Also ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir keineswegs die beleidigte Leberwurst spielen, wenn ein(e) SpielerIn den Verein wechselt. Jede(r) SpielerIn muss für sich selbst entscheiden, wo er/sie sich am besten aufgehoben fühlt. Wir suchen nach Kündigungseingang zwar das Gespräch, halten aber niemanden von einen Vereinswechsel ab. Wir respektieren die letztendliche Entscheidung zu einem Wechsel und haben gleichwohl nach wie vor einen guten "Draht" zu unseren "Ehemaligen".
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@Uwe Braun
ich habe auch nicht Dich/Euch gemeint , aber vielfach ist es leider so, ich könnte da genug Beispiele nennen |
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Da wir als betroffener Verein aber keine "Rueckdatierung" anerkennen konnten blieb die aus damaliger Sicht einzige Lösung "freundschaftlicher Ausschluss" uner Einhaltung aller Richtlinien! Und dass dies uns, BGSC " Stettiner Haff" nun noch als Disziplinerverstoss angelastet wird verstehen wir nicht! |
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Wenn es der Verband ist, so möge der doch bitte die Stelle in den Regularien/ Satzungen benennen, in denen er den Vereinen vorschreibt, wann er wen ausschließen darf! |
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b) Ist das in anderen Sportarten anders? Nein, in keiner mir bekannten Sportart wird der EC im gleichen Jahr gespielt. Zu den etwaigen Manipulationen will ich mich nicht äußern, so was kann man vermuten, aber nie beweisen! c) Das ist ja genau das, was die Stettiner Haffler nicht wollten und warum sie jetzt anscheinen, wo sie ihrem Spieler ne Brücke bauen wollten, für an den "Latz" kriegen. |
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b) wir sind ne Amateur Sportheit kein bezahlter Profifußball c) Wenn die Stettiner eine Brücke bauen wollten hätten sie die Freigabe zum 1.9 erteilen können und alles wäre gut - so ist es ein Farce |
a) Der Vorteil iegt in der höheren Hemmschwelle, sich nach dem 30.06. noch freistellen zu lassen, obwohl der Verein auf eine fristgerechte Freigabe verzichten kann. Das hat m.E. auch etwas mit Fairness des Spielers zu tun, der sich ja wohl länger überlegen kann, ob er den Verein verläßt oder nicht. Und ist er halt nach dem 30.06. dran, dann muss er halt ggf. mit der Sperre leben.
b) Tischtennis ist semiprofessionell, Wasserball ebenso, nur nicht immer an den Fussball denken, lieber Dirk. c) Hätte ich genauso entschieden, wie die Jungs vom Haff. Eine Zustimmung zum Wechsel nach dem 1.9. würde ich gar als Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten des aufnehmenden Vereins sehen (Ausnahme selbstverständlich die im Handbuch genannten Ausnahmereglungen). Aber Du siehst das Ganze nur aus Sicht des Spielers. Ich hätte mal Deine Gesicht sehen wollen, wenn - rein hypothetisch die halbe Künzeller Mannschaft sagen wir am 30.08. erklärt hätte, nach Heringen zu wechseln, weil die weiten Fahrten in der 2. BL ihnen zu weit sind. Da stünden dann bei Nichtantretens einer Mannschaft für den Verein erhebliche finanzielle Strafen von Verbandsseite an. |
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Die finanzielle Strafe für den verspäteten Rückzug aus der 2. BL beträgt 400,- Euro, das ist nur ein Teil dessen, was ein Auswärtsspieltag kostet und in etwa das was uns der Heimspieltag kostet, somit gar kein Argument, Rückzug und wenn 1 Tag vor dem ersten Spiel ist ist billiger als spielen. |
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Das letzte Argurment mag wieder für Euch Künzeller zutreffen, aber es soll ja Vereine geben, so munkelt man, die keine eigene Anlage betreiben, hieraus also auch keine Einnahmen erzielen. Für diese ist folglich jeder Euro wichtig. Ich persönlich bin immer kritisch bei Vereinswechseln außerhalb der sperrfreien Zeit. Das habe ich auch damals bei der "Lex Pannek"-Wechselei immer wieder moniert. In anderen Sportarten, z.B. Fussball gibt es Transferperioden, die irgendwann enden und dann ist kein Wechsel mehr möglich, was m.W. auc für den Amateurfussball gilt. |
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