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3. Pyramide
Hi,
hab mir mal die Fotos vom Bundesligaspieltag in Brechten an geguckt und da ist mir auf gefallen, dass eine Pyramide fehlt :D Ist das erlaubt, weil in den Normbestimmungen steht was anderes ? Bild: ![]() MfG Janek |
Im Zweifelsfall liegt hier dann eine Anlage "Minigolf Open Standard" vor?
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Deine Anlage muss nicht aus 18 Normbahnen des Systems Eternit bestehen im Fall von Brechten handelt es sich um eine lizensierte WMF-Anlage und demzufolge ist sie turniergerecht.
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Die dritte Pyramide "fehlt" ja auch nur. Die liegt unbenutzt im Häusschen des Platzbesitzers. Da sie keiner haben wollte, und wohl auch nicht brauchte, wird sie dort wohl auch den rest ihres Lebens verbringen. *g*
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1. Pyramide
Zitat:
wir "Nordlichter" fangen immer von vorne an zu zählen. smile Aber nicht wegschmeißen - kreative neue Bahnen sind groß im Kommen! |
Zitat:
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Zitat:
So steht im Handbuch das es mindestens 12 Bahnen auf einen Platz geben muss bei denen die Norm erfüllt ist, sprich die Bahn muss so aussehen wie sie im Handbuch abgebildet ist ( Maße und Hindernisse ). Die anderen Bahnen dürfen von dieser Norm abweichen z.B. durch ein anderes nicht aufgeführtes Hindernis oder wie im Fall Brechten das nur zwei Pyramiden vorhanden sind. In diesem Fall wird die Anlage aber nicht wie Lenny schrieb "MOS-Anlage "genannt sondern sie wird als " allgemeine Minigolfsportanlage" geführt. MOS-Anlagen sind solche die keinem System zugeordnet werden können, Turniere auf solchen Bahnen werden auch nicht für die Schnittliste gezählt. |
Laut Handbuch Kapitel S14 (Stand 1/2005) §3 Absatz 2:
"Nur Anlagen die Normmaße aufweisen und aus 18 Bahnen der 25 Normbahnen bestehen dürfen im sportlichen Sprachgebrauch Miniaturgolfanlagen genannt werden." Müssen alle Bahnen Normbahnen sein damit die Anlage als Miniaturgolfanlage bezeichnet werden darf. Ansonsten ist die Anlage in Deutsch als Allgemeine Miniaturgolfanlage zu bezeichnen. Auf dem Anlagenzertifikat das in englisch gehalten ist wird sie aber als Minigolf Open Standard (MOS) zu bezeichnen sein. |
Zitat:
HDC |
DANKE DIRK - diese wort lag mir auf der zunge, wollte es hier aber nicht reinschreiben...
aber es sind nunmal miniaturgolfbahnen wie sie seit jahren und jahrzehnten bestehen - und das ist gut so! |
Ihr müßtet mal die Anlage in Brücken/Pfalz sehen ! (Wer sie noch nicht kennt)
Die Anlage stammt aus der Abt.5, ist aber Beton 6m und hat Rohrbanden. Sie vereint Elemente der Abt.1, Abt.2 und Abt.5 :D Der Webmaster kennt die Anlage ;) Seit Jahr und Tag werden darauf Turniere gespielt. Ich finde das mit den Zuordnungen Quatsch. Das Runde muß in 18 Löcher und fertig !!!! Wenn ich mal Bilder von Brücken finde, stelle ich diese ein. |
Letztlich macht doch gerade für solche "Zwitteranlagen" (davon haben wir in Berlin auch eine - ein Mischmasch aus Abt.1 und Abt. 2) die neue Regelung Sinn, weil sie diese jetzt auf eine solidere Basis stellt und solche Ausnahmezuordnungen unnötig macht. Das muß doch jetzt keine Anlage als "Nichtminigolfanlage" entwerten, zumal einigen Typen, die bisher durchs Rost fielen (z.B. Minifilzanlagen), der Weg in den Turnierbetrieb geöffnet wird.
Einzig für manche bisher "normale" Abteilung 2-Anlagen mit nur ein oder zwei Ausnahmebahnen (z.B. Banane oder so) ist die neue Einordnung vielleicht etwas ehrenrührig, weil's dann nicht für die Abteilungsmeisterschaft-Bewerbung reicht. |
Zitat:
Und das die Miniaturgolf-Anlagen, die nicht 100%ig der Norm entsprechen, weiterhin gemeinhin als solche angesehen werden, dagegen ist doch überhaupt nichts zu sagen. Mein Einwand bezog sich lediglich darauf, dass Einzelne hier offenbar nicht auf dem neuesten Stand der Regeln sind und das galt es zu korrigieren. |
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