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BvB 18.11.2010 17:32

Unerlaubter Ballwechsel
 
Beim letzten Schiedsrichterlehrgang kam folgende Frage auf:

Gemäß Handbuch S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
Nun hat ein Spieler versehentlich an einer Bahn einen absolut unbrauchbaren Ball genommen, geht nach dem 1. Schlag zum Schiedsrichter und sagt ihm, das er das Spiel an dieser Bahn nicht beendet, sondern nur den Ball wechseln möchte und dies auch so tut. Nach den Statuten ist diese Vergehen lediglich mit einem „V“ + 2 zu ahnden. Den zusätzlichen Passus „ 7 Punkte für die betreffende Bahn“ habe ich nicht mehr gefunden. Wie würdet ihr entscheiden und nach welchen Kriterien?

pinkydiver 18.11.2010 18:22

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 189979)
Beim letzten Schiedsrichterlehrgang kam folgende Frage auf:

Gemäß Handbuch S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
Nun hat ein Spieler versehentlich an einer Bahn einen absolut unbrauchbaren Ball genommen, geht nach dem 1. Schlag zum Schiedsrichter und sagt ihm, das er das Spiel an dieser Bahn nicht beendet, sondern nur den Ball wechseln möchte und dies auch so tut. Nach den Statuten ist diese Vergehen lediglich mit einem „V“ + 2 zu ahnden. Den zusätzlichen Passus „ 7 Punkte für die betreffende Bahn“ habe ich nicht mehr gefunden. Wie würdet ihr entscheiden und nach welchen Kriterien?

Wenn 7 Punkte für die Bahn nicht mehr im Regelwerk steht, dann ist das auch nicht mehr. feierabend

das ist sowieso eher hypothetisch, wird wohl kaum vorkommen. Vorkommen tut aber folgendes (und das häufiger als man denkt:

1) ein Spieler hat den gleichen Ball mehrfach, er haut 2 vor ein Hindernis, jetzt wäre der Ball zu kalt, da wird einfach der zweite aus der Tasche geholt und man hat wieder einen richtigen Ball

2) ein spieler spielt z.B. an Bahn 12 einen schnellen blauen BoF Ball mit goldenem Stempel, er macht kein As der BAll rollt aufgrund der baulichen Gegebenheiten weit in die Heimat, zum Putten wird schnell ein toter absolut gleich aussehender Ball genommen, der beim Fehlputt dann wenigstens im Endkreis liegen bleibt, Spezialst hierfür war ein ehemaliger Erstliga- und NAtionalspieler

opc 18.11.2010 18:31

bvb
 
da würde dann mal wieder eine regel geändert und fast keiner hat es gemerkt.

macht aber nichts, wenn falsch entschieden wird, dann wird es auch nicht beanstandet.

siehe pokal in niedersachsen ;-)

hati hati 18.11.2010 19:34

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 189984)
Wenn 7 Punkte für die Bahn nicht mehr im Regelwerk steht, dann ist das auch nicht mehr. feierabend

das ist sowieso eher hypothetisch, wird wohl kaum vorkommen. Vorkommen tut aber folgendes (und das häufiger als man denkt:

1) ein Spieler hat den gleichen Ball mehrfach, er haut 2 vor ein Hindernis, jetzt wäre der Ball zu kalt, da wird einfach der zweite aus der Tasche geholt und man hat wieder einen richtigen Ball

2) ein spieler spielt z.B. an Bahn 12 einen schnellen blauen BoF Ball mit goldenem Stempel, er macht kein As der BAll rollt aufgrund der baulichen Gegebenheiten weit in die Heimat, zum Putten wird schnell ein toter absolut gleich aussehender Ball genommen, der beim Fehlputt dann wenigstens im Endkreis liegen bleibt, Spezialst hierfür war ein ehemaliger Erstliga- und NAtionalspieler

tolle ideen,man lehrnt nie aus !!!

ReDiMa 18.11.2010 20:49

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 189984)
Wenn 7 Punkte für die Bahn nicht mehr im Regelwerk steht, dann ist das auch nicht mehr. feierabend

das ist sowieso eher hypothetisch, wird wohl kaum vorkommen. Vorkommen tut aber folgendes (und das häufiger als man denkt:

1) ein Spieler hat den gleichen Ball mehrfach, er haut 2 vor ein Hindernis, jetzt wäre der Ball zu kalt, da wird einfach der zweite aus der Tasche geholt und man hat wieder einen richtigen Ball

