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opc 16.03.2010 06:43

besitzstandswahrung
 
@ bärliner

besitzstandswahrung hat nichts mit ausbildungsinhalten zu tun, wenn dies so wäre müßtest du dauernd einen neuen führerschein machen, da sich dort die anforderungen auch ständig ändern.

bei der besitzstandswahrung geht es allein um die bisherigen rechte.

ein schiri konnte wenn er die ausbildung hierzu gemacht hat , in jeder liga als schiri eingesetzt werden
ein oberschiri konnte das auch und zwar auch in jeder liga.

dann habt ihr den lehrgang buli eingeführt.
damit habt ihr ab dann die lizenzen ( aber nur für neuerwerber ) beschränkt, vielleicht habt ihr das schlauerweise auch irgendwo schriftlich niedergelegt, ansonsten war der aufbaulehrgang ja in der praxis gut aber theoretisch für die katz.

somit hat jeder lizenzinhaber jetzt durch die besitzstandswahrung mindestens die lizenz b und einige ( aufbaulehrgangsteilnehmer und besitzer der lizenz vor einführung des aufbaulehrganges ) die lizenz a.

das ein paar sogar besser gestellt werden interessiert , die die schlechter gestellt werden , bestimmt wenig.


aber frage doch einfach mal bei uwe braun nach , der hilft doch gerne bei juristischen fragen aber es gibt noch mehr echte juristen unter den minigolfern. die können das bestimmt auch.

opc 16.03.2010 06:44

wikipedia
 
Besitzstandswahrung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Die Besitzstandswahrung (auch als Schlechterstellungsverbot bezeichnet) ist ein Begriff des Arbeits- und Verwaltungsrechts. Sie gibt Personen Rechtssicherheit bei geänderten Rechtsvorschriften. Diese dürfen in der Regel nicht dazu führen, dass eine Person durch eine Neuregelung schlechter gestellt wird. Indirekt wird die Besitzstandswahrung in Gesetzestexten manchmal mit Formulierungen wie „Paragraph ... des ...-Gesetzes bleibt davon unberührt“ festgelegt. Eine Besitzstandswahrung kann befristet geregelt sein.

Beispiele [Bearbeiten]
Ein Beispiel für die Besitzstandswahrung ist die Umstellung von den alten deutschen Führerscheinklassen 1-5 (verwendet bis 31. Dezember 1998) auf die neuen EU-Führerscheinklassen A-D und zugehörige nationale Klassen. Wurde die Fahrerlaubnis nach der alten Klasse 3 (PKW bis 7,5 Tonnen) vor dem 1. April 1980 ausgestellt, beinhaltete dieser automatisch auch die später eingeführte Klasse 1a (Deutschland) bzw. A1 (EU). Personen, die ihre Fahrerlaubnis bereits vor diesem Zeitpunkt erhalten haben, sind auch mit dem EU-Führerschein berechtigt, entsprechende Fahrzeuge zu führen, obwohl für diese nach gültigem Recht eine separate Prüfung notwendig wäre.

Travis 16.03.2010 08:05

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 158891)
Das Thema Besitzstandswahrung geht hier völlig an der Sache vorbei. Denn mit den neuen Lizenzen werden auch die Ausbildungsinhalte zielgerichtet verändert und erweitert. Niemand kann also bereits das besitzen, was zukünftig gefordert wird. Aber wie bei jeder Umstellung gibt es Übergangsregelungen, die hier schon oft genug angesprochen wurden. Und in diesem Zusammenhang bekommen die bisherigen Schiris sogar mehr als vorher, denn sie dürfen auch als OS eingesetzt werden. Der Besitzstand wird also nicht nur gewahrt, sondern sogar erweitert. Aber unabhängig davon finde ich es ätzend, dass wie immer bei Veränderungen hier mit Eifer irgendwelche pseudo-juristische Formalien diskutiert werden (von denen wahrscheinlich 3/4 der Mitdiskutierer nicht die Spur einer Ahnung haben), aber kein Mensch sich für die Inhalte interessiert.

