Minigolf-Welt

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pinkydiver 24.03.2021 16:06

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 316852)
Letzteres ist ein verbreitetes Mißverständnis …

Es gibt zurzeit kein generelles Beherbergungsverbot, sondern nur eines für touristische Reisen. Für Sportler ist die Wettkampfteilnahme ein legitimer Grund, eine Unterkunft zu bekommen. Belege: Landesverordnungen, kürzlich stattgefundene (Amateursport-)Wettkämpfe und eine Testanfrage bei einem Hotel (in Hessen).

wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise

Bayern_Ingo1975 24.03.2021 19:31

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 316864)
Nein in Deutschland ist immer erst Mal alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist :D :D

Aber warum seid ihr alle so geil auf Minigolfturniere während der Pandemie?? Es gibt mittlerweile so viele infizierte Minigolfer (auch in Deutschland) und sogar 2 Todesfälle mit Corona - denkt mal darüber nach !!!
Mit dem einen Verstorbenen habe ich rund 6 Wochen vor seinem Tod noch bei meinem einzigen Wettkampf letztes Jahr in einer Paarung zusammengespielt - seitdem denke ich anders über COVID19

Hallo Dirk,

erlaube mir eine Bemerkung; bitte nicht persönlich nehmen!

Selbstverständlich ist es zutiefst erschütternd, wenn Minigolfer (Beispiel Walter Parr) an Corona sterben. Aber gibt es leider nicht auch genug Minigolfer, welche in letzter Zeit an anderen Krankheiten gestorben sind?? Es sterben viele Menschen an Corona und auch viele Menschen an anderen ebenso schlimmen Krankheiten! Warum sollte ich deshalb meine Sichtweise über Corona ändern?

Wie gesagt, nicht persönlich nehmen. Ist nur meine Meinung.

Michael 24.03.2021 19:54

Zitat:

Zitat von Bayern_Ingo1975 (Beitrag 316872)
Hallo Dirk,

erlaube mir eine Bemerkung; bitte nicht persönlich nehmen!

Selbstverständlich ist es zutiefst erschütternd, wenn Minigolfer (Beispiel Walter Parr) an Corona sterben. Aber gibt es leider nicht auch genug Minigolfer, welche in letzter Zeit an anderen Krankheiten gestorben sind?? Es sterben viele Menschen an Corona und auch viele Menschen an anderen ebenso schlimmen Krankheiten! Warum sollte ich deshalb meine Sichtweise über Corona ändern?

Wie gesagt, nicht persönlich nehmen. Ist nur meine Meinung.

Sind Sie ein Corona Leugner 🤔

Bayern_Ingo1975 24.03.2021 20:40

Zitat:

Zitat von Michael (Beitrag 316873)
Sind Sie ein Corona Leugner 🤔

Wie armselig...keine anderen Argumente?
Ich habe lediglich meine Meinung zu den Ausführungen von Dirk kundgetan,
ohne andere Menschen zu beleidigen. Denken Sie mal drüber nach.

Michael 24.03.2021 21:39

Zitat:

Zitat von Bayern_Ingo1975 (Beitrag 316874)
Wie armselig...keine anderen Argumente?
Ich habe lediglich meine Meinung zu den Ausführungen von Dirk kundgetan,
ohne andere Menschen zu beleidigen. Denken Sie mal drüber nach.

Wo ist das eine Beleidigung, dass sehe ich nicht :)

Bayern_Ingo1975 24.03.2021 22:13

Zitat:

Zitat von Michael (Beitrag 316875)
Wo ist das eine Beleidigung, dass sehe ich nicht :)

Nur weil ich auf Minigolfer hingewiesen habe, die nicht an Corona gestorben sind, werde ich als Corona-Leugner hingestellt! Dies empfinde ich als beleidigende Äußerung, und zwar gegenüber allen Menschen, die um geliebte Angehörige und Freunde trauern, die eben nicht an Corona gestorben sind. Vorschlag: Verbal abrüsten und zurück zur Sachlichkeit. Vielleicht sehen Sie das ja wenigstens...

head202 24.03.2021 22:59

Zitat:

Zitat von Bayern_Ingo1975 (Beitrag 316876)
Nur weil ich auf Minigolfer hingewiesen habe, die nicht an Corona gestorben sind, werde ich als Corona-Leugner hingestellt! Dies empfinde ich als beleidigende Äußerung, und zwar gegenüber allen Menschen, die um geliebte Angehörige und Freunde trauern, die eben nicht an Corona gestorben sind. Vorschlag: Verbal abrüsten und zurück zur Sachlichkeit. Vielleicht sehen Sie das ja wenigstens...