2) ein spieler spielt z.B. an Bahn 12 einen schnellen blauen BoF Ball mit goldenem Stempel, er macht kein As der BAll rollt aufgrund der baulichen Gegebenheiten weit in die Heimat, zum Putten wird schnell ein toter absolut gleich aussehender Ball genommen, der beim Fehlputt dann wenigstens im Endkreis liegen bleibt, Spezialst hierfür war ein ehemaliger Erstliga- und NAtionalspieler


Dirk, verrate nicht Deine ganzen Tricks :D:D

Pommes 18.11.2010 23:10

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 189979)
Beim letzten Schiedsrichterlehrgang kam folgende Frage auf:

Gemäß Handbuch S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.
Nun hat ein Spieler versehentlich an einer Bahn einen absolut unbrauchbaren Ball genommen, geht nach dem 1. Schlag zum Schiedsrichter und sagt ihm, das er das Spiel an dieser Bahn nicht beendet, sondern nur den Ball wechseln möchte und dies auch so tut. Nach den Statuten ist diese Vergehen lediglich mit einem „V“ + 2 zu ahnden. Den zusätzlichen Passus „ 7 Punkte für die betreffende Bahn“ habe ich nicht mehr gefunden. Wie würdet ihr entscheiden und nach welchen Kriterien?

S 1 INTERNATIONALE SPIELREGELN
7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.


Somit wäre eigentlich klar, dass der Spieler mit seinem "Versehen" leben bzw. weiterspielen muss. Wenn er dieses nicht macht sondern wie geschildert handelt, hat er für mich die Bahn im Grunde nicht beendet und bekommt daher 7 Punkte für diese Bahn geschrieben plus "V+2" für sein sportliches Verhalten.
> analog S 1 INTERNATIONALE SPIELREGELN
10. Spielprotokollführung
(11) Wird nach Abgabe der Spielprotokolle bei der Turnierleitung entdeckt, dass das Ergebnis für eine einzelne Bahn nicht eingetragen wurde, erhält der betreffende Spieler 7 Punkte für die fehlende Bahn, die in das leere Feld im Spielprotokoll einzutragen sind.

Interessant wird der Fall, wenn der Schiedsrichter dem Spieler dieses Handeln untersagt hat.
Dann würde ich als Schiri zusätzlich nach dem "V + 2" gleich noch ein "D+5" verteilen, denn ich würde dieses vorsätzliche Fehlverhalten als schweren sportlichen Verstoß werten.
Das heisst: 7 Punkte für die betreffende Bahn plus 7 Strafpunkte plus 4 Wochen Sperre. sp:-)

Aber wenn der Schiri ihn den Ballwechsel genehmigt hat und keiner der Mitspieler etwas dagegen sagt, dann hat denjenigen Fortuna geküsst. ;)

@ pinkydiver
Danke für die "Ballspieltipps"! :D
Werde ich in meine Unterrichtsbeispiele für die Schiedsrichter-Lehrgänge aufnehmen.
Aber Handlung Nr. 2 müsste eigentlich den Mitspielern auffallen aufgrund des unterschiedlichen Ballverhaltens. Oder die betreffende Bahn ist baulich so, dass eigentlich fast jeder Ball wieder rauslaufen kann. Dann würde der Wechsel nicht so auffallen.

bärliner 19.11.2010 06:24

Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.

Hier bedeutet dies:
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden.
Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal).

Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist.

BvB 19.11.2010 17:39

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.

Hier bedeutet dies:
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)).

Bis hierher bin ich absolut Deiner Meinung

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden.

Dem kann ich so nicht folgen. Die Lösung des Problems habe ich ja nun in 7.1. gefunden. Warum soll ich noch weiter suchen? Wenn ich etwas über Ballwahl suche, schaue ich nicht unter Ergebnismitteilung nach. Noch dazu wurde der Schiedsrichter darauf hingewiesen, dass das Spiel an dieser Bahn nicht beendet werden soll.

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal).

Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist.


Di.Stefano 19.11.2010 23:02

Das bedeutet letztlich, dass man sich ein unerlaubtes Ballwechseln vom Schiedsrichter für ein V und 2 Strafpunkte "kaufen" kann. Überlegenswert wäre allerhöchstens noch ein zusätzliches "E + 1", da dieser Verstoß vorsätzlich begangen wurde (18.5 b). Das "D + 5", das Pommes vorschlägt, halte ich dagegen für völlig abwegig in Anbetracht dessen, dass der hier verhandelte Verstoß lediglich darin liegt, dass ein Spieler mit dem Verwenden eines falschen Balles einen fatalen Irrtum begangen hat, der ihn ohnehin schon mindestens drei zusätzliche Schläge kostet und diesen insofern nur korrigiert, indem er mit dem Ball weiterspielt, den er schon die ganze Zeit verwendet hat.

