Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Quo Vadis, Minigolf? (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=20)
-   -   Minigolf und Alkohol? (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=9906)

opc 24.11.2011 16:56

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 228463)
selbst wenn Du 0,0000001 Promille hast oder irgendein lebensmittel 0,000000001 Przent Alkohol enthält meint OPC es sei verboten und man müsse bestraft werden, wenn man es mitführt oder konsumiert :D


das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-)

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen.
Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten.

lesen muss man das so,

Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten.

da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ?

Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind !

das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch !

und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten.

opc 24.11.2011 16:59

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 228478)
das hat nix mit lieber zu tun sondern mit dem Kosten/Nutzen Faktor, die 0,0 Grenze kannst Du wunderbar selbst einhalten einfach 24 Std. vor dem Wettkampf keinen Alkohol trinken, keine Flasche Bier odert Schnaps im BAlltäschen mitführen, so einfach ist, dann ist man garantiert sauber


dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten

pinkydiver 24.11.2011 17:42

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228481)
dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst.

und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten

Da kann ich saufen so viel ich will, ich bleibe immer unter der Nachweisgrenze von 0,17 promille

Zitat aus einem Gerichtsurteil:

Zusammenfassung Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher bzw.
sachverständiger Sicht gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel

opc 24.11.2011 18:04

pinky

das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren

Daniel Christ 24.11.2011 18:21

René schrieb:

Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt !
Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !!
Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht.
Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !!

@ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk )
Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt?
Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört?
Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt?

Grenchen 24.11.2011 18:35

Winderloch!

cash 24.11.2011 18:51

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228476)
ich habe das nicht vermischt !

bei der nada ist es zb beim bogenschiessen erst ab 0,1 promille verboten und nach dem regelwerk ist der genuss und die einnahme während des wettkampfes verboten.

das ist konsequent. wobei bogenwettkämpfe auch nicht einen ganzen tag dauern.

bei uns hingegen ist alkohol kein doping, dafür aber jegliches mitfürfen der genuss und auch das spielen unter einfluss von alkohol verboten. das ist eine strikte 0,0 promille grenze, die man schwer einghalten kann , bei der viele , wenn sie überprüft werden sollte, gesperrt werden müßten, die man aber lieber gar nicht erst kontrolliert !

die regel im bogensport ist defenitiv nicht so strikt wie die bei uns !

und das verbot während des trainings finde ich gar nicht , weder beim alkohol noch beim rauchen ;-)

Nochmal, was hat die NADA (Doping) mit den Regeln zu tun?

Antwort : nichts!

Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert.



Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken.
Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum.

Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten.

Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot !

Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen.

Bye, bye

Uwe Braun 24.11.2011 19:15

Zitat:

Zitat von Lenny (Beitrag 228344)
Vielleicht kann einer der Mods mal den ganzen Müll zum Thema "0,3 Promille Grenze beim Minigolf" aus dem "Regelfrage"-Thread hierher verschieben. Ich habe eine Umfrage beigefügt, in der verschiedene Aussagen durch Auswahl bestätigt bzw. durch Nichtauswahl verneint werden können.

Vielleicht solltest Du noch als Alternative folgende Möglichkeit anbieten: " Mir geht die ganze Alkohol-Diskussion mittlerweile auf den Sack". Mein bejahendes Kreuzchen wäre Dir sicher!!!:p

opc 24.11.2011 19:20

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 228499)
Nochmal, was hat die NADA (Doping) mit den Regeln zu tun?

Antwort : nichts!

ich behaupte doch gar nichts anderes , sondern habe hier immer wieder darauf hingewiesen, dass dies bei uns so ist und wir alkohol eben nicht als doping ansehen, sondern es einfach STRENG verbieten

Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert.



Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken.
Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum.

ich denke aber , dass dies einigen im Training passieren kann und das muss ja auch nicht in der balltasche sein !!

Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten.

Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot !

ein absolutes alkoholverbot sehe ich beim bogensport auch nicht, denn wenn du mit 0,09 promille beim wettkampf antrittst, ist dies durch die dortige regel nicht verboten. bei uns ist das nicht erlaubt. ich finde schon dass das ein unterschied ist.

wobei, es natürlich schon sehr beschränkt ist, aber bogensport ist ja genau wie minigolf eher eine randsportart, die um beachtung kämpft ! ich glaube ja sehr, dass es hier eher um befindlichkeiten von funktionären bei dem kampf um bessere posten in höheren gremien ( deutscher sportbund usw ) geht. da kann man dann mit solchen regeln und deren umsetzung protzen .

Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen.

ja , aber zur zeit würdest du bei 0,09 promille mit 6 monaten sperre leben müssen, zum richtigen zeitpunkt ausgesprochen ist das die gesamte aussenspielzeit eines jahres

Bye, bye

auch dir empfehle ich, wie bei pinky, sich meine antworten genau durchzulesen.

pinkydiver 24.11.2011 19:27

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 228495)
pinky

1) das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden .


2) abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben.


du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest

3) wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk

und noch mal zum lesen aus deinem urteil

Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten

in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren



1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird.

2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel.

3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst.

Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:23 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.