Ich selbst habe gerade einen geliebten Menschen verloren der sich nicht gegen seine Erkrankung schützen konnte. Gegen Corona kann man sich aber weitgehend, schon allein durch sein verhalten schützen. Menschen die das nicht einsehen wollen und weiterhin nur für ihren eigen Spaß andere gefährden gibt es leider viel zu viele. Ohne diese wären wir mit Sicherheit deutlich besser dran und so mancher Mitmensch könnte noch leben.

tg 25.03.2021 15:05

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 316870)
wenn ein Hotel in Hessen jemand beherbergt, der nicht auf Geschäftsreise ist, handelt das illegal, die müssen sogar eine Bescheinigung des Arbeitgebers für eine unbedingt notwendige Reise vorzeigen. Ich kenne den Sohn eines Hoteliers hier im Ort, den habe ich auch mal gefragt. Es drohen Strafen in 4 stelliger Höhe bei Verstößen. Minigolfturniere sind eher als touristische Reise zu sehen, denn als Dienstreise

Ich kann mir gut vorstellen, daß es Hoteliers gibt, die eher vorsichtig sind und die Verordnung strenger auslegen als sie ist. Die für Hessen lautet im Punkt Übernachtungen: »Übernachtungsangebote sind nur zu notwendigen Zwecken erlaubt. Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.« – eine Beschränkung auf Geschäftsreisen gibt es also nicht.

Wenn es sich um einen erlaubten Sportwettbewerb handelt, ist in Verbindung auch eine Hotelübernachtung zulässig; schließlich ist sie ja notwendig, um am Wettkampf teilnehmen zu können. Dazu habe ich aus erster Hand Informationen, daß es beim Deutschen Jugendcup im Bouldern am letzten Wochenende in Nürnberg genau so möglich war und zudem die Bestätigung eines Hotels in Südhessen, das bei der Teilnahme an Wettkämpfen Zimmer an Sportler vermieten würde.

goligolem 25.03.2021 17:03

Bei uns in Mönchengladbach erlaubt das Ordnungsamt zur Zeit nur 2 Haushalte und maximal 5 Erwachsene oder halt 20 Kinder unter14 Jahren mit 2 Erwachsenen.
Da hat man richtig Bock auf Einzeltraining denn was anderes ist es nicht, an einen Spielbetrieb ist in NRW glaube ich eh nicht zu denken.

Michael 26.03.2021 13:14

Lockdown geht bis zum 18.04.2021, was ist mit der Kombi-WDM in Osnabrück die am 24.-25.04.2021 stattfinden soll? Übernachtung in Osnabrück? :confused:

goligolem 26.03.2021 16:26

Zitat:

Zitat von Michael (Beitrag 316880)
Lockdown geht bis zum 18.04.2021, was ist mit der Kombi-WDM in Osnabrück die am 24.-25.04.2021 stattfinden soll? Übernachtung in Osnabrück? :confused:

Ich bin mir nicht sicher aber ich meine das diesbezüglich von unserem Sportwart schon ein Mail kam.
Rein vom logischen her wird die Kombi-WDM nicht an dem Datum stattfinden.
Es wird meines Erachtens keine Möglichkeit geben das man in oder um Osnabrück übernachten kann, zudem ist es bis zum 18.04. vom Land Niedersachsen noch untersagt in größeren Gruppen zu trainieren.
Aktuell heißt es vom Land 2 Haushalte mit maximal 5 Personen über 14 Jahre oder 20 Kinder unter 14 Jahren mit zwei Erwachsenen.
Da sich das nach momentaner Lage bis zum 18.04.21 nicht ändern wird müsste sich deine Frage eigentlich erübrigt haben.

Im Zweifelsfall würde ich aber den Landessportwart fragen und du wirst postwendend eine Antwort erhalten.

tg 27.03.2021 11:24

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 316879)
Bei uns in Mönchengladbach erlaubt das Ordnungsamt zur Zeit nur 2 Haushalte und maximal 5 Erwachsene oder halt 20 Kinder unter14 Jahren mit 2 Erwachsenen.
Da hat man richtig Bock auf Einzeltraining denn was anderes ist es nicht, an einen Spielbetrieb ist in NRW glaube ich eh nicht zu denken.

Meinst du damit wirklich, daß in Mönchengladbach nur fünf Erwachsene gleichzeitig auf der gesamten Anlage trainieren/spielen dürfen? Hat die Stadt eine eigene Verordnung dazu?