Es gibt vermutlich kaum Situationen, in denen man als Spieler ein entsprechendes böswilliges Kalkül anstellen könnte. Schlag 1 hat man ja schon gemacht, wenn man den Fehler bemerkt. Schlag 2 muss man auf jeden Fall noch machen, dazu kommen dann noch mindestens zwei weitere hinzu.

Übrigens ist nach Punkt 7.1 nicht das Wechseln eines "im Spiel befindlichen Balles" verboten, sondern der Wechsel "des Balles, mit dem er die Bahn begonnen hat", und das ist schließlich was anderes. *klugscheiß*

Di.Stefano 19.11.2010 23:23

Zitat:

Zitat von Pommes (Beitrag 190053)
Somit wäre eigentlich klar, dass der Spieler mit seinem "Versehen" leben bzw. weiterspielen muss. Wenn er dieses nicht macht sondern wie geschildert handelt, hat er für mich die Bahn im Grunde nicht beendet und bekommt daher 7 Punkte für diese Bahn geschrieben

Gewagte Schlussfolgerung, gerade bei diesen eklatant "teuren" Folgen für das Spielergebnis. Eine Bahn "beenden" heißt nach meinem Verständnis: mit spätestens dem 6. Schlag einlochen oder eben nicht einlochen. Das hat nichts mit dem Verwenden bzw. Wechseln eines Balles zu tun.

Bei den Strafen ist unter 18.6 der Fall mit dem Nichtbeenden daher auch getrennt von der Problematik des unerlaubten Ballwechselns als eigener Unterpunkt aufgeführt.

Die Analogie zur fehlerhaften Spielprotokollführung erschließt sich zumindest mir nicht.

Di.Stefano 19.11.2010 23:50

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 190062)
Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind.

Tut mir leid dir zu widersprechen, Günter, aber ich ersehe anhand der Formulierung der von dir zitierten Regeln 7 (1) und 9 (1) keinen Zusammenhang zwischen dem unerlaubten Wechseln eines Balles und dem Nichtbeenden einer Bahn. Insbesondere geben die Spielregeln den von dir postulierten Tatbestand "nicht ordnungsgemäßes Beenden" nicht her. Es gibt ein "Beenden" und ein "Nichtbeenden", wobei Letzteres in 9 (1) ausdrücklich als Nichteinlochen definiert ist, jedoch kein "nicht ordnungsgemäßes Beenden". Ein Einlochen mit einem unerlaubt gewechselten Ball ist ein "Beenden" der Bahn und fällt somit nicht unter 9 (1).

Wenn dir V + 2 für unerlaubtes Ballwechseln zu milde erscheint, musst du dich bei denen beschweren, die diese Regel 2008 abgeändert haben. Es hatte damals im alten Regelwerk schon seinen Sinn, dass ausdrücklich drinstand, dass man 7 Strafpunkte (nicht, wie hier fälschlich gesagt wurde, Punkte) für unerlaubtes Ballwechseln bekommt (Regelwerk von 2007, S 20, 7.1), weil man schon damals wusste, dass man den hier beschriebenen Fall nicht mit den Vorschriften zum Bahnbeenden lösen kann.

pinkydiver 20.11.2010 21:09

Zitat:

Zitat von Pommes (Beitrag 190053)
[
Aber Handlung Nr. 2 müsste eigentlich den Mitspielern auffallen aufgrund des unterschiedlichen Ballverhaltens. Oder die betreffende Bahn ist baulich so, dass eigentlich fast jeder Ball wieder rauslaufen kann. Dann würde der Wechsel nicht so auffallen.

das fällt niemandem auf, denn so blöd, daß man einen Sprunghöhe 60 Ball gegen einen Sprunhöhe 0 austauscht ist auch keiner, aber statt 50 cm mal schnell nen 20 oder 25 cm Ball für den putt, fällt nicht unbedingt auf wenn man locker puttet

F-v-B 22.11.2010 16:51

:D
Lösung des Problems --> Umkehrung der Regel, und das Ballablegen mit der Hand verbieten. Darf nur noch mit dem Schläger :D :D ;)

hati hati 22.11.2010 17:12

Zitat:

Zitat von F-v-B (Beitrag 190412)
:D
Lösung des Problems --> Umkehrung der Regel, und das Ballablegen mit der Hand verbieten. Darf nur noch mit dem Schläger :D :D ;)

und nur der mitspieler darf den ball saubermachen !:D :D :D

Landei 22.11.2010 17:22

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 190145)

Somit kann 9.1 nicht ziehen und dann bleibt nur noch 7.1, außerdem sind beide Fälle unter 18 aufgeführt, nach Deiner Regelauslegung würde auch 6.e ausreichen

Warum kann 9.1 nicht ziehen? Was definierst Du denn in 9 (Ergebnisermittlung) rein?

