Minigolf-Welt

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Grenchen 26.06.2014 00:09

alkoholfreies Bier
 
Frage an die Regelkundigen:

Wo steht geschrieben das der Verzehr von alkoholfreiem Bier während eines Turnieres verboten - oder erlaubt ist?

Kenne die Meinung eines renomierten Minigolffunktionärs, der es aus einer Flasche billigen würde. Gleichzeitig wurde es vor dem letzten Verbandsligaspieltag vom Schiedsgericht verboten.
Was ist nun richtig??????

bärliner 26.06.2014 08:10

Diese Frage wurde doch auch schon x-Mal diskutiert. Faktum ist, dass alkoholfreie Getränke natürlich erlaubt sind.

Bei alkoholfreiem Bier stellen sich aber zwei Probleme. Zum einen ist der Begriff "alkoholfrei" hier nicht ganz korrekt, denn auch alkoholfreies Bier enthält geringe Mengen Alkohol. (Exkurs: Ich weiß, dass gilt für angefaulte Bananen auch...) Und zweitens ist optisch ein alkoholfreies Bier nicht von einem normalen Bier zu unterscheiden. Daher kommt ja auch die Hilfskrücke mit der Flasche.

Um bei einem Turnier solche Diskussionen zu vermeiden und auch die Schiris nicht in eine unnötige Zwickmühle zu bringen, würde ich jedem Sportler raten, während eines Turniers auf jede Form von Bierkonsum zu verzichten. Das kann doch auch nicht so schwer sein.

allesroger 26.06.2014 08:38

Die Fußball-Nationalmannschaft trinkt es, da absolut alkoholfrei.

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  • Kohlenhydrate: 7,8 g/100 ml
  • Fett: <0,1 g/ 100 ml

Grenchen 26.06.2014 10:27

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 275661)
Diese Frage wurde doch auch schon x-Mal diskutiert. Faktum ist, dass alkoholfreie Getränke natürlich erlaubt sind.

Bei alkoholfreiem Bier stellen sich aber zwei Probleme. Zum einen ist der Begriff "alkoholfrei" hier nicht ganz korrekt, denn auch alkoholfreies Bier enthält geringe Mengen Alkohol. (Exkurs: Ich weiß, dass gilt für angefaulte Bananen auch...) Und zweitens ist optisch ein alkoholfreies Bier nicht von einem normalen Bier zu unterscheiden. Daher kommt ja auch die Hilfskrücke mit der Flasche.

Um bei einem Turnier solche Diskussionen zu vermeiden und auch die Schiris nicht in eine unnötige Zwickmühle zu bringen, würde ich jedem Sportler raten, während eines Turniers auf jede Form von Bierkonsum zu verzichten. Das kann doch auch nicht so schwer sein.

Danke für die offizielle Antwort. Mir ging es nur darum, dass am letzten Verbandsligaspieltag das Schiedsgericht dieses ausdrücklich untersagte. Habe ich persönlich kein Problem damit, da ich diese Plörre eh nicht schlucke. Beim Schiedsrichterlehrgang im gleichen Landesverband, bei dem auch der Oberschiedsrichter des letzten Sonntags anwesend war, wurde wohl eine persönliche Meinung des Lehrgangsleiters mitgeteilt, dass man dieses Bier nicht aus dem Glas, sondern aus der Flasche trinken soll. Dazu meine Frage:

Wo steht es! Was wäre gewesen, wenn ich trotzdem alk-freies Bier getrunken hätte. Aufgrund von was hätte man mich bestrafen können. Wenn es keine geschriebene Regelung gibt, sollte man es normalerweise trotz Verbot der Turnierleitung trinken dürfen. Gegen eine mögliche Sanktion sollte wohl jeder Protest zum Erfolg führen!

tg 26.06.2014 10:55

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275667)
[...] Was wäre gewesen, wenn ich trotzdem alk-freies Bier getrunken hätte. Aufgrund von was hätte man mich bestrafen können. [...] Gegen eine mögliche Sanktion sollte wohl jeder Protest zum Erfolg führen!

Das Regelwerk sieht so aus, daß du immer willkürlich bestraft werden kannst. Und ob ein Protest selbst bei offensichtlichen Fehlentscheidungen für dich erfolgreich sein wird, hängt davon ab, wann ihm stattgegeben wird. Schlecht für dich, wenn das Turnier bereits weitergelaufen ist, es wird sicher nicht wiederholt werden.

allesroger 26.06.2014 11:26

@ Grenchen

Der Lehrgangsleiter meinte wohl damit, daß jeder sehen kann, welcher Saft in der Flasche drin ist. Wenn es um die Außendarstellung geht, so sieht man aus der Entfernung eben Bierflaschen. Vielleicht sollte Bitburger transparente Flaschen anbieten. ;) ? Dann siehts aus wie irgendein Fruchtsäftchen. :D

Wie auch immer - ein Turnierleiter oder Oberschiedsrichter kann das nicht ernsthaft verbieten wollen.

