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exhale 18.10.2011 08:16

Zitat:

Zitat von Barclay1 (Beitrag 225325)
"Scheiß Minigolf" über die Anlage schreit und einen Mülleimer demoliert

Wann habe ich bitte den Mülleimer demoliert? Bitte beschreib mir doch mal deine genau Sicht was ich in dem Moment getan habe, gerne auch die Schilderungen andere falls du es nicht selber gesehen hast!

sieht das Regelwerk bitte welche Konsequenz vor?
Und gibt es ggf. einen Ermessensspielraum der Schiedsrichter / des Oberschiedsrichters?

Du scheinst ja schon was im Sinn zu haben! Wie wäre es wenn du direkt mal deine Meinung äußerst anstatt erstmal auf die Unterstützung anderer zu warten?

Generell kannst du mir sowas übrigens auch gerne ins Gesicht sagen anstatt dich hintenrum in einem ach so anonymen Forum zu "beschweren". Mach halt einfach nächstes mal direkt die Schnauze auf und dann kann ich dir was dazu sagen und muss mich nicht extra in nem Forum anmelden. Wobei ich mich eigentlich schon Frage warum du überhaupt der Meinung bist, das mein Verhalten dich auch nur im geringsten zu interessieren hat wenn du nicht selber Schiedsrichter bist.

Naja.. ich freue mich jedenfalls auf den Moment in dem du dann den ***** in der Hose hast mich direkt anstatt meinen Mannschaftskamaraden oder die "Auwi-Community" auf dieses Thema anzusprechen..

mfg

Phillip Eilert (für alle dies noch nicht wussten)

Keks 18.10.2011 11:26

Zitat:

Zitat von Barclay1 (Beitrag 225325)
Frage:
Wenn ein/e TeilnehmerIn eines Meisterschaftsturniers den Schläger schmeisst, lautstark "Sch.. Minigolf" über die Anlage schreit und einen Mülleimer demoliert sieht das Regelwerk bitte welche Konsequenz vor?
Und gibt es ggf. einen Ermessensspielraum der Schiedsrichter / des Oberschiedsrichters?

V+2 liegt aber im Ermessen. Wenns ganz dumm läuft gibts sogar D+5. Aber du bist doch Schiri... :)
Da ich den Sachverhalt nicht kenne, halte ich mich hierzu weiter geschlossen....

Landei 18.10.2011 11:28

Ist unsportlches Verhalten. Kann, je nach Schwere und Auffasung der amtierenden OS/S ,von "Dududu" bis D+5 geahndet werden.

Keks 18.10.2011 11:31

Zitat:

Zitat von exhale (Beitrag 225430)
Wobei ich mich eigentlich schon Frage warum du überhaupt der Meinung bist, das mein Verhalten dich auch nur im geringsten zu interessieren hat wenn du nicht selber Schiedsrichter bist.

Weil so ein Verhalten schon stören kann. Im Spielablauf, in der Konzentration... etc. Aber wenn du Minigolf so toll findest, wie es beschrieben wurde, dann hör doch einfach auf damit.

Travis 18.10.2011 11:31

Zitat:

Zitat von Barclay1 (Beitrag 225325)
Frage:
Wenn ein/e TeilnehmerIn eines Meisterschaftsturniers den Schläger schmeisst, lautstark "Sch.. Minigolf" über die Anlage schreit und einen Mülleimer demoliert sieht das Regelwerk bitte welche Konsequenz vor?

Laut der letzten Novellierung des Regelwerks steht darauf 2 Jahre Guantanamo.. ba1:-)

Oder was genau möchtest du als Schiedsrichter jetzt hören??

lessi 18.10.2011 12:08

ich erinnere mich an eine neue regel, die ausdrücklich das schlägerschmeissen
nach der letzten bahn tolerierte.
ist meine erinnerung soooo falsch?

gruss, lessi

exhale 18.10.2011 15:18

Mich stört hier einfach die Darstellung der ganzen Situation.. Herr Poschmann stellt es ja so hin als hätte ich meinen Schläger über den halben Platz geworfen und den betreffenden Mülleimer aus der Halterung getreten nur um diesen dann anschließend in einem rasenden Tobsuchtsanfall in seine Einzelteile zu zerlegen..