In 7 steht, dass die Bahn mit dem Ball zu beenden ist, mit dem sie begonnen wurde. Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet und es ist nach 9.1 zu verfahren.
Aus meiner Sicht klingt das, was Günter geschrieben hat, absolut plausibel.

opc 22.11.2010 19:11

@ landei

in der sportordnung steht nur das, was da auch steht, nicht das was du lesen möchtest ;-)
oder der bärliner.

7. Ballwahl
(1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat.

... hier steht nicht : nimmt er einen zweiten gilt die bahn als beendet.

daher begeht er bei unerlaubten ballwechsel einen regelverstoss, der wie zu ahnden ist ?

bärliner meint so :

9. Ergebnisermittlung
(1) Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.
aber der spieler hat den ball ( zwar einen regelwidrig gewechselten ) eingelocht und damit die bahn beendet.

aber der spieler hat die bahn beendet, da er den zwar regelwirdrig getauschten ball eingelocht hat

daher kommt nur noch eine strafe in form von 2 strafpunkten in betracht

S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft.

alles andere sind freie interpretationen die durch den text meiner meinung nach nicht gedeckt sind , ist aber nur meine meinung und ich bin leider kein jurist ;-)

ich gebe hier distefano völlig recht, weil es so ist, weil man es nicht anders kann.

das mit den regeln und den änderungen und ungewollten fehlinterpretationen oder eben richtigen auslegungen passiert ja nicht das erste mal !!!

beispiele:

rote linien, die dann auch an anderen bahnen geändert werden mussten.

schiedsrichterlizenzen und deren besitzstandswahrung

opc 22.11.2010 19:22

[quote=Landei;190420]


.......


Wird dies nicht (durch unerlaubten Ballwechsel), so gilt die Bahn als nicht beendet..........



zeige uns, wo das steht !!!!!

Landei 23.11.2010 09:15

Hm, also entweder willst du mich und Günter nicht verstehen, oder Du kannst es nicht.

Zeige Du mir doch die Regel, wo steht, dass du den Ball WECHSELN darfst.
Wenn jemand den Ball wechselt, hat er sie nicht korrekt nach (7) der IntSpR beendet. PUNKT. Und dann machen wir uns mal Gedanke, wie dies zu bewerten (mit 7 Schlägen für die Bahn und V + 2) ist.

Lenny 23.11.2010 09:36

Das Wechseln eines Balles ist nicht erlaubt. In dem Moment, in dem ein anderer Ball (außerhalb der definierten Sonderbestimmungen) ins Spiel gebracht wird, hat der Spieler damit sein ordnungsgemäßes Spiel an dieser Bahn beendet (das Spiel mit dem neuen Ball ist nicht zu werten). Da er damit das Spielen vorzeitig (ohne Einlochen) beendet hat, kann nur eine 7 notiert werden.

Landei 23.11.2010 11:26

@Lenny: Genau das schreiben Günter und ich die ganze Zeit und der Mann aus dem hohen Norden zählt die Erbsen oder will es nicht verstehen. *grummel*

Daniel Christ 23.11.2010 11:58

@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!

Lenny 23.11.2010 12:30

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 190520)
@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!

Wenn ich einen Regelverstoß begehe, erhalte ich dafür die entsprechende Strafe und das Spiel wird auf den regelgerechten Verlauf zurückgesetzt.

Beispiel:
-Ein gespielter Ball wird vom Spieler während des Herauslaufens aus dem Endkreis "volley" gespielt, bevor er angehalten hat. Der Spieler locht damit ein. Der Spieler erhalt dafür die entsprechende Strafe (V+2) und ganz sicher zählt der Treffer ins Loch nicht.
-Ein Spieler schreibt für einen anderen Spieler statt einer 2 ein Otto ein. Der Falschschreiber wird bestraft und der Otto wird korrigiert.

Die Bestrafung dient doch nicht dazu, dass sich der Spieler sich eine Beugung der Spielregeln erkauft und den somit unrechtmäßig erhaltenen Vorteil behält.

Bestenfalls kann man darüber diskutieren, ob der Spieler das Spiel mit dem ursprünglichen Ball fortsetzen darf.

Daniel Christ 23.11.2010 12:41

@ lenny und landei,
ich will hier keinen Streit vom Zaun brechen. Eigentlich ist mir auch egal, wei das zu behandeln ist. Allerdings zeigt dieser Fall, das es Lücken in unseren Regeln gibt, die zu unterschiedlichen Auslegungen führen können. Was ich wiederum auch nicht so schlimm finde!