Ich werde mir bei unserem Pokalturnier vielleicht mal ein Bit 0,0 % einverleiben.
Mal sehen was passiert !

Keks 26.06.2014 12:20

Beispiel Erdinger Alkoholfrei (Weizenbier)

Hier gibt es auch optisch einen Unterschied. Das alkoholfreie Weizen ist deutlich trüber.
Dies spielt aber keine Rolle. Optisch ist es Bier. Dies ist für den Betrachter in der Regel nicht ersichtlich. Daher würde ich Bier immer verbieten.

Außerdem fördert dies nicht gerade die Außendarstellung unserer Sportart. Daher einfach die Finger davon lassen.

Aber das Thema wird kein Ende finden. Jedes Jahr regt sich jemand deswegen auf, weil auf
der DM XY jemand sowas zu sich nimmt. Und wenn dann mal vom Schiedsrichter dies überprüft wird, und es nur Apfelschorle war, wird sich auch aufgeregt, warum man dies überprüft...

tg 26.06.2014 12:41

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 275669)
[...] Wie auch immer - ein Turnierleiter oder Oberschiedsrichter kann das nicht ernsthaft verbieten wollen. [...]

Zitat:

Zitat von Keks (Beitrag 275672)
[...] Optisch ist es Bier. Dies ist für den Betrachter in der Regel nicht ersichtlich. Daher würde ich Bier immer verbieten. [...]

Zitat:

Zitat von tg (Beitrag 275668)
Das Regelwerk sieht so aus, daß du immer willkürlich bestraft werden kannst. [...]

Das ist es, was ich meinte.

allesroger 26.06.2014 12:46

Zitat:

Zitat von Keks (Beitrag 275672)
Beispiel Erdinger Alkoholfrei (Weizenbier)

Hier gibt es auch optisch einen Unterschied. Das alkoholfreie Weizen ist deutlich trüber.
Dies spielt aber keine Rolle. Optisch ist es Bier. Dies ist für den Betrachter in der Regel nicht ersichtlich. Daher würde ich Bier immer verbieten.

Außerdem fördert dies nicht gerade die Außendarstellung unserer Sportart. Daher einfach die Finger davon lassen.

Aber das Thema wird kein Ende finden. Jedes Jahr regt sich jemand deswegen auf, weil auf
der DM XY jemand sowas zu sich nimmt. Und wenn dann mal vom Schiedsrichter dies überprüft wird, und es nur Apfelschorle war, wird sich auch aufgeregt, warum man dies überprüft...


Deshalb ist ja völlig unsinnig, wenn ein Offizieller empfiehlt, nicht aus dem Glas, sondern aus der Flasche zu trinken. ba1:-) siehe Posting von Grenchen

wate 26.06.2014 13:29

Was ist mit Korn in Kaffeetassen? Mit Cola-Whisky in Colaflaschen? Mit Hochprozentigem in Kunststofftrinkflaschen?

Wer seinen Pegel braucht, wird sich das auch weiterhin außerhalb jeglicher Beobachtung einverleiben.

Zum Thema alkoholfreies Bier: Ich finde die DFB-Werbung mit Bier zum Kotzen, genauso wie die Sektduschen nach einem Formel-1-Rennen. Und Bierflaschen, ob mit oder ohne Alk, haben auf den Tischen nichts zu suchen, wenn Turniere gespielt werden (oder Jugendtraining ist).

Die dauernden Diskussionen zum Thema Alkohol sind scheinheilig und absurd.

allesroger 26.06.2014 13:44

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 275678)
Die dauernden Diskussionen zum Thema Alkohol sind scheinheilig und absurd.

Damit geb ich dir diesmal sogar recht. ;)

Grenchen 26.06.2014 14:07

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 275678)
Was ist mit Korn in Kaffeetassen? Mit Cola-Whisky in Colaflaschen? Mit Hochprozentigem in Kunststofftrinkflaschen?

Wer seinen Pegel braucht, wird sich das auch weiterhin außerhalb jeglicher Beobachtung einverleiben.

Zum Thema alkoholfreies Bier: Ich finde die DFB-Werbung mit Bier zum Kotzen, genauso wie die Sektduschen nach einem Formel-1-Rennen. Und Bierflaschen, ob mit oder ohne Alk, haben auf den Tischen nichts zu suchen, wenn Turniere gespielt werden (oder Jugendtraining ist).

Die dauernden Diskussionen zum Thema Alkohol sind scheinheilig und absurd.

Unter dem Aspekt Jugend finde ich, das es dann an der Zeit für ein Rauchverbot auf der Anlage ist!!!!! Ich weiß, jetzt werde ich endgültig gesteinigt!!!!!:-)



Und Leider hast Du die Bierduschen (mit oder ohne Alkohol) beim Fußball komplett vergessen. Unsere Jugend schaut auch Bundesliga. Und Wenn Millionen einem solchen Treiben wohlwollend zujohlen, dann ist das Verbot von alkoholfreiem Bier bei einem Gurkenminigolfturnier ohne Zuschauer an Scheinheiligkeit nicht mehr zu überbieten!!!!!!!

