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goligolem 10.08.2007 17:40

Zitat:

Zitat von ellen suhrbier (Beitrag 38234)
Also bleibt als Tipp an alle, die außerhalb der sperrefreien Zeit den Verein wechseln:

Der neue Verein soll den Spielerpaß erst drei Monate nach der Freigabe durch den alten Verein (zu erwartende Sperrzeit) beantragen, damit wenigstens die WC-Turniere besucht werden können.

Bärliner korrigiere mich aber ich habe das immer so verstanden das du immer eine Sperre bekommst wenn du außerhalb der Wechselfrist den Stammverein wechselst.
Frage :
Spieler A war bis zum 31.03.07 aktiv kündigte fristgerecht bei seinem alten Verein diese erteilt ihm auch die Freigabe, am 01.08.07 möchte er dann doch wieder für einen anderen Verein aktiv werden bekommt er jetzt noch eine 3 monatige Sperre ? Ja oder nein.

ellen suhrbier 10.08.2007 18:15

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 38239)
Bärliner korrigiere mich aber ich habe das immer so verstanden das du immer eine Sperre bekommst wenn du außerhalb der Wechselfrist den Stammverein wechselst.
Frage :
Spieler A war bis zum 31.03.07 aktiv kündigte fristgerecht bei seinem alten Verein diese erteilt ihm auch die Freigabe, am 01.08.07 möchte er dann doch wieder für einen anderen Verein aktiv werden bekommt er jetzt noch eine 3 monatige Sperre ? Ja oder nein.

In der Sportordnung des DMV steht zwar:
"Wechselt ein Spieler seinen Stammverein, ist er für 3 Monate für alle Turniere gesperrt."


Aber zwei Absätze weiter heißt es:
"Stichtag für den Beginn der Sperre ist der Tag des Antrages auf Freigabe (Freigabedatum) beim bisherigen Verein bzw. bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne besonderen Freigabeantrag der Tag, der auf den letzten Tag der Mitgliedschaft folgt."
Ich weiß nicht, ob der bärliner Sportwart Dich korrigieren wird, aber diese Formulierungen sind :confused:

awhw 10.08.2007 19:55

Nächste Fragen "Freigabe & Freigabedatum"
 
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Aber zwei Absätze weiter heißt es:
"Stichtag für den Beginn der Sperre ist der Tag des Antrages auf Freigabe (Freigabedatum) beim bisherigen Verein bzw. bei Kündigung der Mitgliedschaft ohne besonderen Freigabeantrag der Tag, der auf den letzten Tag der Mitgliedschaft folgt."
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a) Freigabe nur für AKTIVE nötig ?? oder auch für passive Vereinsmitglieder?
b) Freigabedatum - Stichtag Antrag auf Freigabe - wenn der Nachweis wegen eigener"Schlamperei" fehlen sollte, ist der Tag der Ummeldung aktiv zu passiv rechtskräftig anwendbar? Braucht einn Spieler der die aktive Mitgliedschaft kündigt also die s.g. Freigabe???


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