Landei 23.11.2010 12:44

Zitat:

Zitat von Daniel Christ (Beitrag 190520)
@ lenny und landei,

ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!

Doch, es gibt sogar, im Regelwerk explizit genannt, den erlaubten Ballwechsel, wenn ein Ball z.B. an Bahn 7 (Beton) nicht mehr auffindbar ist oder so stark beschädigt ist, dass ein weiterspielen mit dem Ball nicht möglich ist. Dieses erlaubte Wechseln des kleinen Freundes aus Gummi wird nicht mit ner "7" geahndet.
und da dieses erlaubte Wechseln des Balles genannt ist - auch mit genannten Konsequenzen - , wird auch im Strafenkatalog zusätzlich noch das unerlaubte Wechseln des runden Spielgeräts genannt.

Und somit haben wir im Strafenkatalog durch die Ahndung des "unerlaubten Ballwechsels" eher eine Lücke geschlossen.

opc 23.11.2010 14:20

fragen wir doch einfach mal uwe braun, was er dazu sagt !?!

eine sportordnung ist wie ein gesetzestext und da kannst du nicht hineininterpretieren und das wollt ihr alle mit der 7 , das war früher mal so, da stand es aber auch so im regelwerk.

hat man gestrichen und hat gedacht der von di stefano genannte zusatz ist unwichtig, ist er aber nicht.

andere regelverstöße führen ja auch nicht gleich zur 7, wenn du den ball falsch ablegst, dann beendest du die bahn ja auch nicht regelgerecht, dann müßte man nach eurer auslegung ja auch so sein, dass die bahn als nicht regelgerecht beendet gewertet werden müßte und somit als nicht beendet =7 plus strafpunkte ; oder ?

opc 23.11.2010 14:28

lenny, der erlaubte ballwechsel wird ja auch nicht so betraft wie der unerlaubte !!!

erlaubter ballwechsel (+1 ( wenn das überhaupt noch so ist - ist ja erlaubt und wieso wird etwas erlaubtes bestraft . widerspricht sich ja irgendwie ) )

unerlaubter ballwechsel v+2

wenn es bei einem unerlaubten ballwechsel eine 7 an der entsprechenden bahn geben sol, müßte dies im regelwerk auch so stehen, ich finde da aber nichts, bisher nur interpretationen von ein paar leuten ua der bärliner hier im forum.

es steht auch nirgends, dass ein unerlaubter ballwechsel als bahn beendet zu werten ist.

es gibt regelverstöße, die sind aufgeführt

und es gibt strafen, die sind auch aufgeführt

Lenny 23.11.2010 14:38

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 190535)
lenny, der erlaubte ballwechsel wird ja auch nicht so betraft wie der unerlaubte !!!

erlaubter ballwechsel +1

unerlaubter ballwechsel v+2

Äh, unerlaubt heißt unerlaubt. Erlaubter Ballwechsel, heißt, ich darf wechseln, aber ich muß dafür zahlen, um damit zu spielen. Unerlaubter Ballwechsel heitß, ich werde bestraft, darf aber nicht damit spielen. Wenn es heißt, dass in normalen Situationen (außerhalb der Ausnahmen), ein Ballwechsel nicht erlaubt, dann ist er nicht erlaubt. Das kann auch eine Strafe nicht ändern.

@dc: Nö, Streit ist das nicht :)

opc 23.11.2010 14:43

@ lenny

habe gerade noch mal den strafenkatalog durchgeschaut,

e+1 ist die einzige möglichkeit einer strafe mit zusatzpunkt

Eine Ermahnung mit Strafpunkt (E+1) kann für jede Art von Verstoß verhängt werden, soweit dieser nicht in Ziffern 18
(6) oder 18 (7) aufgeführt ist. Sie kann auch dann verhängt werden, sofern der Spieler zuvor noch keine Ermahnung (E)
erhalten hat.
Sie ist zu verhängen, sofern
a) der Spieler bereits eine Ermahnung (E) erhalten hat,
b) der Verstoß vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde, auch wenn dem Spieler hieraus kein Vorteil oder einem
anderen Turnierteilnehmer kein Nachteil entstanden ist,
c) ein Fehler in der Protokollführung nach Abzeichnung des Rundenergebnisses entdeckt wurde. Die Strafe ist sowohl
gegen den Spieler als auch den Protokollführer zu verhängen.


so welchen verstoss begeht jemand , der erlaubt einen ball wechselt ?

und eine 7 gibt es für bahnen , die nicht durch einlochen beendet werden.

das ist das einzige, was man dazu findet !!!

opc 23.11.2010 14:46

daniel

es gibt keine lücken, sondern es wurden regeln geändert und nun sind sie anders auszulegen, nur bedenkt das oft niemand, weil man denkt durch die regeländerung ( weglassen ) hätte sich eigentlich nichts geändert.