Ghostwriter 26.06.2014 14:48

Kein Bier ist auch keine Lösung.

neu-WOBser 26.06.2014 19:20

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275681)
Unter dem Aspekt Jugend finde ich, das es dann an der Zeit für ein Rauchverbot auf der Anlage ist!!!!! Ich weiß, jetzt werde ich endgültig gesteinigt!!!

Irrtum, nix steinigen.
Da gebe selbst ich als Raucher Dir recht. Es ist eine Scheiß-Optik, wenn beim Training der Jugendbetreuer mit der Kippe im Munde dem Jugendichen direkt an der Bahn was zeigt. Selbst ich als Raucher finde das absolut beschi...en.
Ein Anfang ist ja schonmal gemacht mit der Regelung, das das Schiedsgericht bereits beim Training "im Amt" ist.
Wäre jetzt noch irgendwo knallhart definiert, das bei Ligenspieltagen der Samstag vorher eindeutig als Trainingstag anzusehen ist hätte man auch Möglichkeiten.

wate 26.06.2014 20:16

Mit welcher Konsequenz wird das Thema Alkohol verfolgt?

Beim Dopingtest ist Alkohol im Urin nicht nachweisbar. Also laufen die Leute weiterhin mit ihren Kaffeetassen voller Schnaps spazieren. Oder sie laufen an den Kofferraum und versorgen sich dort. Es ist wohl ein bestgehütetes Geheimnis, dass Alkohol im Minigolfsport eine Rolle spielt.

Wurden schon mal Atemtests gemacht?

Stattdessen wird jetzt eine fadenscheinige Diskussion über alkoholfreies Bier geführt. Mal an den mitgeführten Trinkflaschen riechen, wäre zielführender.

Wobei ich mir sicher bin, dass die Großzahl der Minigolfer sich dieser Hilfsmittel nicht bedient.

head202 26.06.2014 20:31

Letztes Jahr in Ohlsbach hing mal wieder der Hinweis vom Schiedsgericht, das alkoholfreies Bier während des offiziellen Trainings auf der Anlage verboten ist und das, obwohl das Schiedsgericht noch gar nicht bekannt war.

Ich hatte zum Beispiel eine Apfelschorle, leider wurde diese in einem Bierglas ausgeschenkt. Also wurde ich direkt angemacht, während neben mir ein Turnierteilnehmer (Trainingsfrei) genüßlich ein Weißbier trank. Ob dies alkoholfrei war oder nicht, kann und will ich nicht beurteilen.

Mir stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen:
1. Darf man, wenn man Trainigsfrei hat, auf der Anlage gegen das Verbot verstoßen?
2. Woher weiß der Schiedsrichter dann, ob ich ich nicht mein Training ebenfalls beendet habe?
3. Warum ist es dann erlaubt, daß an der Anlage weiter Alkohol ausgeschenkt werden darf?
4. In Malzbier ist ebenfalls Restalkohol und auch kaum von einem dunklen Bier zu unterscheiden. Warum regt sich da kein Oschi drüber auf?

Ich halte diese ganze Diskussion für übertrieben und für völlig daneben. Ich kenne Minigolfer, die immer ein stärkeres Tröpfchen im Aoto haben und während der Turnierpausen auch davon Gebrauch machen. Oft sind auch Begleiter der Teilnehmer (teilweise in Vereinskleidung) die fleißig dem Alkohol zusprechen. Geben die auf außenstehende ein besseres Bild ab?

Wer mich kennt, weiß, das ich mit Alkohol nun gar nichts im Sinn habe, aber während des Essens gerne mal ein alkoholfreies Weizen trinke. Ich kann also leichten Herzens darauf verzichten. Ich sehe aber die Notwendigkeit hier mal klare Regelungen zu schaffen. Wobei ich dafür plädiere, hier einfach die Verbote zurückzuweisen. Es ist nämlich nicht das Glas Bier, das negativ von außenstehenden gesehen wird, sondern das gesamte Verhalten einzelner. Ob unter Alkoholeinfluß oder auch nicht, spielt dabei keine Rolle.

head202 26.06.2014 20:41

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275681)
Unter dem Aspekt Jugend finde ich, das es dann an der Zeit für ein Rauchverbot auf der Anlage ist!!!!! Ich weiß, jetzt werde ich endgültig gesteinigt!!!!!:-)

Warum steinigen? Es ist während des offiziellen Trainings verboten! Nur Betreuer von Turnierteilnehmern halten sich oft nicht daran, weil ein Betreuer erst am Turniertag tatsächlich im Amt ist und eine grüne Binde tragen muß. Warum nicht bereits beim offiziellen Training?

