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wie hoch sind die Vorgaben des DMV ? Geld geht durch die Lappen ? |
Allesroger
Geld geht durch die Lappen Das ist doch der Punkt , der am einfachsten zu klären ist. Der Pächter bzw platzbetreiber erhält 400 oder 500 Euro ausfallentschädigung für das Wochenende . Bei einem gut laufenden Platz kann ein Wochenende aber schon gut 700 bis 800 Spieler auf die Anlage locken , die auch alle etwas vom kiosk verzehren und nicht wie minigolfer ihren eigenen Kram essen oder trinken ! Weil sie lieber bismarkquelle Medium trinken und es auf dem Platz nur Volvic Wasser gibt ;-) |
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Der allergrößte Teil verschwindet sofort nach der Runde. So ist jedenfalls meine Erfahrung. Und zudem : Turnierspieler sind ja angehalten, keine mitgebrachten Lebensmittel und Getränke auf der Anlage zu verzehren. Bei einem Turnier gibt es je nach Lage, auch gar keine Möglichkeit, sich extern zu versorgen. Wenn der Platzbetreiber auf Zack ist, kann er deshalb Zusatzümsätze machen. So läuft es jedenfalls bei uns und auf vielen anderen Anlagen, wo regelmäßig Turniere stattfinden. |
Hätte, wäre, wenn. Eine gut frequentierte Minigolfanlage hat an einem guten Wochenende schnell mal 600 oder mehr Besucher. Die Bereitschaft der Hobbyspieler, auch ansonsten ein paar Euronen auszugeben, ist sicherlich ausgeprägter als bei Minigolfprofis, denen manchmal schon die auf 1 Euro reduzierte Tasse Kaffee zu teuer ist. Frei nach dem Motto: Wer die weiten Wege in der Bundesliga scheut, soll halt bleiben, wo er ist - wir verpflegen uns aus dem Kofferraum. :D Mir sind einige frühere Reklamationen von Platzpächtern bekannt, weil Bundesligaspiele sichtbare Spuren hinterlassen hatten. Ich glaube allerdings, dass unsere Vorzeigegolfer mittlerweile etwas disziplinierter vorgehen.
Ein Bundesligaspiel auf seine Anlage zu holen, muss also einen Sinn machen, wenn man schon möglicherweise Einnahmeverluste hat. Das fängt mit der Vermarktung einer solchen Wochenendveranstaltung an und hört mit der Aufarbeitung auf. Mir fällt kein miterlebtes Beispiel ein, wo rund ums Bundesligaspiel Aktionen angesagt waren. Dabei gäbe es neben möglichen Sponsoren, die sich mit Ständen auf der Anlage präsentieren können und somit für einigen Rummel sorgen würden, noch genügend weitere Ideen: Schulklassen einladen, Autogrammstunden, wo es geht Hüpfburgen und Minigolfparcours für Kleine, Tombola und Musik. Dass die örtliche Presse eingebunden wird, versteht sich von selbst (eigentlich). Ich habe seitens der Ausrichter meist andere Erlebnisse gehabt. Tote Hose, null kümmern und einmal waren bis 11 Uhr sogar die Toiletten verschlossen. Das ist Kinderkram, und so kriegt man die beste Minigolfliga der Welt nicht vermarktet. Was bleibt, ist, dass ein paar Hand voll Minigolfverrückte mit hundert Koffern und tausenden Bällen ein paar Tage lang über die Anlage gewetzt sind, Bälle aus Schlüpfer oder Büstenhalter geholt und Köpfe schüttelnde Passanten, die mal ganz zufällig vorbeigeschaut haben, zurücklassen. Null Effekt für den Ausrichter, null Effekt für den Verband. Von Sponsoren für die 1. Liga will ich mal garnicht sprechen. |
@ Allesroger
Geld ist zwar nicht alles aber für manch einen Betreiber ist es schon ein Grund. Wenn Du dir mal die Mühe machst guck dir mal die Vorgaben auf der DMV Seite an. Ich denke mal das die wenigsten kleinen Vereine Kontakte zur Stadt / Medien haben und ein Kiosk oder sanitäre Anlagen sind auch nicht immer vorhanden. Der wichtigste Punkt ist aber das die vermeintlichen Helfer bei kleineren Vereinen selber am Spielbetrieb teilnehmen und deshalb eine Bewerbung nicht in Frage kommt. Also vergibt der DMV die Buli-Spieltage an Vereine / Anlagen wo Sie wissen das da fast alles vorhanden ist, würde ich ja auch machen wenn ich den Spitzensport im Focus haben will. |
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Bei allen meinen Kunden ist der Umsatz durch Getränke und speisen erheblich höher als durch die Eintrittsgelder ! Denke schon , dass der Verzehr damit eine wichtige Einnahmequelle ist und weißt du wie hoch die ausfallentschädigung ist ! Da dürfen normal nicht viele kommen damit es sich rechnet und mit regen kann man ja nicht spekulieren
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Steht ganz genau in der Gebührenordnung, die Anlage zur Finanz- und Beitragsordnung des DMV ist.
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Dann muß schon Dauerregen sein, sonst geht meine Einschätzung nicht auf :D |
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