minigolf-ultra 18.10.2011 17:12

Ich denke wir können das Thema an dieser Stelle beenden. Die Sache ist doch gelaufen. Von meiner Seite aus gibt es nur zwei Dinge dazu zu sagen:

a) die Aktion war natürlich absolut übertrieben und unnötig, das weiss auch der betroffene Spieler. Eine Ermahnung oder Verwarnung seitens des Scheidsgerichtes gab es nicht, womit dann auch die Sache mit dem Ermessensspielraum geklärt sein dürfte.

b) haben wir, und das ist mein Empfinden, eine sehr emotionale Liga in der viel und laut gerufen wird. Und das ist auch gut so. Wer sich davon so sehr beeinflußen lässt sollte lernen das so weit wie möglich wegzuschalten. Schlimm finde ich das viele Leute, nach dem Ausraster, nach Konsequenzen geradezu gieren. Was wünscht ihr euch? Disqualifikation? Längerfristige Strafe für den Spieler? Polizeieinsatz?

Ich hoffe das Thema ist ganz schnell abgehakt und ihr beschäftigt euch nicht bis zum nächsten Jahr damit...........
Dafür macht es zuviel Spaß mit allen Leuten/Vereinen in dieser Liga zu spielen.

In diesem Sinne.............. vergessen und verzeihen

Frohe Weihnachten
Tobias Dochat

ENNE 18.10.2011 17:35

Antwort
 
Ne , ne Tobi, ganz abschließen kann ich die Sache nicht.
Ich bin ja noch eine Antwort schuldig.
Hier die Antwort für Herrn Poschmann persönlich:
18. Strafen
(1) Verstöße gegen die Spielregeln oder die allgemeinen sportlichen Gesetze sowie unsportliches Verhalten werden durch
Ermahnungen, Verwarnungen und Disqualifikationen geahndet. Die folgenden Abschnitte gelten ebenso für Betreuer,
auch wenn nur Spieler genannt sind.
(2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können wie folgt Strafen gegen Spieler und Betreuer verhängen:
a) Ermahnung (E)
b) Ermahnung und 1 Strafpunkt (E+1)
c) Verwarnung und 2 Strafpunkte (V+2)
d) Disqualifikation und 5 Strafpunkte (D+5)

Jede dieser Strafen kann jedem Spieler und Betreuer nur einmal innerhalb eines Turniers verhängt werden.
Die Strafe ist auf der Vorderseite des Spielprotokolls mit den Angaben “E”, “E+1”, “V+2” oder “D+5” deutlich zu vermerken.
Die Gründe sind auf der Vorder- oder Rückseite des Spielprotokolls anzugeben. Alle Strafen müssen unverzüglich
durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekannt gegeben werden.
Die Schiedsgerichte können festlegen, zusätzlich zu diesen 4 Strafen vor Anwendung der Strafe a) eine bestimmte
Anzahl mündlicher Ermahnungen (abhängig von der Dauer des Turniers) zuzulassen.

Fakt ist( war gestern ): Der betreffende Spieler/in wurde von einem Mitglied des Schiedsgerichts mündlich ermahnt.
Einen anderen Fall hat es in der Runde vorher schon gegeben. Auch dort wurde der Spieler/in auch durch ein Mitglied des Schiedsgerichts ( durch mich als OS )mündlich ermahnt.
Reicht das?
Mit etwas Mühe hättest Du die entsprechenden Passagen auch im Regelwerk gefunden.
Aber dann würde aber ein Effekt fehlen, oder?
Beste Grüße
Norbert Eilert

Keks 18.10.2011 17:52

Zitat:

Zitat von minigolf-ultra (Beitrag 225463)
Ausraster, nach Konsequenzen geradezu gieren. Was wünscht ihr euch? Disqualifikation? Längerfristige Strafe für den Spieler? Polizeieinsatz?
Tobias Dochat

Also weit von einem Polizeieinsatz entfernt wart ihr ja nicht gewesen. Immerhin gab es eine Sachbeschädigung. Je nachdem, wie der Eigentümer drauf ist, kann es schon zu einer Anzeige kommen...

Und zum sportlichen. Ich weis nicht, wer im Schiedsgericht war, aber ohne jemandem hier was vorzuwerfen: Sowas kann man nicht übersehen. Sowas ist mit einem V+2 zu ahnden. Oder sogar mit nem D+5. Da frage ich mich, wozu wir noch ein Schiedsgericht brauchen, wenn sowieso alle machen können, was sie wollen. :( :( :( :( :( s4:-) s4:-) s4:-) s4:-) s4:-)


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