Grenchen 27.06.2014 01:29

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 275694)
Mit welcher Konsequenz wird das Thema Alkohol verfolgt?

Beim Dopingtest ist Alkohol im Urin nicht nachweisbar. Also laufen die Leute weiterhin mit ihren Kaffeetassen voller Schnaps spazieren. Oder sie laufen an den Kofferraum und versorgen sich dort. Es ist wohl ein bestgehütetes Geheimnis, dass Alkohol im Minigolfsport eine Rolle spielt.

Wurden schon mal Atemtests gemacht?

Stattdessen wird jetzt eine fadenscheinige Diskussion über alkoholfreies Bier geführt. Mal an den mitgeführten Trinkflaschen riechen, wäre zielführender.

Wobei ich mir sicher bin, dass die Großzahl der Minigolfer sich dieser Hilfsmittel nicht bedient.


Walter, ich will keine fadenscheinige Diskussion. Ich will nur wissen wo es steht, dass ein Schiedsgericht alkoholfreies Bier verbieten kann!!!!. Wenn ees nämlich nirgends steht, bin ich der Meinung, dass es nicht zu verbieten ist!!!!!! Ansonsten würde das Schiedsgericht doch wohl gegen die von ihm zu schützenden Regeln verestoßen, oder?

head202 27.06.2014 04:51

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275702)
Walter, ich will keine fadenscheinige Diskussion. Ich will nur wissen wo es steht, dass ein Schiedsgericht alkoholfreies Bier verbieten kann!!!!. Wenn ees nämlich nirgends steht, bin ich der Meinung, dass es nicht zu verbieten ist!!!!!! Ansonsten würde das Schiedsgericht doch wohl gegen die von ihm zu schützenden Regeln verestoßen, oder?

Was nützt es es ob Du im Recht bist? Das Schiedsgericht wird sich im Recht fühlen, ansonsten hätte es wohl kaum einen solchen Aushang wie in Ohlsbach veranlaßt. Ein Protest dagegen wird also ins Leere laufen. Was nützt es mir aber, wenn ich am Ende von Irgendjemandem Recht bekomme, das Turnier ist dann vorbei und deshalb bin ich der Meinung es muß eine klare Regelung her.

Kate 27.06.2014 07:13

Ich gehe mal davon aus, dass kein Liebhaber von alkoholfreiem Bier auf die Idee käme, während eines Turniers die Flasche mit in die Runde zu nehmen. Es geht dann also um eine Erfrischung zwischen den Runden oder zum Essen. Und deshalb sind die Verbote dieses Getränkes reine Willkür. Tut mir leid, aber so sehe ich das. Und von wegen Außendarstellung. Die Mehrheit der zufälligen Zuschauer denkt doch sowieso in erster Linie an ein Freizeitvergnügen und nicht an "harten" Sport.
Ich frage mich, was diese Zuschauer mehr abschreckt: von weitem zu sehende Bierflaschen oder Gläser oder die Rumbrüllerei, als wenn die Affen ausgebrochen sind!

Grenchen 27.06.2014 08:29

Zitat:

Zitat von Kate (Beitrag 275705)
Ich gehe mal davon aus, dass kein Liebhaber von alkoholfreiem Bier auf die Idee käme, während eines Turniers die Flasche mit in die Runde zu nehmen. Es geht dann also um eine Erfrischung zwischen den Runden oder zum Essen. Und deshalb sind die Verbote dieses Getränkes reine Willkür. Tut mir leid, aber so sehe ich das. Und von wegen Außendarstellung. Die Mehrheit der zufälligen Zuschauer denkt doch sowieso in erster Linie an ein Freizeitvergnügen und nicht an "harten" Sport.
Ich frage mich, was diese Zuschauer mehr abschreckt: von weitem zu sehende Bierflaschen oder Gläser oder die Rumbrüllerei, als wenn die Affen ausgebrochen sind!


Wo ist der "gefällt mir" Button.

Wäre toll wenn Bärliner sich mal zu den Vormeinungen äußern würde - vorallem wo es steht. Was ist wenn ein Schiedsgericht auf die Idee kommt Apfelschorle oder O-Saft zu verbieten. Oder Kaffee (Gruß an Roger). Ist ja Koffein drin (Natürlich auch in Cola!). Wo beginnt der Schwachsinn - und wo endet er!

THOBO 27.06.2014 08:51

Zitat:

Zitat von wate (Beitrag 275694)
Mit welcher Konsequenz wird das Thema Alkohol verfolgt?



Wurden schon mal Atemtests gemacht?


Sowas gab es früher schon mit gebrauchten bereits angelaufenen Röhrchen!

pinkydiver 27.06.2014 08:57

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275709)
Wo ist der "gefällt mir" Button.

Wäre toll wenn Bärliner sich mal zu den Vormeinungen äußern würde - vorallem wo es steht. Was ist wenn ein Schiedsgericht auf die Idee kommt Apfelschorle oder O-Saft zu verbieten. Oder Kaffee (Gruß an Roger). Ist ja Koffein drin (Natürlich auch in Cola!). Wo beginnt der Schwachsinn - und wo endet er!

