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Naja.. ich freue mich jedenfalls auf den Moment in dem du dann den ***** in der Hose hast mich direkt anstatt meinen Mannschaftskamaraden oder die "Auwi-Community" auf dieses Thema anzusprechen.. mfg Phillip Eilert (für alle dies noch nicht wussten) |
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Da ich den Sachverhalt nicht kenne, halte ich mich hierzu weiter geschlossen.... |
Ist unsportlches Verhalten. Kann, je nach Schwere und Auffasung der amtierenden OS/S ,von "Dududu" bis D+5 geahndet werden.
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Oder was genau möchtest du als Schiedsrichter jetzt hören?? |
ich erinnere mich an eine neue regel, die ausdrücklich das schlägerschmeissen
nach der letzten bahn tolerierte. ist meine erinnerung soooo falsch? gruss, lessi |
Mich stört hier einfach die Darstellung der ganzen Situation.. Herr Poschmann stellt es ja so hin als hätte ich meinen Schläger über den halben Platz geworfen und den betreffenden Mülleimer aus der Halterung getreten nur um diesen dann anschließend in einem rasenden Tobsuchtsanfall in seine Einzelteile zu zerlegen..
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Ich denke wir können das Thema an dieser Stelle beenden. Die Sache ist doch gelaufen. Von meiner Seite aus gibt es nur zwei Dinge dazu zu sagen:
a) die Aktion war natürlich absolut übertrieben und unnötig, das weiss auch der betroffene Spieler. Eine Ermahnung oder Verwarnung seitens des Scheidsgerichtes gab es nicht, womit dann auch die Sache mit dem Ermessensspielraum geklärt sein dürfte. b) haben wir, und das ist mein Empfinden, eine sehr emotionale Liga in der viel und laut gerufen wird. Und das ist auch gut so. Wer sich davon so sehr beeinflußen lässt sollte lernen das so weit wie möglich wegzuschalten. Schlimm finde ich das viele Leute, nach dem Ausraster, nach Konsequenzen geradezu gieren. Was wünscht ihr euch? Disqualifikation? Längerfristige Strafe für den Spieler? Polizeieinsatz? Ich hoffe das Thema ist ganz schnell abgehakt und ihr beschäftigt euch nicht bis zum nächsten Jahr damit........... Dafür macht es zuviel Spaß mit allen Leuten/Vereinen in dieser Liga zu spielen. In diesem Sinne.............. vergessen und verzeihen Frohe Weihnachten Tobias Dochat |
Antwort
Ne , ne Tobi, ganz abschließen kann ich die Sache nicht.
Ich bin ja noch eine Antwort schuldig. Hier die Antwort für Herrn Poschmann persönlich: 18. Strafen (1) Verstöße gegen die Spielregeln oder die allgemeinen sportlichen Gesetze sowie unsportliches Verhalten werden durch Ermahnungen, Verwarnungen und Disqualifikationen geahndet. Die folgenden Abschnitte gelten ebenso für Betreuer, auch wenn nur Spieler genannt sind. (2) Die Mitglieder des Schiedsgerichts können wie folgt Strafen gegen Spieler und Betreuer verhängen: a) Ermahnung (E) b) Ermahnung und 1 Strafpunkt (E+1) c) Verwarnung und 2 Strafpunkte (V+2) d) Disqualifikation und 5 Strafpunkte (D+5) Jede dieser Strafen kann jedem Spieler und Betreuer nur einmal innerhalb eines Turniers verhängt werden. Die Strafe ist auf der Vorderseite des Spielprotokolls mit den Angaben “E”, “E+1”, “V+2” oder “D+5” deutlich zu vermerken. Die Gründe sind auf der Vorder- oder Rückseite des Spielprotokolls anzugeben. Alle Strafen müssen unverzüglich durch Aushang an der offiziellen Anzeigetafel bekannt gegeben werden. Die Schiedsgerichte können festlegen, zusätzlich zu diesen 4 Strafen vor Anwendung der Strafe a) eine bestimmte Anzahl mündlicher Ermahnungen (abhängig von der Dauer des Turniers) zuzulassen. Fakt ist( war gestern ): Der betreffende Spieler/in wurde von einem Mitglied des Schiedsgerichts mündlich ermahnt. Einen anderen Fall hat es in der Runde vorher schon gegeben. Auch dort wurde der Spieler/in auch durch ein Mitglied des Schiedsgerichts ( durch mich als OS )mündlich ermahnt. Reicht das? Mit etwas Mühe hättest Du die entsprechenden Passagen auch im Regelwerk gefunden. Aber dann würde aber ein Effekt fehlen, oder? Beste Grüße Norbert Eilert |
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Und zum sportlichen. Ich weis nicht, wer im Schiedsgericht war, aber ohne jemandem hier was vorzuwerfen: Sowas kann man nicht übersehen. Sowas ist mit einem V+2 zu ahnden. Oder sogar mit nem D+5. Da frage ich mich, wozu wir noch ein Schiedsgericht brauchen, wenn sowieso alle machen können, was sie wollen. :( :( :( :( :( s4:-) s4:-) s4:-) s4:-) s4:-) |
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