;-)

Lenny 23.11.2010 14:58

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 190544)
@ lenny

habe gerade noch mal den strafenkatalog durchgeschaut,

so welchen verstoss begeht jemand , der erlaubt einen ball wechselt ?

Es gibt Strafen und es gibt Ergebnisermittlung, das trennst du nicht. Das Anschreiben einer 7 bei unerlaubtem Ballwechsel ergibt sich nicht aus dem Strafenkatalog, sondern aus der Ergebnisermittlung. Es gibt gar keine Strafe 7 Schläge.

Szenario 1:
Spieler XY spielt 3 Schläge und packt seinen Ball ein und geht weiter. Was sagt die Ergebnisermittlung? Er hat das Spiel nicht beendet und nach §9 (1) ergibt sich daraus eine 7 (Spiel nicht beendet, also Bahn wird mit 7 gewertet). Ob der Strafenkatalog dann noch zieht, ist von den entsprechenden Begleitumständen abhängig.

Szenario 2:
Spieler XY spiele 3 Schläge und packt seinen Ball und holt einen anderen heraus und spielt weiter. Was sagt die Ergebnisermittlung? Nach 3 Schlägen hat der Spieler den Pfad des Regelwerks verlassen. Es gibt in §7 keine Legitimation, die einen Ballwechsel erlaubt. Die einzige Frage wäre (und die gebe ich mal an bärliner weiter), ob es eine "Reset"-Möglichkeit gäbe, die es dem Spieler erlauben würde, mit dem legalen Ball weiterzuspielen. Ansonsten ist das nicht-regelkonforme Entfernen des Balles von der Ball als Beenden des Spiels im Sinne des Regelwerks zu betrachten. Die Ergebnisermittlung nach §9 (1) ergibt 7 Punkte.

opc 23.11.2010 16:41

ergebnis ermittlung


da steht eine bahn ist nicht beendet, wenn der ball nicht eingelocht wurde.

da steht nicht, eine bahn gilt als nicht beendet, wenn ein regelverstoss nach .... und / oder nach ... begangen wurde.


auch steht da nicht, ein zusätzlicher punkt ist bei erlaubten ballwechsel anzurechnen.

oder habe ich das überlesen ?

opc 23.11.2010 16:46

Jeder Schlag zählt als Punkt. Erreicht der Ball mit 6 Schlägen nicht das Ziel, ist ein weiterer Punkt anzurechnen. Das
höchstmögliche Ergebnis an einer Bahn ist 7. Ebenso ist das Ergebnis 7, wenn ein Spieler das Spiel an einer Bahn beendet,
bevor er eingelocht hat.

das ist der originaltext,

wo steht da etwas von ( gilt als beendet durch )


die 7 gibt es für nicht einlochen ( einmal nach dem 6ten schlag - eigentlich unnötig weil er dann ja auch nicht einlocht ) und dann noch mal durch beenden vor einlochen.

dann gibt es die 7 auch noch, wenn man bahnen durch nicht erscheinen nicht spielt ( aber da locht man dann ja wohl auch nicht ein, oder )

also eine 7 gibt es bei der ergebnisermittlung immer dann, wenn man nicht einlocht.

nach einen unerlaubten ballwechsel , loche ich aber in den meisten fällen ein.


bei der ergebnisermittlung habe ich auch nichts zu dem erlaubten ballwechsel gefunden

Landei 23.11.2010 17:15

Wenn man sich immer nur eine Regel durchliest, hier nach erlaubten oder verbotenem sucht, dann wird das nie was und mir wird das mit dir auch zu mühsehlig.

Da ich dich unter den deutschen Lizenzträgern gerade vergebens gesucht habe empfehle ich dir mal einen Schiedsrichterlehrgang, damit du mal die Regeln im Ganzen betrachtest.

Oder du nimmst beim nächsten Turnier mal nen unerlaubten Balltausch vor. Mal sehen, wie entschieden wird. Sozusagen ein Selbstversuch.

pinkydiver 23.11.2010 17:26

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 190581)
t.

Oder du nimmst beim nächsten Turnier mal nen unerlaubten Balltausch vor. Mal sehen, wie entschieden wird. Sozusagen ein Selbstversuch.