Auf die Idee faule Bananen, Apfelsaft oder O-Saft zu verbieten kommt nur OPC s4:-)

Das alk'freie Weizenbier würde ich auch nicht während des Wettkampfes mit in die Runde nehmen, aber im Training an extrem heißen Tagen gibt's nicht besseres zum Durst löschen - daher finde ich das Verbot Schwachsinn, zumal wie schon geschrieben wurde ich das jederzeit in meine Trinkflasche kippen kann ohne dass das irgendjemand bemerkt.

Bei der Abt. 1 DM in Landshut 2011 hatte der OS Roland Müllegger übrigens nichts gegen das alk'freie Bier einzuwenden, weder im offiziellen Training noch im Wettkampf, während ein Jahr zuvor bei der Kombi DSM in BAd Münder auch so ein wischiwaschi Aushang mit alkoholfrei Verbot vorhanden war. Leider ist das wie vieles beim Minigolf nicht klar geregelt und im Ermessen der sich wichtig machenden Schiris s4:-)

ReDiMa 27.06.2014 09:29

Und Ihr wundert Euch das keiner mehr zu nem
Schiedsrichterlehrgang möchte !?

Lest doch im Regelheft nach und macht die Schiri-Lizenz. Dann habt Ihr Ahnung von dem was ihr hier schreibt.

bärliner 27.06.2014 10:03

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275709)
Wäre toll wenn Bärliner sich mal zu den Vormeinungen äußern würde - vorallem wo es steht.

Da ich selbst kein Bier trinke, habe ich keine Antenne für solche Diskussionen. Daher gebe ich hier auch keinen weiteren Kommentar ab.

Mein Statement vom Anfang ist daher abschließend. Und wer ein bisschen darüber nachdenkt, wird auch herausfinden, wie es gemeint ist.

bärliner 27.06.2014 10:16

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 275711)
Leider ist das wie vieles beim Minigolf nicht klar geregelt und im Ermessen der sich wichtig machenden Schiris

Zu einem Kommentar lasse ich mich doch noch hinreißen: Ich finde es schlimm, dass ************************************************** **********.

Wir sollten froh sein, dass es überhaupt noch Leute gibt, die sich für das Schiri-Amt zur Verfügung stellen und nach bestem Wissen und Gewissen seinen Job macht. In den unteren Fußball-Ligen werden inzwischen reihenweise Spiele abgebrochen, weil Schiris aufgrund ihrer Entscheidungen angepöbelt und verprügelt werden. Und woran liegt es? Weil es solche Brandstifter wie dich gibt, die per se jede Art von Regeln und Anweisungen ablehnen.

Ich finde auch nicht jede Regel für mich persönlich toll. Aber ich respektiere, dass es einen Rahmen geben muss, um ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen.

Es ist schon eine armselige Gesellschaft, in der nicht die geächtet werden, die sich nicht regelkonform verhalten, sondern die, die für die Einhaltung der Regeln zuständig sind.

Das musste jetzt mal raus....

tg 27.06.2014 11:40

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 275716)
Zu einem Kommentar lasse ich mich doch noch hinreißen: Ich finde es schlimm, dass man ************************************+ kann. [...]

Auch wenn bärliner vielleicht sagen wird, er habe dies als Privatperson geschrieben, ist eine solche Äußerung unvereinbar mit dem Amt als DMV-Sportwart.

Einen Spieler als "ahnungslosen Pöb[e]ler" zu bezeichnen, geht schon in hart Richtung einer Beledigung, aber zu bedauern, gegen jemanden, dessen Auftreten einem nicht paßt, keine lebenslange Sperre verhängen zu können, schlägt dem Faß den Boden aus.

Schade, daß du dich dazu hast hinreißen lassen.

allesroger 27.06.2014 12:47

@ Pinkydiver

Zu deiner Info :

"
Bis 0,5 Prozent erlaubt

Was offenbar die wenigsten wissen: Die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erlaubt auch bei alkoholfreiem Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Da ein Gärprozess sich in gewissen Grenzen nicht vollständig unterbinden lässt, dürfen auch Malzbier und sogar Fruchtsäfte bis zu 0,3 Prozent Alkohol enthalten. Der ADAC hat in seiner jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Motorwelt einen Test veröffentlicht, in dem die Alkoholgehalte von alkoholfreiem Bier und zum Vergleich auch von je einer Apfel- und einer Traubensaftmarke ermittelt wurden. Die Säfte enthielten bis zu 0,08 Prozent Alkohol. Beim besagten Null-Komma-null-Prozent-Bier wurden tatsächlich nur 0,01 Prozent Alkohol nachgewiesen. "


also dein geliebtes Erdinger ist nicht alkoholfrei !


