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Janek 02.07.2007 17:54

3. Pyramide
 
Hi,
hab mir mal die Fotos vom Bundesligaspieltag in Brechten an geguckt und da ist mir auf gefallen, dass eine Pyramide fehlt :D

Ist das erlaubt, weil in den Normbestimmungen steht was anderes ?

Bild:


MfG Janek

Lenny 02.07.2007 19:34

Im Zweifelsfall liegt hier dann eine Anlage "Minigolf Open Standard" vor?

goligolem 02.07.2007 20:07

Deine Anlage muss nicht aus 18 Normbahnen des Systems Eternit bestehen im Fall von Brechten handelt es sich um eine lizensierte WMF-Anlage und demzufolge ist sie turniergerecht.

teckel 02.07.2007 21:10

Die dritte Pyramide "fehlt" ja auch nur. Die liegt unbenutzt im Häusschen des Platzbesitzers. Da sie keiner haben wollte, und wohl auch nicht brauchte, wird sie dort wohl auch den rest ihres Lebens verbringen. *g*

awhw 03.07.2007 05:09

1. Pyramide
 
Zitat:

Zitat von teckel (Beitrag 34629)
Die dritte Pyramide "fehlt" ja auch nur. Die liegt unbenutzt im Häusschen des Platzbesitzers. Da sie keiner haben wollte, und wohl auch nicht brauchte, wird sie dort wohl auch den rest ihres Lebens verbringen. *g*

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wir "Nordlichter" fangen immer von vorne an zu zählen. smile
Aber nicht wegschmeißen - kreative neue Bahnen sind groß im Kommen!

bärliner 03.07.2007 06:17

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 34620)
Deine Anlage muss nicht aus 18 Normbahnen des Systems Eternit bestehen im Fall von Brechten handelt es sich um eine lizensierte WMF-Anlage und demzufolge ist sie turniergerecht.

Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.

goligolem 03.07.2007 08:26

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 34657)
Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.

Sorry da hast du natürlich Recht, wenn aber nicht alle normgerecht sind ist es noch lang keine MOS-Anlage denn auch hier gibt es mal wieder Sonderbestimmungen:

So steht im Handbuch das es mindestens 12 Bahnen auf einen Platz geben muss bei denen die Norm erfüllt ist, sprich die Bahn muss so aussehen wie sie im Handbuch abgebildet ist ( Maße und Hindernisse ). Die anderen Bahnen dürfen von dieser Norm abweichen z.B. durch ein anderes nicht aufgeführtes Hindernis oder wie im Fall Brechten das nur zwei Pyramiden vorhanden sind. In diesem Fall wird die Anlage aber nicht wie Lenny schrieb "MOS-Anlage "genannt sondern sie wird als " allgemeine Minigolfsportanlage" geführt.
MOS-Anlagen sind solche die keinem System zugeordnet werden können, Turniere auf solchen Bahnen werden auch nicht für die Schnittliste gezählt.

BerndF 03.07.2007 09:20

Laut Handbuch Kapitel S14 (Stand 1/2005) §3 Absatz 2:

"Nur Anlagen die Normmaße aufweisen und aus 18 Bahnen der 25 Normbahnen bestehen dürfen im sportlichen Sprachgebrauch Miniaturgolfanlagen genannt werden."

Müssen alle Bahnen Normbahnen sein damit die Anlage als Miniaturgolfanlage bezeichnet werden darf.
Ansonsten ist die Anlage in Deutsch als Allgemeine Miniaturgolfanlage zu bezeichnen.

Auf dem Anlagenzertifikat das in englisch gehalten ist wird sie aber als Minigolf Open Standard (MOS) zu bezeichnen sein.

pinkydiver 03.07.2007 12:06

Zitat:

Zitat von bärliner (Beitrag 34657)
Doch, muss sie, wenn es eine Anlage nach dem System Miniaturgolf sein soll. Aber wie Lenny schon richtig geschrieben hat, wird eine solche Anlage eben eine MOS-Anlage. Und diese können jetzt (zum Glück) genauso für jede Turnierart zugelassen werden wie die Anlagen, die ohne jede Einschränkung den Normen entsprechen.