Das Land NRW hat nämlich in den sog. „FAQ zu Ehrenamt und Sport“ (https://www.land.nrw/de/wichtige-fra...virus#52eff6ab) näher beschrieben, daß und unter welcher Bedingung mehrere solcher Gruppen die Sportanlage nutzen können:

Zitat:

Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
(In Hessen ist dieser Abstand übrigens drei Meter …)

pinkydiver 27.03.2021 12:08

@tg

mach dich doch mal endlich davon frei dass immer alles in irgendwelchen Verordnungen haarklein stehen muß. Das ist in diesem unserem Lande nicht so, Bundesbesschlüsse sind für die Länder nicht bindend und Länderbeschlüsse nicht für Städte und Kommunen . :-( und wie du letztes Jahr am Beispiel Pfungstadt gesehen hast,
können so gar noch Vereine "NJET" sagen

tg 27.03.2021 12:16

Ich glaube, das klären wir mal besser unter uns (oder wie man hier im Forum sagt: „HAst PN“ [sic]).

goligolem 27.03.2021 14:21

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 316883)
Meinst du damit wirklich, daß in Mönchengladbach nur fünf Erwachsene gleichzeitig auf der gesamten Anlage trainieren/spielen dürfen? Hat die Stadt eine eigene Verordnung dazu?

Das Land NRW hat nämlich in den sog. „FAQ zu Ehrenamt und Sport“ (https://www.land.nrw/de/wichtige-fra...virus#52eff6ab) näher beschrieben, daß und unter welcher Bedingung mehrere solcher Gruppen die Sportanlage nutzen können:



(In Hessen ist dieser Abstand übrigens drei Meter …)

Ja, ich bin mir sehr sicher das die Stadt Mönchengladbach das so handhabt ich habe es nämlich per Email vom Sportamt erhalten.

gomi 15.04.2021 16:52

Jetzt ist es amtlich: Minigolf ist doch kein Sport. :eek:

Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW in der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung

Zwar gilt:

§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Aber:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb von
1. Schwimm- und Spaßbädern unter Ausnahme der Anfängerschwimmausbildung und der Kleinkinderschwimmkurse nach § 7 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 sowie des Schwimmunter-richts nach § 9 Absatz 4 Nummer 1, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
2. Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähn-lichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
3. Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen,
4. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
ist untersagt.

Was sagen da wohl NBV und DMV dazu? :D

pinkydiver 15.04.2021 19:29

@gomi

ist bei uns in Bensheim auch so, Minigolf geschlossen fürs Volk, der verein darf jedoch trainieren
der Golfplatz darf öffnen und auch Publikum drauf lassen als Sportanlage

Breminho 16.04.2021 06:19

Zitat:

Zitat von gomi (Beitrag 316979)
Jetzt ist es amtlich: Minigolf ist doch kein Sport. :eek:

Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW in der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung

Zwar gilt:

§ 9 Sport
(1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport
1. unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b,
2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie
3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen.

Aber:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
(1) Der Betrieb von
1. Schwimm- und Spaßbädern unter Ausnahme der Anfängerschwimmausbildung und der Kleinkinderschwimmkurse nach § 7 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 sowie des Schwimmunter-richts nach § 9 Absatz 4 Nummer 1, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen,
2. Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähn-lichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen),
3. Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen,
4. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen
ist untersagt.

Was sagen da wohl NBV und DMV dazu? :D

Du verwechselst da was, wenn der Betreiber die Anlage für Publikumsspieler aufmacht, ist die Minigolfanlage eine Freizeitanlage, das darf nicht und ist nun auch für Minigolfplätze geregelr geregelt. Die Vereinsspieler dürfen aber trainieren, da die Minigolfanlage für Sie eine Sportanlage ist !!
Klingt verrückt und nicht alle Ordnungsämter verstehen das......

WolleB 17.04.2021 01:58

Saison 2021 in NRW ist - wie zu erwarten war - abgesagt!

https://nbv-minigolf.de/absage-nbv-k...lbetrieb-2021/

wate 17.04.2021 10:17

https://www.zeit.de/news/2021-04/16/...n-doch-oeffnen

wate 17.04.2021 10:26

https://oberverwaltungsgericht.niede...en-199535.html

tg 17.04.2021 11:13

Ja, die Regelungen (Verordnungen & Erlasse) sind in den Bundesländern unterschiedlich …

Wer nun aber ein bundeseinheitliches Vorgehen bevorzugt und daher die laufende Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt, muß sich über folgendes im klaren sein: Wenn das durchgeht, wird Minigolf in einer Situation wie dieser (oder bei weit weniger „gefundenen Fällen“) gar nicht mehr möglich sein – weder die Öffnung als Freizeitanlage für die Öffentlichkeit noch die Nutzung als Sportanlage für die Vereinsspieler.