Das Bitburger o,o% hat bestenfalls höchstens 0,01%, wenn überhaupt !

head202 27.06.2014 18:00

Zitat:

Zitat von Kate (Beitrag 275705)
Ich frage mich, was diese Zuschauer mehr abschreckt: von weitem zu sehende Bierflaschen oder Gläser oder die Rumbrüllerei, als wenn die Affen ausgebrochen sind!

Ich hätte es nicht treffender formulieren können!

head202 27.06.2014 18:11

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 275721)
@ Pinkydiver

Zu deiner Info :

"
Bis 0,5 Prozent erlaubt

Was offenbar die wenigsten wissen: Die Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erlaubt auch bei alkoholfreiem Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Prozent. Da ein Gärprozess sich in gewissen Grenzen nicht vollständig unterbinden lässt, dürfen auch Malzbier und sogar Fruchtsäfte bis zu 0,3 Prozent Alkohol enthalten. Der ADAC hat in seiner jüngsten Ausgabe der Zeitschrift Motorwelt einen Test veröffentlicht, in dem die Alkoholgehalte von alkoholfreiem Bier und zum Vergleich auch von je einer Apfel- und einer Traubensaftmarke ermittelt wurden. Die Säfte enthielten bis zu 0,08 Prozent Alkohol. Beim besagten Null-Komma-null-Prozent-Bier wurden tatsächlich nur 0,01 Prozent Alkohol nachgewiesen. "

also dein geliebtes Erdinger ist nicht alkoholfrei !


Das Bitburger o,o% hat bestenfalls höchstens 0,01%, wenn überhaupt !

Wie soll Dein Beitrag in der Diskussion weiterhelfen?s4:-) Es ist doch vollkommen egal ob 0,5 % im Erdinger, 0,3 % im Malzbier oder 0,01 im Bitburger. Entscheidend ist doch, dass weder die eine noch die andere Sorte irgendjemandem schaden.

Dein Bitburger kannst Du Dir gerne sonst wo hinschieben, das schmeckt weder mit, noch ohne Alkohol.:)

head202 27.06.2014 18:16

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 275716)
Zu einem Kommentar lasse ich mich doch noch hinreißen: Ich finde es schlimm, dass ************************************************** **********.

Wir sollten froh sein, dass es überhaupt noch Leute gibt, die sich für das Schiri-Amt zur Verfügung stellen und nach bestem Wissen und Gewissen seinen Job macht. In den unteren Fußball-Ligen werden inzwischen reihenweise Spiele abgebrochen, weil Schiris aufgrund ihrer Entscheidungen angepöbelt und verprügelt werden. Und woran liegt es? Weil es solche Brandstifter wie dich gibt, die per se jede Art von Regeln und Anweisungen ablehnen.

Ich finde auch nicht jede Regel für mich persönlich toll. Aber ich respektiere, dass es einen Rahmen geben muss, um ein vernünftiges Miteinander zu ermöglichen.

Es ist schon eine armselige Gesellschaft, in der nicht die geächtet werden, die sich nicht regelkonform verhalten, sondern die, die für die Einhaltung der Regeln zuständig sind.

Das musste jetzt mal raus....

Das ausgerechnet so ein Statement von Dir kommt, hätte ich kaum für möglich gehalten!s4:-)

Ich erinnere mich noch zu gut an Herten, wo Du mit dem Tragen der Schiribinde am unteren Ende des Hosenbeins bewiesen hast, welche Achtung Du vor diesem Amt hast.

allesroger 27.06.2014 18:49

Zitat:

Zitat von head202 (Beitrag 275730)
Dein Bitburger kannst Du Dir gerne sonst wo hinschieben, das schmeckt weder mit, noch ohne Alkohol.:)

Auch keine Ahnung von Bier, was ? Laß dir das Ruhrpott-Gesöff weiter schmecken.;)
Zudem wollte ich nur Pinkys Annahme, daß Weizenbier alkoholfrei ist, richtigstellen.

head202 27.06.2014 19:40

Zitat:

Zitat von allesroger (Beitrag 275733)
Auch keine Ahnung von Bier, was ? Laß dir das Ruhrpott-Gesöff weiter schmecken.;)

Deine Annahme, dass ich keine Ahnung von Bier habe, ist vollkommen richtig! Außer einem alkoholfreien Weizen zum Durst löschen im Hochsommer, kannst Du das Zeug gerne kostenfrei in der Bevölkerung verteilen.

Wegen mir auch an die Teilnehmer diverser hochwertiger Turniere auf dem Platz.:D :D :D

cash 27.06.2014 22:42

Na herzlichen Glückwunsch !!!,

da haben die hiesigen Dauerdiskutieren mal wieder ihr erstes Thema für das bevorstehende Sommerloch, welches dieses Jahr ja besonders lange ist.

Zwischenzeitlich geht es auch schon nicht mehr um das Thema als solches, sondern eher schon darum welches Alk-freie Gesöff besser schmeckt und wie viel Alk im untersten Promille-Bereich enthalten ist. Die ist jedoch nicht die Frage gewesen.