Wie das dann heißt ist doch Korinthen-Kackerei, auch wenn keine 18 der 25 genormten Bahnen drauf sind ist und bleibt es eine Minaturgolfanlage. Und von den neurdings als "MOS" zu bezeichnenden Anlagen gibts Gott sei Dank doch recht viele in Deutschland, sonst wär's doch langweilig wie Abt.1 immer die gleichen Bahnen, immer in der gleichen Reihenfolge

HDC

junior 03.07.2007 12:09

DANKE DIRK - diese wort lag mir auf der zunge, wollte es hier aber nicht reinschreiben...

aber es sind nunmal miniaturgolfbahnen wie sie seit jahren und jahrzehnten bestehen - und das ist gut so!

allesroger 03.07.2007 14:43

Ihr müßtet mal die Anlage in Brücken/Pfalz sehen ! (Wer sie noch nicht kennt)
Die Anlage stammt aus der Abt.5, ist aber Beton 6m und hat Rohrbanden.
Sie vereint Elemente der Abt.1, Abt.2 und Abt.5 :D
Der Webmaster kennt die Anlage ;)
Seit Jahr und Tag werden darauf Turniere gespielt. Ich finde das mit den Zuordnungen Quatsch. Das Runde muß in 18 Löcher und fertig !!!!

Wenn ich mal Bilder von Brücken finde, stelle ich diese ein.

Lenny 03.07.2007 17:11

Letztlich macht doch gerade für solche "Zwitteranlagen" (davon haben wir in Berlin auch eine - ein Mischmasch aus Abt.1 und Abt. 2) die neue Regelung Sinn, weil sie diese jetzt auf eine solidere Basis stellt und solche Ausnahmezuordnungen unnötig macht. Das muß doch jetzt keine Anlage als "Nichtminigolfanlage" entwerten, zumal einigen Typen, die bisher durchs Rost fielen (z.B. Minifilzanlagen), der Weg in den Turnierbetrieb geöffnet wird.

Einzig für manche bisher "normale" Abteilung 2-Anlagen mit nur ein oder zwei Ausnahmebahnen (z.B. Banane oder so) ist die neue Einordnung vielleicht etwas ehrenrührig, weil's dann nicht für die Abteilungsmeisterschaft-Bewerbung reicht.

bärliner 04.07.2007 07:54

Zitat:

Zitat von pinkydiver (Beitrag 34686)
Wie das dann heißt ist doch Korinthen-Kackerei, auch wenn keine 18 der 25 genormten Bahnen drauf sind ist und bleibt es eine Minaturgolfanlage. Und von den neurdings als "MOS" zu bezeichnenden Anlagen gibts Gott sei Dank doch recht viele in Deutschland, sonst wär's doch langweilig wie Abt.1 immer die gleichen Bahnen, immer in der gleichen Reihenfolge

HDC

Eben Dirk, nichts anderes wollte ich mit meinem Beitrag ausdrücken. Bisher waren bestimmte Anlagen (wie z.B. der Insulaner in Berlin) nur sehr beschränkt für Turniere nutzbar. Das ist jetzt zum Glück anders geworden, da jede zertifizierte Anlage uneingeschränkt für Turniere jeder Art genutzt werden kann.

Und das die Miniaturgolf-Anlagen, die nicht 100%ig der Norm entsprechen, weiterhin gemeinhin als solche angesehen werden, dagegen ist doch überhaupt nichts zu sagen. Mein Einwand bezog sich lediglich darauf, dass Einzelne hier offenbar nicht auf dem neuesten Stand der Regeln sind und das galt es zu korrigieren.


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