Und die noch schlechtere Nachricht ist, daß der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte – der in diesem Fall in Niedersachsen eine Aufhebung erreicht hat – künftig verbaut sein wird, da die Regelung in ein Bundesgesetz gegossen ist.

pinkydiver 17.04.2021 16:10

@tg

bundeseinheitlich ist OK und dringend nötig, dann weiß jeder was Sache ist,egal wie es entschieden ist

Es kann ja nicht angehen, dass das gleiche in einem Bundesland bzw teilweise in einer Kommune erlaubt ist und woanders nicht, oder wie bei uns in Bensheim, der Minigolfplatz muß für das Publikum geschlossen bleiben, aber der Golfplatz Bensheim hat sowohl für den verein wie auch für Publikum geölffnet. So eine Scheisse führt zu solchen Klagen und das zurecht.

gomi 17.04.2021 16:21

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 316982)
Du verwechselst da was, ... Die Vereinsspieler dürfen aber trainieren, da die Minigolfanlage für Sie eine Sportanlage ist !! ...

Nein, ich verwechsele da nichts, in der CoronaSchVO wurde da schon eher etwas verwechselt, wie es bezüglich Minigolf ja immer wieder vorkommt. Es steht in der Verordung auch nichts von Verein oder Vereinsspielern. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also für Vereinsspieler etwas anderes gelten als für Hobbyspieler?

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26).

Mal schauen, wie es weiter geht.

Breminho 17.04.2021 16:58

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Zitat:

Zitat von gomi (Beitrag 317002)
Nein, ich verwechsele da nichts, in der CoronaSchVO wurde da schon eher etwas verwechselt, wie es bezüglich Minigolf ja immer wieder vorkommt. Es steht in der Verordung auch nichts von Verein oder Vereinsspielern. Auf welcher Rechtsgrundlage sollte also für Vereinsspieler etwas anderes gelten als für Hobbyspieler?

Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26).

Mal schauen, wie es weiter geht.

Dann schaue mal hier.....

Breminho 17.04.2021 17:00

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 317003)
Dann schaue mal hier.....

Auf Grund dieses Aushangs von uns, hat heute das Ordnungsamt in Kerpen, den Trainingsbetrieb der organisierten Minigolfsportler wieder erlaubt.
Das ist auch kein Betreiben einer Minigolfanlage.
Wur sind anerkannte Sportler und trainierbn auf einer unserer Sportanlagen,,,,

gomi 19.04.2021 09:25

Zitat:

Zitat von Breminho (Beitrag 317003)
Dann schaue mal hier ... Auf Grund dieses Aushangs von uns ...

Zunächst einmal meine Hochachtung für dein Engagement und die vorbildiche Formulierung dieses Aushangs. Das zeigt, dass wir im Prinzip einer Meinung sind, denn sonst wäre eine solche Erklärung gar nicht notwendig.

Meine Kritik ist ja nur, dass Minigolf in der CoronaSchVO grundsätzlich nicht als Sport angesehen wird, was ja leider der allgemeinen Meinung entspricht. Und wenn man das Ordnungsamt in Kerpen mit deinem Schreiben überzeugen kann, heißt das noch lange nicht, dass es bei einem anderen Ordnungsamt auch so ist, denn in der Verordnung kann ich keine Unterscheidung zwischen Vereinsmitgliedern und Sportlern ohne Vereinszugehörigkeit erkennen.

Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass öffentliche Minigolfanlagen auch von Personen benutzt werden, die Minigolf nicht als Sport betreiben. Ob deren Infektionsrisiko nun größer ist, als bei Vereinesmitgliedern, sei mal dahingestellt. Darum ging es mir aber auch gar nicht.

wate 23.04.2021 18:30

https://www.zeit.de/news/2021-04/23/...achen-sich-fit

goligolem 23.04.2021 23:17

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 317047)

Das Urteil ist aber kein Freibrief für andere Minigolfplätze denn so lange es Kommunen gibt die einen Minigolfplatz als Freizeitstätte und nicht als Sportstätte sehen bleibt der Platz für Freizeitspieler geschlossen.

gomi 26.04.2021 21:35

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 317047)

«Seit Februar habe ich gekärchert, das Moos weggemacht und das Laub auf der 74 Quadratmeter großen Anlage entfernt»

Da frage ich mich, was das für eine Anlage ist. :confused:
Selbst die 18 Bahnen einer Eternitanlage haben doch schon mehr als 74 qm Fläche innerhalb der Banden. Da hat wohl jemand zumindest eine Null vergessen. :rolleyes:
Sonst wird es schwierig mit 1,5 m Abstand. :D

tg 10.05.2021 16:44

Fundstellen …

Zitat:

Ist Wettkampfsport erlaubt?