Die meisten unerlaubten Ballwechsel bleiben ungeahndet, da sie niemandem auffallen, kannst mal bei einem ehemaligen Teamkollegen von Dir nachfragen wie man das am geschicktesten macht !

BvB 23.11.2010 18:08

Zitat:

Zitat von Landei (Beitrag 190581)
Oder du nimmst beim nächsten Turnier mal nen unerlaubten Balltausch vor. Mal sehen, wie entschieden wird. Sozusagen ein Selbstversuch.

Nach den Aussagen und Meinungen hier, ist es eine Glückssache an welchen Schiedsrichter du gerätst. Die einen entscheiden so und die anderen aben anders. Aber ist das unserem Sport dienlich?

Unsere Altvorderen haben sich wohl doch was dabei gedacht den Regel- und Strafenkatalog etwas ausführlicher zu machen, als er derzeit ist.

Und bei allem was hier geschrieben steht: wenn der unerlaubte Ballwechsel ja so eindeutig geregelt ist, warum steht er in den Strafbestimmungen noch einmal neben dem "Nichteinlochen" extra drin, dann könnte man den Passus ja auch rausnehmen, wenn ein unerlaubter Ballwechsel immer ein beenden ohne Einlochen gleichkommt.

Elocin 23.11.2010 18:13

Zitat:

Zitat von opc (Beitrag 190574)
ergebnis ermittlung

da steht eine bahn ist nicht beendet, wenn der ball nicht eingelocht wurde.

da steht nicht, eine bahn gilt als nicht beendet, wenn ein regelverstoss nach .... und / oder nach ... begangen wurde.

Im Text steht "der Ball", also ein bestimmter.
Das ist ja auch logisch, da im Normalfall nur ein einziger Ball pro Bahn und Runde gespielt werden darf.
Wenn ich diesen Ball nicht einloche, habe ich die Bahn folglich nicht beendet.

opc 23.11.2010 18:59

@ elocin

das der , also der bestimmte artikel , war meine regelzusammenfassung im originaltext, steht es wie oben,

da steht gar nichts vom ball !!!

die strafe 7 war früher und ist nicht mehr.


genau wie ein zusatzpunkt beim erlaubten ballwechsel


die lizenzen für schiedsrichter, oberschiedsrichter und turnierleiter hatte ich alle mal.

da es aber tausend leute gibt, die immer alles besser wußten, es aber dann doch nicht wußten , wenn man mal nachfragt, wo es denn steht, da hatte ich dann irgendwann mal keine lust mehr auf diesen kram, und habe alle lizenzen auslaufen lassen.

was aber nicht heißt, dass ich nicht in der lage bin unsere regeln zu lesen.

in meiner ausbildung haben wir eigentlich nichts anderes gelernt als gesetze richtig zu lesen und etwas anderes sind unsere sportregeln nun mal nicht !

es ist ja schön, wenn man bei der niederschrift der regeln sich gedacht hat , dass das so sein soll ( in diesem fall unerlaubter ballwechsel und eine 7 +v+2) nur hätte man das dann auch so niederschreiben müssen und nicht die jetzigen regeln, die sagen nämlich etwas anderes.

und wie bvb schon geschrieben hat, wenn unsere schiedsrichter alle so toll wären, warum gibt es dann bei regelfragen immer tausend und eine antwort und leider sind da mindestens 1000 verschieden :-)

das kommt vielleicht daher, dass die schulungen ( auffrischung ) nur alle 2 jahre abgelegt werden müssen ( teilweise ja auch nur besucht ) und dann die regeln aber jedes jahr, da kann dann schon mal eine regeländerung an einem vorübergehen ;-)


wenn im regelwerk zb dein satz stehen würde

Das ist ja auch logisch, da im Normalfall nur ein einziger Ball pro Bahn und Runde gespielt werden darf.

dann dürftes du pro runde nur einen ball nutzen weil da ein und zwischen bahn und runde steht.
daraus würden sich dann folgende sätze ergeben die du einzeln würdigen musst

ein einziger ball pro bahn
und
ein einziger ball pro runde

d.h. einballrunde ;-)

na klar , weiß ich was du mir sagen willst aber das hast du wenn ich diesen satz rechtlich würdigen soll dann kann ich nicht sagen, ich weiß aber was elocin mir sagen wollte, da lacht sich jeder jurist kaputt, der sagt das steht da so und das gilt.

