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erlaube mir eine Bemerkung; bitte nicht persönlich nehmen! Selbstverständlich ist es zutiefst erschütternd, wenn Minigolfer (Beispiel Walter Parr) an Corona sterben. Aber gibt es leider nicht auch genug Minigolfer, welche in letzter Zeit an anderen Krankheiten gestorben sind?? Es sterben viele Menschen an Corona und auch viele Menschen an anderen ebenso schlimmen Krankheiten! Warum sollte ich deshalb meine Sichtweise über Corona ändern? Wie gesagt, nicht persönlich nehmen. Ist nur meine Meinung. |
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Ich habe lediglich meine Meinung zu den Ausführungen von Dirk kundgetan, ohne andere Menschen zu beleidigen. Denken Sie mal drüber nach. |
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Wenn es sich um einen erlaubten Sportwettbewerb handelt, ist in Verbindung auch eine Hotelübernachtung zulässig; schließlich ist sie ja notwendig, um am Wettkampf teilnehmen zu können. Dazu habe ich aus erster Hand Informationen, daß es beim Deutschen Jugendcup im Bouldern am letzten Wochenende in Nürnberg genau so möglich war und zudem die Bestätigung eines Hotels in Südhessen, das bei der Teilnahme an Wettkämpfen Zimmer an Sportler vermieten würde. |
Bei uns in Mönchengladbach erlaubt das Ordnungsamt zur Zeit nur 2 Haushalte und maximal 5 Erwachsene oder halt 20 Kinder unter14 Jahren mit 2 Erwachsenen.
Da hat man richtig Bock auf Einzeltraining denn was anderes ist es nicht, an einen Spielbetrieb ist in NRW glaube ich eh nicht zu denken. |
Lockdown geht bis zum 18.04.2021, was ist mit der Kombi-WDM in Osnabrück die am 24.-25.04.2021 stattfinden soll? Übernachtung in Osnabrück? :confused:
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Rein vom logischen her wird die Kombi-WDM nicht an dem Datum stattfinden. Es wird meines Erachtens keine Möglichkeit geben das man in oder um Osnabrück übernachten kann, zudem ist es bis zum 18.04. vom Land Niedersachsen noch untersagt in größeren Gruppen zu trainieren. Aktuell heißt es vom Land 2 Haushalte mit maximal 5 Personen über 14 Jahre oder 20 Kinder unter 14 Jahren mit zwei Erwachsenen. Da sich das nach momentaner Lage bis zum 18.04.21 nicht ändern wird müsste sich deine Frage eigentlich erübrigt haben. Im Zweifelsfall würde ich aber den Landessportwart fragen und du wirst postwendend eine Antwort erhalten. |
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Das Land NRW hat nämlich in den sog. „FAQ zu Ehrenamt und Sport“ (https://www.land.nrw/de/wichtige-fra...virus#52eff6ab) näher beschrieben, daß und unter welcher Bedingung mehrere solcher Gruppen die Sportanlage nutzen können: Zitat:
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@tg
mach dich doch mal endlich davon frei dass immer alles in irgendwelchen Verordnungen haarklein stehen muß. Das ist in diesem unserem Lande nicht so, Bundesbesschlüsse sind für die Länder nicht bindend und Länderbeschlüsse nicht für Städte und Kommunen . :-( und wie du letztes Jahr am Beispiel Pfungstadt gesehen hast, können so gar noch Vereine "NJET" sagen |
Ich glaube, das klären wir mal besser unter uns (oder wie man hier im Forum sagt: „HAst PN“ [sic]).
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Jetzt ist es amtlich: Minigolf ist doch kein Sport. :eek:
Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO NRW in der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung Zwar gilt: § 9 Sport (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportan-lagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Ausgenommen von dem Verbot nach Satz 1 ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport 1. unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 1a und 1b, 2. als Ausbildung im Einzelunterricht sowie 3. von Gruppen von höchstens zwanzig Kindern bis zum Alter von einschließlich 14 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen. Aber: § 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten (1) Der Betrieb von 1. Schwimm- und Spaßbädern unter Ausnahme der Anfängerschwimmausbildung und der Kleinkinderschwimmkurse nach § 7 Absatz 1 Satz 3 Nummer 7 sowie des Schwimmunter-richts nach § 9 Absatz 4 Nummer 1, Saunen, Thermen und ähnlichen Einrichtungen, 2. Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen, Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähn-lichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), 3. Spielhallen, Spielbanken und ähnlichen Einrichtungen, 4. Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Was sagen da wohl NBV und DMV dazu? :D |
@gomi
ist bei uns in Bensheim auch so, Minigolf geschlossen fürs Volk, der verein darf jedoch trainieren der Golfplatz darf öffnen und auch Publikum drauf lassen als Sportanlage |
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Klingt verrückt und nicht alle Ordnungsämter verstehen das...... |
Saison 2021 in NRW ist - wie zu erwarten war - abgesagt!
