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Golfer 06.03.2008 10:16

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 59621)
Werbung und Vereinsname dürfen nicht auf der gleichen Seite der Kleidung stehen

Für mich eine absolut unverständliche Regelung, da hierdurch (wie schon vorher jemand geschrieben hat) Werbeverträge nicht zustande kommen.

Meiner Meinung nach nicht wirklich durchdacht, da es im Minigolf sowieso sehr schwer ist, an einen Werbepartner zu kommen. Wenn dann noch die Regeln auf diese Weise beschränken, ist das schon traurig.

bärliner 06.03.2008 10:51

Zitat:

Zitat von Golfer (Beitrag 59652)
Für mich eine absolut unverständliche Regelung, da hierdurch (wie schon vorher jemand geschrieben hat) Werbeverträge nicht zustande kommen.

Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.

Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?

golfi 06.03.2008 11:52

... ich vermute mal....
 
Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 59658)
Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.

Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?


Es geht warscheinlich um Redbull Sallzburg und Jägermeister Braunschweig sowie Bayer Uerdingen und Air Berlin


oder so ...

Dann müßte aber die "Werbung" Bestandteil des Vereinsnamens sein und somt wieder auf einer Seite zulässig, oder ???

allesroger 06.03.2008 11:56

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 59658)
Beschwerden bitte an Leo Moik, Alfred Schrod und andere frühere WMF- und DMV-Verantwortliche, denn diese Regelung besteht seit Jahren unverändert.

Aber wo ist denn hier eigentlich die Beschränkung? Oder anders gefragt: Was ist daran so schlimm, wenn man den Vereinsnamen auf den Rücken schreibt, wenn auf der Brust die Werbung ist oder umgekehrt?

Welch ein Unsinn, alte Verantwortliche hier anzuführen. Die Neuen hätten doch jede Menge Zeit gehabt, dies und das zu ändern.

Laubigw13 06.03.2008 12:18

Also,
wenn ich die Regelungen richtig verstehe, muß entweder auf der Brust, dem Rücken oder den Armen der Vereinsname ohne Werbung draufstehen.
Wenn ich jetzt einen Sponsor habe der z.B. auf dem Rücken den Vereinsname und seine Werbung stehen haben will, dann mache ich auf die Brust den Vereinsnamen nochmal drauf und die Vereinskleidung ist Regelkonform.
Gruß Holger:D

pinkydiver 06.03.2008 13:07

Zitat:

Zitat von Laubigw13 (Beitrag 59709)
Also,
wenn ich die Regelungen richtig verstehe, muß entweder auf der Brust, dem Rücken oder den Armen der Vereinsname ohne Werbung draufstehen.
Wenn ich jetzt einen Sponsor habe der z.B. auf dem Rücken den Vereinsname und seine Werbung stehen haben will, dann mache ich auf die Brust den Vereinsnamen nochmal drauf und die Vereinskleidung ist Regelkonform.
Gruß Holger:D

Ich denke mal diese Lösung wäre eine rechtliche Grauzone

DC

bärliner 06.03.2008 13:53

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 59715)
Ich denke mal diese Lösung wäre eine rechtliche Grauzone

Nein, diese Lösung ist schlicht falsch....

bärliner 06.03.2008 14:00

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 59691)
Welch ein Unsinn, alte Verantwortliche hier anzuführen. Die Neuen hätten doch jede Menge Zeit gehabt, dies und das zu ändern.

Da hast Du natürlich Recht, aber bislang hat sich daran niemand gestört und ich glaube auch nicht, dass es damit schon irgendein Problem gegeben hätte.

Ich wehre mich aber auch gegen den Eindruck, dass es sich um eine neue Vorschrift handelt, die sich heutige Verantwortliche ausgedacht hätten (und deshalb natürlich Müll sein muss). Tatsächlich ist der gesamte Wortlaut aber nur 1:1 von den Werbeerichtlinien zu den int. Spielregeln gewandert.

junior 06.03.2008 17:02

strafe bei "falscher werbung"
 
wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?

meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht ;)

pinkydiver 06.03.2008 18:09

Zitat:

Zitat von junior (Beitrag 59767)
wer will denn die werbung in kombination mit vereinsname bestrafen?
und vor allem: welche strafen würden dann geltung finden bzw. angewandt? strafpunkte für den einzelnen oder die ganze mannschaft? disqualifikation oder gar ausschluß aus dem verband?

meine meinung dazu: wo kein kläger, da kein richter.
oder wen stört es, wenn unter dem vereinsnamen ein werbeschriftzug, von wem auch immer, steht?
mich jedenfalls nicht ;)

Es stört nur die Vereinsmeier die diesen Unsinn verbrochen haben

DC


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