Lenny 23.11.2010 19:23

><((((º>

opc 23.11.2010 19:46

@ lenny

schöner fisch


aber ich gebe hier noch ein beispiel wie texte gelesen werden

Eine für Turniere zugelassene Bahn umfasst:
- das eigentliche Spielfeld,
- die Bahnbegrenzung (in der Regel Banden),
- das markierte Abschlagfeld,
- ein oder mehrere Hindernisse (optional),
- die Grenzlinie (optional) in roter Farbe,
- Hilfslinien (optional) gepunktet in schwarzer Farbe,
- Ablegemarkierungen (optional für MOS) in schwarzer Farbe,
- das Ziel (das Loch oder ein anderes bahnen-spezifisch definiertes Ziel),
- weitere system-spezifische Teile und/oder Markierungen

wichtig ist hier das in klammern gesetzte wort optional

beispiel die grenzlinie

so wie es dort steht und ich gehe davon aus das ist auch so gewollt, heißt es , dass die grenzlinie nicht sein muss ( ist ja zb beim vulkan ) sie aber rot sein soll.

könnte ich mir die farbe der grenzlinie aussuchen, dann müßte das optional hinter dem rot stehen. ( da gebe ich di stefano recht, hat man vielleicjht auch gewollt aber eben nicht niedergeschrieben, deshalb ist rot pflicht )

so wie es bei den hindernissen ist, dort steht das optioanl hinter hindernissen und nicht hinter ein oder mehrere , somit heißt es das auch keine hindernisse da sein müssen. da ein oder mehrere hindernisse halt nur optional sind ;-)

Di.Stefano 23.11.2010 21:42

Die vielfache Wiederholung einer falschen Auslegungsauffassung durch diverse Sportfreunde macht diese nicht richtiger. Man muss bei der Anwendung einer Regel auf einen zu entscheidenden Fall sehr eng an der wörtlichen Ausformulierung kleben bleiben - es sei denn, es existierten offizielle Kommentare zu der Regel, wie diese auszulegen sei.

Die Kompetenz, solche offiziellen Kommentare abzugeben, kann eigentlich nur beim DMV-Lehrwart und den nachgeordneten LV-Lehrwarten liegen. Auf den Schiedsrichterschulungen sind die Teilnehmer über diese offiziellen Auslegungsrichtlinien aufzuklären. Nur so kann erreicht werden, dass die Regeln einheitlich ausgelegt und angewandt werden. Mir graust es vor (Ober-)Schiedsrichtern, die sich selber einen Kommentar zu den Spielregeln zurechtschustern und zu Entscheidungen kommen, die - wie der neulich besprochene Fall aus Niedersachsen - nur Kopfschütteln auslösen, und die nachher von jedem Rechtsausschuss zerpflückt werden können. Soll heißen: so lange man von Lehrwartsseite keinen "offiziellen" Kommentar zu dieser Regel hört, erfreche ich mich erstmal, die Story von dem V + 2 + 7 nicht zu glauben.

Wenn der Regelgeber gewollt hätte, dass ein Beenden der Bahn mit einem unerlaubt gewechselten Ball dem Nichtbeenden der Bahn gleichkommt, hätte er dies als Regel zusätzlich mitformulieren müssen. Denn grundsätzlich lässt sich aus einem Regularium kein Tatbestand konstruieren (hier: "nicht ordnungsgemäßes Beenden"), der nicht explizit darin vorkommt. Im Gegenteil sprechen verschiedene Indizien dafür, dass der Regelgeber den Tatbestand "unerlaubtes Ballwechseln" getrennt von dem Tatbestand "Nichtbeenden der Bahn" beurteilt haben will. Zu welchem Zweck hätte man sonst in 9.1 das Nichtbeenden der Bahn wortwörtlich (somit ausschließlich!) als Nichteinlochen definiert, oder wozu hätte man für die Tatbestände "unerlaubtes Ballwechseln" und "Nichtbeenden der Bahn" zwei eigenständige Unterpunkte im Strafenkatalog geschaffen?

Letztlich bleibt von den Kommentaren der vorgenannten Sportfreunde nicht viel mehr als: es muss so sein, weil ich es mir halt so denke, und wenn du nicht dasselbe denkst wie ich, dann verstehst du es halt nicht. Dabei ist diesen Sportfreunden nicht einmal der größte Vorwurf zu machen - den trifft eher den Verband als regelgebende Institution, weil er geglaubt hat, beim Entwerfen der Spielregeln auf justiziarische Hilfe verzichten zu können, und letztlich regeltechnischen Bullshit fabriziert hat. Bestes Beispiel: @ OPC das mit der Grenzlinie. Aus der so getroffenen Formulierung im Regelwerk ist zwingend abzuleiten, dass eine Grenzlinie nicht korrekt ist, wenn sie nicht rot ist. Das freilich hat der Regelgeber bestimmt nicht gewollt, aber leider ist es aufgrund der dilettantischen Formulierung so.


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