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das meine nicht ich, das steht so im regelwerk ;-) Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist jede Art von Doping streng verboten, ebenso das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von Drogen oder alkoholischen Getränken/Speisen. Außerdem ist das Rauchen auf der Anlage während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings verboten. lesen muss man das so, Während des Wettkampfes und des offiziellen Trainings ist das Mitführen, Konsumieren und Spielen unter Einfluss von alkoholischen Getränken/Speisen streng verboten. da der DMV nirgends alkoholische Speisen und Getränke definiert aber bisher eigentlich immer sogar alkoholfreies Bier aus diesem Grund ( geringe Alkoholmengen ) verbietet, muss man daraus schliessen, dass es dem dmv um den tatsächlichen wenn auch geringen Alkoholgehalt geht. und die Menge Alkohol , die im alkoholfreien Bier enthalten ist, ist in etwa auch in Traubensaft enthalten. Worin besteht also der Unterschied ? Und ohne Definition muss man daher davon ausgehen, dass alle in welcher Form auch immer alkoholischen Getränke/Speisen verboten sind ! das heisst Weinbrandbohnen, Mon Cherie sowieso, da sie ja alkoholische Süssspeisen sind, aber Yes Torty und andere Lebensmittel enthalten auch geringe Mengen von Alkohol und sind somit streng gesehen, alkoholisch ! und nicht ich sondern das Regelwerk schreibt STRENG verboten. |
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dann trinke doch mal ein wenig traubensaft oder andere säfte, ich wette mit dir, dass du dann nicht immer die 0,00000 promille grenze einhälst. und ich könnte auch deinen saft kontrollieren lassen oder kefir, der ist auch verboten |
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Zitat aus einem Gerichtsurteil: Zusammenfassung Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten unter Alkoholeinfluss ist aus wissenschaftlicher bzw. sachverständiger Sicht gerade in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren nicht akzeptabel |
pinky
das verkehrsrecht hat mit dem regelwerk des dmv aber so gar nichts zu tun und die rechtssprechung zu dem einen kannst du für das andere so überhaupt nicht anwenden . abgesehen davon brauchst du den kefir nicht mal zu trinken , du brauchst ihn nur dabei zu haben. du solltest dir das regelwerk und meine kommentare mal durchlesen, bevor du etwas als antwort postest wo hast du denn zb die nachweisgrenze von 0,17 promille hergezaubert , ich sehe bisher nur ein streng verboten im regelwerk und noch mal zum lesen aus deinem urteil Ein Verzicht auf eine Blutprobe bei Verkehrsstraftaten in Anbetracht der hohen Ansprüche an die Beweiskraft in Strafverfahren |
René schrieb:
Da habe ich schon ganz andere Sachen erlebt ! Es gibt einige Spieler die ohne Sprit im Blut kein offenes Scheunentor aus 20 cm Entfernung treffen würden !! Ich hatte mal ein Erlebnis in den 90ern in der Regionalliga. Da hat ein Spieler Nüchtern die erste Runde auf Eternit 42 gespielt. Nach der Runde war er am Auto. Danach hat er dreimal grüne Runden gespielt und jeder Menge Kaugummis verdrückt damit man den Alkohol nicht Riecht. Da könnte ich Dir noch viel mehr solcher Ereignisse erzählen !! @ Rene ( und wahrscheinlich auch Dirk ) Wo ist jetzt dein Problem? Hast du dem betroffenen Spieler das gute Ergebnis nicht gegönnt? Hat er dich nach dem Alkoholgenuss in irgendeiner Form gestört? Ist er irgendwie anders auffällig geworden oder hat er einfach nur besser Minigolf gepielt? |
Winderloch!
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Antwort : nichts! Die NADA sperrt erst ab 0,1 (sogar für 2 Jahre), der Spieler wird aber sofort disqualifiziert. Ein Unterschied, das gestehe ich Dir gerne zu, ist das mitführen von Speisen und Getränken. Ich führe aber weder einen Flachmann noch irgendwelche alk. Süssigkeiten in meiner Balltasche mit mir rum. Aber solange Du so gegensätzlich mit Dir selber hier diskutierst werde ich mich ab jetzt raushalten. Du behauptest immer in anderen Sportarten gibt es kein absolutes Alkoholverbot und verweist immer auf die Dopinggrenzen der NADA. Mit dem Bogenschiessen hab ich Dir das Gegenteil bewiesen. Lt. Wettkampfordnung absolutes Alkoholverbot ! Wäre Alkohol im Minigolf Doping, würde es bestimmt auch eine 0,1 Grenze gültig sein, um wie schonmal beschrieben nicht nicht bei einer Dopingprobe w/ unwirksamen kaum nachweisbaren Alkohol 2 Jahre Sperre zu bekommen. Bye, bye |
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1) gibt es in einem Bereich unserer rechtssprechung ein Urteil zur genauigkeit einer Atemalkmessung ist die auch Ruck zuck im zweifelsfall auf andere bereiche übertragen, wenn eine Methode nur Verdachtsmomente liefert und keine Beweise ist es doch völlig egal wo sie angewendet wird. 2) ich kann soviel Kefir mit in die Runde nehmen wie ich will, es steht nicht drauf das da Alkohol drin ist. Außerdem kannste davon soviel saufen bis Dir schlecht wird und Du bist bei Deiner Blutalkoholkonzentration unter der NAchweisgrenze, genau wie bei Apfelsaft, Matschbananen, und irgendwelcher Schokoriegel. 3) die NAchweisgrenze steht nicht in einem regelwerk, die kannst Du in jedem Labor nachfragen, Blutalkohol unter 0,17 Promille ist nicht nachweisbar bzw. nicht korrekt bestimmbar ud somit sind erst Werte über 0,17 Promille verläßlich korrekt, kannst das auch googeln wenn Du willst. Ich klinke mich jetzt hier aus das führt zu nix, bei deiner Beamtenmentalität |
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