Ich denke nicht, dass das völlig an der Sache vorbei geht - siehe Ausführungen von OPC aus Wikipedia. Ist natürlich immer einfach Kritik oder Nachfragen als "pseudo-irgendwas" abzutun.
Es ist auch völlig uninteressant, ob sich durch die Regelung irgendwelche Leute besser stellen, letztendlich darf sich nach meinem bescheidenen juristischen Verständnis keiner schlechter stellen. Das wäre z.b bei mir der Fall - habe den "normalen" Kombi-Schiri-Schein letztes Jahr gemacht, und darf nun nicht mehr in der Regionalliga ins Schiedsgericht. Da ich zurzeit der einzige Schiri in unserer Mannschaft bin, werden wir somit deutlich schlechter gestellt, oder etwa nicht?

Letztendlich ist das sehr gut mit den Führerscheinen zu vergleichen - ich darf mit meinem 1989 erworbenen Klasse 3 Führerschein noch 7.5t fahren - Leute die den Schein deutlich später gemacht haben, dürfen dieses nicht mehr. Nur noch wenn sie einen erweiterten Führerschein machen, in denen dann auch zusätzliche Inhalte vermittelt werden. Ist fast 1:1 zu übertragen.

Ach was genau muss denn ein Schiri im NBV in der Regionalliga anders machen, als ein Schiri in der NBV-Oberliga? Hier würde mich eine detaillierte Antwort interessieren.

opc 16.03.2010 10:12

travis
 
du brauchst dir keine gedanken machen, der dmv hat sicherheitshalber die sportordung vergessen zu ändern, dort gibt es die begriffe schiri lizenz a b oder c nicht, dort wird nur vom oberschiedsricher/ schiedsrichter gesprochen.

daher kannst du bis zu einer änderung der sportordnung weiter mit deiner schiri lizenz auch überregional richten.

oder sehe ich das auch falsch

bärliner 16.03.2010 10:34

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 158929)
oder sehe ich das auch falsch

Leider ja. Die Spielregeln und die Sportordnung legen lediglich die Aufgaben für Schiedsrichter und Oberschiedsrichter fest. Daran ändert sich auch in Zukunft nichts.
Die Lizenzstruktur ergibt sich ausschließlich aus der Lizenz- und Ausbildungsordnung.

cash 16.03.2010 12:27

Wenn es stimmt, das es noch nicht einmal schriftliche Prüfungsbögen gibt, dann sollte ich eine so unausgegorene Sache auch nicht auf den Tisch bringen.sp:-)

Wenn ich Änderungen im Regelwerk oder sonstwo anstosse, darf ich nicht die Idee verabschieden und dann mal in der Zukunft sehen, wie ich es umsetze.

Der Unmut vieler wäre nicht gegeben, wenn ein fertiges Konzept vorliegen würde, mit genauen Daten zur Übergangslösung (großzügig bis zum letzten Auslauf der aktuellsten Lizenz, also 4 Jahre) und auch ein Lehrgangswesen, welches zumindest in den Prüfungsfragen einheitlich im DMV sein sollte.

Ramses 16.03.2010 12:42

Wer darf dann eigentlich bei einem Internationalen Grand Prix Turnier Schiedsrichten.

Schiedsrichter C, Schiedsrichter B oder nur Schiedsrichter A

rain 16.03.2010 15:09

Zitat:

Zitat von Ramses (Beitrag 158940)
Wer darf dann eigentlich bei einem Internationalen Grand Prix Turnier Schiedsrichten.

Schiedsrichter C, Schiedsrichter B oder nur Schiedsrichter A


Also mit A macht du auf jeden Fall nichts falsch ;) :D :D :D

Ramses 16.03.2010 15:55

Zitat:

Zitat von rain (Beitrag 158964)
Also mit A macht du auf jeden Fall nichts falsch ;) :D :D :D

Wenn man welche hat, aber jetzt mal im ernst.:rolleyes:

goligolem 16.03.2010 17:11

Ich denke man sollte mal die Interpretation von unserem Bundeslehrwart abwarten nicht das dieser sagt es bleibt mit den alten Lizenzen so wie es bis jetzt war und für alle neuen Lizenzen gelten auch die neuen Einsatzgebiete !!!

Nicht für ungut Bärliner aber ich bin nicht ganz sicher in wie weit deine Meinung mit der vom Bundeslehrwart Lothar Homey decken.
Und da wohl noch keiner das offizielle Protokoll gelesen und der DMV noch nichts veröffentlich hat sollte man auch mal abwarten.


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