https://nbv-minigolf.de/absage-nbv-k...lbetrieb-2021/ |
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Ja, die Regelungen (Verordnungen & Erlasse) sind in den Bundesländern unterschiedlich …
Wer nun aber ein bundeseinheitliches Vorgehen bevorzugt und daher die laufende Änderung des Infektionsschutzgesetzes begrüßt, muß sich über folgendes im klaren sein: Wenn das durchgeht, wird Minigolf in einer Situation wie dieser (oder bei weit weniger „gefundenen Fällen“) gar nicht mehr möglich sein – weder die Öffnung als Freizeitanlage für die Öffentlichkeit noch die Nutzung als Sportanlage für die Vereinsspieler. Und die noch schlechtere Nachricht ist, daß der Rechtsweg über die Verwaltungsgerichte – der in diesem Fall in Niedersachsen eine Aufhebung erreicht hat – künftig verbaut sein wird, da die Regelung in ein Bundesgesetz gegossen ist. |
@tg
bundeseinheitlich ist OK und dringend nötig, dann weiß jeder was Sache ist,egal wie es entschieden ist Es kann ja nicht angehen, dass das gleiche in einem Bundesland bzw teilweise in einer Kommune erlaubt ist und woanders nicht, oder wie bei uns in Bensheim, der Minigolfplatz muß für das Publikum geschlossen bleiben, aber der Golfplatz Bensheim hat sowohl für den verein wie auch für Publikum geölffnet. So eine Scheisse führt zu solchen Klagen und das zurecht. |
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Immerhin hat das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen hier schon für Richtigstellung gesorgt (siehe Link im Beitrag von wate heute um 11:26). Mal schauen, wie es weiter geht. |
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Das ist auch kein Betreiben einer Minigolfanlage. Wur sind anerkannte Sportler und trainierbn auf einer unserer Sportanlagen,,,, |
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Meine Kritik ist ja nur, dass Minigolf in der CoronaSchVO grundsätzlich nicht als Sport angesehen wird, was ja leider der allgemeinen Meinung entspricht. Und wenn man das Ordnungsamt in Kerpen mit deinem Schreiben überzeugen kann, heißt das noch lange nicht, dass es bei einem anderen Ordnungsamt auch so ist, denn in der Verordnung kann ich keine Unterscheidung zwischen Vereinsmitgliedern und Sportlern ohne Vereinszugehörigkeit erkennen. Und ja, mir ist durchaus bewusst, dass öffentliche Minigolfanlagen auch von Personen benutzt werden, die Minigolf nicht als Sport betreiben. Ob deren Infektionsrisiko nun größer ist, als bei Vereinesmitgliedern, sei mal dahingestellt. Darum ging es mir aber auch gar nicht. |
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Da frage ich mich, was das für eine Anlage ist. :confused: Selbst die 18 Bahnen einer Eternitanlage haben doch schon mehr als 74 qm Fläche innerhalb der Banden. Da hat wohl jemand zumindest eine Null vergessen. :rolleyes: Sonst wird es schwierig mit 1,5 m Abstand. :D |
Fundstellen …
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@tg
... und wenn das eine Kommune nicht möchte (Siehe Bensheim) dann ist es trotzdem erst mal eiun "NEIN" |
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Ich bin gespannt..... |
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In NRW dürfen ab Samstag auch wieder negativ getestete Nichtsportler spielen.
Coronaschutzverordnung NRW vom 12. Mai 2021, gültig ab 15. Mai 2021: § 10 Freizeit- und Vergnügungsstätten Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig. |
Unser Problem ist doch ganz einfach es gibt Ordnungsämter die sehen den Minigolfsport und deren Spotanlagen immer noch als Freizeitsport an.
Die wenigsten im Ordnungsamt wissen das es einen Ligenspielbetrieb, deutsche Meisterschaften oder sogar Weltmeisterschaften gibt. Wenn ich bei uns öffentlich Boule spiele darf ich das ohne Test, Minigolf ist ab 15.05. wieder für alle mit negativen Test möglich. Man sollte mal dafür sorgen das Minigolf und seine Anlagen kein Freizeitsport ist denn was einige sicher auch nicht wissen ist die Tatsache das Minigolf Bestandteil des deutschen Sportabzeichen ist welches auch Freizeitsportler (keinen Verein zugehörend) auch machen können. |
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Das Problem ist ja vielmehr, dass in der Verordnung eine Minigolfanlage pauschal nicht als (Freizeit-) Sportanlage (§9) sondern als Freizeit- und Vergnügungsstätte (§10) und Minigolf somit gar nicht als Sport eingestuft wird. |
Hallo zusammen,
so sieht die neue Verordnung NRW ab dem 15.05. mit unter 100 aus: Der Betrieb von Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Kletterparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel ist für Besucherinnen und Besucher mit bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 zulässig. Danach müssen alle aktiven bzw. passiven Mitglieder eines Vereins auch einen bestätigtem negativen Schnell- oder Selbsttest nach § 4 Absatz 4 machen? Was sagt ihr dazu? :rolleyes: Mfg. Michael :) |
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Leider sieht das Land NRW eine Minigolfanlage als Freizeitstätte wie man aus der CoronaschutzVO vom 12.05.21 erkennen kann. Es wird in §9 wo es um Sport geht wird nur der Wettkampf und Amateursport behandelt. Wenn man dann auf eine besonders nette Person beim Ordnungsamt trifft sagt die dir das eine Minigolfanlage im Sinnes des Landes NRW keine Sportanlage ist. Jetzt darf ab morgen jede Minigolfanlage wieder öffnen aber die Besucher müssen einen negativen Test vorweisen. Mich kotzt da Ganze hin und her langsam aber sicher an und vom Verband kommt relativ wenig Unterstützung. Die Mail von Achim Baumgart Zink zeigte bei einigen Ordnungsämtern keine Wirkung. |
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