Die Vergleiche mit Sektduschen in der Formel 1 und Bierduschen beim Fussball sind absolut albern, weil dort der Alkohol nach der Sportveranstaltung (bzw. zur Siegerehrung) erst ins Spiel kommt.
Beim Minigolf jedoch geht es ja in der Fragestellung wohl darum, das während des Turniers in einer persönlichen Spielpause etwas getrunken wird, und das ist wohl was ganz anderes als wenn man seinen Sieg begießt (was ich persönlich aber auch nicht haben muss).

Ich finde es schlimm, dass ein Schiedsgericht entscheiden muss, ob Alk-freies Bier (ob mit oder ohne geringen Alk-Gehalt) getrunken werden darf oder nicht. Jeder Sportler sollte während eines Turniers, auch in persönlichen Spielpausen, auch dann beim Essen auf diese Art von Getränken verzichten. Es handelt sich schließlich um eine Sportveranstaltung. Es gibt bestimmt auch andere durstlöschende Getränke.

Wenn es das Schiedsgericht jedoch so entscheidet, haben sich alle Teilnehmer am Turnier daran zu halten IntSpR 16 (5), und das Schiedsgericht kann nach 17 (1) sowie 18 (7 h) ahnden.
Ich halte daher für korrekt, wenn das Schiedsgericht dieses vor dem Turnier festlegt. Dieses kann jedoch je nach Schiedsgericht unterschiedlich festgelegt werden.
(Dies halte ich für die Antwort auf die gestellte Frage)

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.

head202 28.06.2014 04:48

Bereits die Tatsache, das Schiedsgerichte (laut Cash) zu unterschiedlichen Auslegungen kommen können, belegt doch, dass dies nicht klar geregelt ist. Letztlich führt dies immer wieder zu unnötigen Diskussionen, wie z. B. in meinem Fall, als die Apfelschorle im falschen Glas ausgeschenkt wurde, oder die Frage, bin ich kein Turnierteilnehmer mehr, wenn ich Trainingsfrei habe.

Wenn wir uns so wichtig nehmen und diese Verbote tatsächlich von den Sportgremien so gemeint waren, wie sie nun teilweise ausgelegt werden, sollte dies auch eindeutig geregelt sein. Dann aber bitte mit allem "Wenn und Aber". Hierzu gehört dann auch, daß soche Getränke und Speisen an der Anlage während der offiziellen Zeiten nicht mehr verkauft werden dürfen.

Und noch wichtiger, dann gehört dazu auch, das entsprechende Kontrollen durchgeführt werden, da solche Verbote ansonsten weiter als "Bigotterie" eingestuft werden. Hier gewinne ich nämlich den Eindruck, dass das Ansehen in der Öffentlichkeit über die sportlichen Fragen gestellt werden.

wate 28.06.2014 11:31

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 275738)
Na herzlichen Glückwunsch !!!,

da haben die hiesigen Dauerdiskutieren mal wieder ihr erstes Thema für das bevorstehende Sommerloch, welches dieses Jahr ja besonders lange ist.

Zwischenzeitlich geht es auch schon nicht mehr um das Thema als solches, sondern eher schon darum welches Alk-freie Gesöff besser schmeckt und wie viel Alk im untersten Promille-Bereich enthalten ist. Die ist jedoch nicht die Frage gewesen.

Die Vergleiche mit Sektduschen in der Formel 1 und Bierduschen beim Fussball sind absolut albern, weil dort der Alkohol nach der Sportveranstaltung (bzw. zur Siegerehrung) erst ins Spiel kommt.
Beim Minigolf jedoch geht es ja in der Fragestellung wohl darum, das während des Turniers in einer persönlichen Spielpause etwas getrunken wird, und das ist wohl was ganz anderes als wenn man seinen Sieg begießt (was ich persönlich aber auch nicht haben muss).

Ich finde es schlimm, dass ein Schiedsgericht entscheiden muss, ob Alk-freies Bier (ob mit oder ohne geringen Alk-Gehalt) getrunken werden darf oder nicht. Jeder Sportler sollte während eines Turniers, auch in persönlichen Spielpausen, auch dann beim Essen auf diese Art von Getränken verzichten. Es handelt sich schließlich um eine Sportveranstaltung. Es gibt bestimmt auch andere durstlöschende Getränke.

Wenn es das Schiedsgericht jedoch so entscheidet, haben sich alle Teilnehmer am Turnier daran zu halten IntSpR 16 (5), und das Schiedsgericht kann nach 17 (1) sowie 18 (7 h) ahnden.
Ich halte daher für korrekt, wenn das Schiedsgericht dieses vor dem Turnier festlegt. Dieses kann jedoch je nach Schiedsgericht unterschiedlich festgelegt werden.
(Dies halte ich für die Antwort auf die gestellte Frage)

Sollte ein Veranstalter / Ausrichter davon abweichen wollen und ein entsprechendes Schiedsgericht einsetzt, welches diese Regelung nicht so ernst nimmt, ist das dann auch ok, wenn es vorher bekannt ist. Dies halte ich bei Spaßturnieren durchaus für möglich, persönlich auch für durchaus gewollt. Bei entsprechenden Verbands- und Meisterschaftsturnieren ist es aus meiner Sicht jedoch nicht akzeptabel.