Laut Gesetz ist die „Ausübung von Sport nur zulässig in Form von kontaktloser Ausübung von Individualsportarten“ ohne zwischen Training und Wettkampf zu differenzieren.

Dort, wo ein Wettkampf unter der Einhaltung der einschränkenden Vorgaben des IfSG möglich ist – wie z.B. beim Tennis-Einzel –, darf ein solcher auch stattfinden.

Auslegungshinweise der Sportministerkonferenz zum Infektionsschutzgesetz


Zitat:

Sowohl der Analysebericht [zum Gesundheitsschutz im Minigolfsport], als auch die darauf basierenden Hygienekonzepte […] sollen durch die medizinische Abteilung des DOSB geprüft werden, um eine medizinische Stellungnahme zu den Konzepten zu bekommen. Unterstützt diese Stellungnahme die Aussagen und Konzepte, steht einer Durchführung von Wettkämpfen grds. nichts im Wege. […] Eine telefonische Vorabauskunft des DOSB hat den Bericht und die Hygienekonzepte bereits positiv bestätigt.

„minigolf Magazin“, 1/2021, Seite 9


pinkydiver 11.05.2021 12:09

@tg

... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN"

tg 11.05.2021 12:32

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 317128)
... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN"

Gegen die Nutzung als Sportanlage hat die Stadt Bensheim aber gar keine Einwände ... :)

Breminho 11.05.2021 15:40

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 317125)
Fundstellen …

Ich habe heute bei der zuständigen Stelle diese Argumentation vorgebracht, um für Pfingstsamstag mein Turnier genehmigt zu bekommen.....
Ich bin gespannt.....

pinkydiver 12.05.2021 15:00

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 317129)
Gegen die Nutzung als Sportanlage hat die Stadt Bensheim aber gar keine Einwände ... :)

.. hab ich ja auch nie abgestritten, aber ich würde nicht drauf wetten, wenn wir ein Turnier austragen wollten, daß das genehmigt würde.

gomi 12.05.2021 16:46

In NRW dürfen ab Samstag auch wieder negativ getestete Nichtsportler spielen.

Coronaschutzverordnung NRW vom 12. Mai 2021, gültig ab 15. Mai 2021:

§ 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten
Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

goligolem 13.05.2021 08:12

Unser Problem ist doch ganz einfach es gibt Ordnungsämter die sehen den Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport an.
Die wenigsten im Ordnungsamt wissen das es einen Ligenspielbetrieb, deutsche Meisterschaften oder sogar Weltmeisterschaften gibt.
Wenn ich bei uns öffentlich Boule spiele darf ich das ohne Test, Minigolf ist ab 15.05. wieder für alle mit negativen Test möglich.

Man sollte mal dafür sorgen das Minigolf und seine Anlagen kein Freizeitsport ist denn was einige sicher auch nicht wissen ist die Tatsache das Minigolf Bestandteil des deutschen Sportabzeichen ist welches auch Freizeitsportler (keinen Verein zugehörend) auch machen können.

gomi 13.05.2021 12:08

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 317140)
... Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport ...

Aber das stimmt ja prinzipiell auch. Minigolf ist nun einmal ein reiner Freizeit-/Amateursport. Oder kennt jemand Berufssportler im Minigolf?

Das Problem ist ja vielmehr, dass in der Verordnung eine Minigolfanlage pauschal nicht als (Freizeit-) Sportanlage (§9) sondern als Freizeit- und Vergnügungsstätte (§10) und Minigolf somit gar nicht als Sport eingestuft wird.

Michael 14.05.2021 17:10

Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu? :rolleyes:

Mfg.
Michael :)

goligolem 14.05.2021 18:29

Zitat:

Zitat von Michael (Beitrag 317146)
Hallo zusammen,

so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus:

Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter
freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder
Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig.

Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen?

Was sagt ihr dazu? :rolleyes:

Mfg.
Michael :)

Die Fragen haben wir uns als Vorstandsmitglieder gestern auch schon gestellt.
Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann.
Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt.
Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist.
Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen.

Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung.


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