofern Buchführungspflicht besteht, wovon bei einem Bundesligaverein auszugehen ist, ist der Aufwand bei Bildung der Schuld entstanden, was zu Lasten des Gewinns ging. Diese Schuld wird bis zur Begleichung in der Bilanz fortgeführt . Bei Bezahlung mindert sich ein Bankkonto- oder der Barbestand aber nicht der Gewinn. Grundsätzlich muss bei solchen Meldungen sehr vorsichtig in der Beurteilung sein, da hier auch bei den Zeitungskritzlern viel Halbwissen mit Realitäten vermischt wird. |
realbesiegerpunktabtrotzer
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95 ole
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