Bei aller persönlicher Wertschätzung habe ich solch einen Unfug noch nie gelesen. Die Behandlung "Alkohol + Minigolf" ist genauso schwammig wie diese Diskussion. Hier muss es klare Richtlinien geben, an die auch die Schiedsgerichte gebunden sind. Entweder dürfen oder nicht dürfen. Ein bisschen dürfen gibt´s nicht.

Wenn Bierflaschen dem Ansehen des Minigolfsports schaden, dann gilt das selbstverständlich auch für die Sektdusche bei der Formel-1-Siegerehrung. Alkohol und Auto - das geht schon mal überhaupt nicht.

Und warum es nach dem Fußballspiel die Weißbierdusche sein muss, kann mir auch niemand erklären. Ein Eimer Wasser würde es auch tun.

Diese Diskussion ist solange verlogen, wie man bei heimlichen Trinkern wohlwollend beide Augen zudrückt und gleichzeitig alkoholfreies Bier verbieten will.

ABSURD !!!!!

Warum gibt es Dopingkontrollen aber keine Alkoholkontrollen?

Angst, dass man weitere Mitglieder verliert?

Grenchen 28.06.2014 12:11

Gebe Walter hier eindeutig recht. Mir ist ein Verbot von Alkohol bekannt, nicht aber von alkoholfreien Getränken. Daher denke ich, dass die Turnierleitung letzte Woche am Ziel vorbei und gegen schriftlich festgelegte Regeln entschieden und gehandelt hat. Wenn ich nun beim nächsten Turnier, da ich auch im Besitz einer Schiri-Lizenz bin, den Verzehr von alkoholfreiem Gesöff (möglicherweise beim gleichen Teilnehmerfeld) billigen würde, dann stimmt irgend etwas nicht.

Also denke ich, eine offizielle Anfrage über den Landesverband muss her. Bin mal auf die Antwort von dort gespannt.

Uwe Braun 28.06.2014 16:38

Deine eigentlich gestellte Frage wurde in der Tat nicht wirklich beantwortet. Schiedsrichter sollen selbstverständlich nur die Einhaltung des Regelwerk im Auge behalten, aber ebenso selbstverständlich keine eigenen Regeln schaffen. Deshalb liegt auch der Hinweis von cash auf Ziffer 16 (5) der IntSpR neben der Sache. Leider hat auch der BSportW hierzu sachlich nichts beigetragen, sondern sich zu einer emotionalen Tirade hinreißen lassen, die - nebenbei bemerkt - seines Amtes nicht würdig ist und mit der sich auch der DMV befassen sollte. Immerhin hat er in seinem ersten Beitrag selbst eingeräumt, dass alkoholfreies Bier grundsätzlich getrunken werden darf, das aber seiner Ansicht nach wegen Missverständnissen vermieden werden soll. Ich würde mir jedenfalls von keinem Schiedsrichter verbieten lassen, ein schön gekühltes Malzbier zu trinken. Wie dem auch sei, bleibt die von Dir letztlich gestellte Frage leider offen, wie man sich nämlich effizient während eines Turniers gegen eine offensichtlich regelwidrige Anordnung zur Wehr setzt. Der DMV sollte hierzu eine klare, dem Regelwerk entsprechende schriftliche Anweisung erteilen um so einen Unsinn - wie von Dir beschrieben - künftig zu vermeiden.

ReDiMa 28.06.2014 19:05

Zitat:

Zitat von Grenchen (Beitrag 275754)

Also denke ich, eine offizielle Anfrage über den Landesverband muss her. Bin mal auf die Antwort von dort gespannt.

Und für diese Erkenntnis quatscht Ihr so lange hier rum !? Das Sommerloch beginnt dieses Jahr aber früh ;-)

Zitat:

Zitat von Uwe Braun (Beitrag 275763)
Ich würde mir jedenfalls von keinem Schiedsrichter verbieten lassen, ein schön gekühltes Malzbier zu trinken.

Zwischen Malzbier und alkoholfreiem Bier gibt es schon große Unterschiede. Ich würde niemals ein Malzbier verbieten, aber ein alkoholfreies Bier schon.

wate 28.06.2014 19:42

Diue deutschen Biathleten laufen Reklame für Erdinger alkoholfrei. Was ist also schlimm dabei? Ich vergleiche das jetzt mal mit Tee mit Rum. Der ist verboten, doch wenn der Rum nicht drin ist, darfst Du den Tee trinken.


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