@ lenny und landei,
ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ). Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen. Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor! |
Zitat:
Beispiel: -Ein gespielter Ball wird vom Spieler während des Herauslaufens aus dem Endkreis "volley" gespielt, bevor er angehalten hat. Der Spieler locht damit ein. Der Spieler erhalt dafür die entsprechende Strafe (V+2) und ganz sicher zählt der Treffer ins Loch nicht. -Ein Spieler schreibt für einen anderen Spieler statt einer 2 ein Otto ein. Der Falschschreiber wird bestraft und der Otto wird korrigiert. Die Bestrafung dient doch nicht dazu, dass sich der Spieler sich eine Beugung der Spielregeln erkauft und den somit unrechtmäßig erhaltenen Vorteil behält. Bestenfalls kann man darüber diskutieren, ob der Spieler das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen darf. |
@ lenny und landei,
ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen. Eigentlich ist mir auch egal, wei das zu behandeln ist. Allerdings zeigt dieser Fall, das es Lücken in unseren Regeln gibt, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können. Was ich wiederum auch nicht so schlimm finde! |
Zitat:
und da dieses erlaubte Wechseln des Balles genannt ist - auch mit genannten Konsequenzen - , wird auch im Strafenkatalog zusätzlich noch das unerlaubte Wechseln des runden Spielgeräts genannt. Und somit haben wir im Strafenkatalog durch die Ahndung des "unerlaubten Ballwechsels" eher eine Lücke geschlossen. |
fragen wir doch einfach mal uwe braun, was er dazu sagt !?!
eine sportordnung ist wie ein gesetzestext und da kannst du nicht hineininterpretieren und das wollt ihr alle mit der 7 , das war früher mal so, da stand es aber auch so im regelwerk. hat man gestrichen und hat gedacht der von di stefano genannte zusatz ist unwichtig, ist er aber nicht. andere regelverstöße führen ja auch nicht gleich zur 7, wenn du den ball falsch ablegst, dann beendest du die bahn ja auch nicht regelgerecht, dann müßte man nach eurer auslegung ja auch so sein, dass die bahn als nicht regelgerecht beendet gewertet werden müßte und somit als nicht beendet =7 plus strafpunkte ; oder ? |
lenny, der erlaubte ballwechsel wird ja auch nicht so betraft wie der unerlaubte !!!
erlaubter ballwechsel (+1 ( wenn das überhaupt noch so ist - ist ja erlaubt und wieso wird etwas erlaubtes bestraft . widerspricht sich ja irgendwie ) ) unerlaubter ballwechsel v+2 wenn es bei einem unerlaubten ballwechsel eine 7 an der entsprechenden bahn geben sol, müßte dies im regelwerk auch so stehen, ich finde da aber nichts, bisher nur interpretationen von ein paar leuten ua der bärliner hier im forum. es steht auch nirgends, dass ein unerlaubter ballwechsel als bahn beendet zu werten ist. es gibt regelverstöße, die sind aufgeführt und es gibt strafen, die sind auch aufgeführt |
Zitat:
@dc: Nö, Streit ist das nicht :) |
@ lenny
habe gerade noch mal den strafenkatalog durchgeschaut, e+1 ist die einzige möglichkeit einer strafe mit zusatzpunkt Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18 (6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E) erhalten hat. Sie ist zu verhängen, sofern a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat, b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist, c) ein Fehler in der Protokollführung nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist sowohl gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen. so welchen verstoss begeht jemand , der erlaubt einen ball wechselt ? und eine 7 gibt es für bahnen , die nicht durch einlochen beendet werden. das ist das einzige, was man dazu findet !!! |
daniel
es gibt keine lücken, sondern es wurden regeln geändert und nun sind sie anders auszulegen, nur bedenkt das oft niemand, weil man denkt durch die regeländerung ( weglassen ) hätte sich eigentlich nichts geändert. ;-) |
Zitat:
Szenario 1: Spieler XY spielt 3 Schläge und packt seinen Ball ein und geht weiter. Was sagt die Ergebnisermittlung? Er hat das Spiel nicht beendet und nach §9 (1) ergibt sich daraus eine 7 (Spiel nicht beendet, also Bahn wird mit 7 gewertet). Ob der Strafenkatalog dann noch zieht, ist von den entsprechenden Begleitumständen abhängig. Szenario 2: Spieler XY spiele 3 Schläge und packt seinen Ball und holt einen anderen heraus und spielt weiter. Was sagt die Ergebnisermittlung? Nach 3 Schlägen hat der Spieler den Pfad des Regelwerks verlassen. Es gibt in §7 keine Legitimation, die einen Ballwechsel erlaubt. Die einzige Frage wäre (und die gebe ich mal an bärliner weiter), ob es eine "Reset"-Möglichkeit gäbe, die es dem Spieler erlauben würde, mit dem legalen Ball weiterzuspielen. Ansonsten ist das nicht-regelkonforme Entfernen des Balles von der Ball als Beenden des Spiels im Sinne des Regelwerks zu betrachten. Die Ergebnisermittlung nach §9 (1) ergibt 7 Punkte. |
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