Brigitte Mohnhaupt: 3x lebenslang und trotzdem bald frei?
Nach 24 Jahren Haft
RAF-Terroristin Mohnhaupt soll freikommen Die einstige Terroristin der Roten Armee Fraktion (RAF), Brigitte Mohnhaupt, hat gute Chancen auf eine baldige Haftentlassung. In einer Anhörung beantragte die Bundesanwaltschaft am Montag, deren Reststrafe zur Bewährung auszusetzen. Mohnhaupt zog mit ihren Terrorkumpanen von der "Roten Armee Fraktion" eine blutige Spur durch Deutschland. Die Mordliste war lang (Buback, Schleyer, Ponto u.a.), und eigentlich sollte die Mörderin 3x lebenslang einsitzen. Die jetzt angekündigte vorzeitige Entlassung aus der Haft löste bei der Witwe des ermordeten ehemaligen Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer blankes Entsetzen aus. Bleibt die Frage, was die Bundesanwaltschaft und alle, die mit dieser Entscheidung zu tun haben, sich und anderen beweisen wollen. Der Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, meinte, ,,ein Gnadenakt wäre eine humanitäre Geste, ein Signal der Versöhnung, das nach deutlich mehr als 20 Jahren Gefängnis angemessen ist‘‘. Wo war die Humanität der Täter den Opfern gegenüber? Wieso verschweigen die Inhaftierten heute noch den Namen des Mörders des Generalbundesanwalts Siegfried Buback? Wäre ja auch eine kleine Geste der Versöhnung, wenn Sohn Buback hier mal Klarheit hätte. Mißt Justitia wieder mal mit zweierlei Maß? |
Begnadigung ist keine Vergebung
Bei aller Verachtung, die ich für die Taten dieser Verbrecher empfinde, (RAF klingt doch so, wie eine Partei oder eine Interessengruppe, nein: es waren und sind "Verbrecher") so ist es einer Demokratie und einer aufgeklärten, freien Gesellschaft würdig, irgendwann einmal einen "Schlußstrich" unter das Strafverfahren zu ziehen. Betrafung durch die dafür eingerichteten Organe der Gesellschaft soll und darf keine "ewige Rache" sein. Die Taten werden doch dadurch weder gerechtfertigt noch entschuldigt.
Eine Begnadigung hätte ich mir auch seinerzeit für R. Hess, der als einziger Spandau "bevölkerte", gewünscht; unabhängig von dem, was er getan hat. Also ist es rechtens (ob es "gerecht" ist, darüber kann man streiten): Entlassung aus der Haft für B. Mohnhaupt und auch Begnadigung für C. Klar !!! ... es muß ja nicht unbedingt später auch eine Straße nach ihnen benannt werden ... |
siehe Eu-Go!
---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Das Einzige, worüber sich in diesem Zusammenhang eventuell noch diskutieren ließe ist "3 x lebenslänglich". Es sollte sich mittlerweile auch unter nicht gerade unintelligenten Juristen herumgesprochen haben, dass -jedenfalls nach bisherigem Erkenntnisstand- jeder Mensch im hiesigen Dasein lediglich über ein Leben verfügt. Aber das ist wohl ein anderes Thema. |
Da stellt sich wieder einmal die Grundfrage nach dem Grundsinn der Justiz. Geht es um
-Prävention (Verhindern neuer Straftaten) -Resozialisierung -Abschreckung -"Rache" -Opferschutz Neue Straftaten sind wohl eher nicht zu erwarten. Die Wirkung eines Abschreckungseffekt dürfte inzwischen eher gering anzusiedeln sein. Um den Resozialisierungsprozeß sind es, soweit man das lesen kann, auch recht gut aus. Die damaligen Opfer gibt es in der Form auch nicht mehr. Bleibt die Frage: Wer hätte noch wirklich etwas Handfestes von einer weiteren Inhaftierung? |
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... damit sollte damals die "Schwere der Schuld" (wie es heute heißt) zum Ausdruck gebracht und gegebenenfalls eine vorzeitige Entlassung oder Begnadigung verhindert werden. ... |
Lebenslänglich bedeutet im Normalfall 15 Jahre. Wenn jemand 3x lebenslänglich bekommen hat ,steckte schon die Absicht dahinter, eine vorzeitige Entlassung auszuschließen. Ich verstehe nicht, daß man diese Überlegungen überhaupt anstellt.
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Jeder Häftling hat nun mal einen Anspruch auf Begnadigung wenn er über die Hälfte abgesessen hat das ist wohl leider so. Man hätte damals besser lebenslang mit anschliesender Sicherheitsverwahrung geben sollen aber das ist ein anderes Thema,man könnte auch sagen ein Pech wir sind nicht in Amerika denn da brächten wir über so ein Thema nicht zu diskutieren da wären die schon lange nicht mehr.
Vor allen sollte man an die Hinterblieben der Opfer denken die haben mit Sicherheit das noch immer nicht vergessen höchstens verdrängt aber jetzt wird alles nochmal aufgebauscht und das ist sch.... . |
Oho, da droht schon wieder die Todesstrafen-Diskussion. Ich lasse davon lieber erstmal die Finger.
Ansonsten sei ganz einfach mal angemerkt: Nach 25 Jahren kann mir niemand erzählen, dass die Hinterbliebenen außer einem subjektiven Empfinden noch irgendetwas davon haben, wenn das Begnadigungsgesuch abgelehnt wird. Wie schon oben einmal treffend gesagt, die Begnadigung würde keine Vergebung bedeuten. Übrigens ist die Möglichkeit der Begnadigung nach Hälfte der verbüßten Strafe durchaus eine legitime Idee; gibt es doch der Justiz ein Werkzeug, den Strafverlauf und andere inzwischen sich entwickelnde Faktoren zu beurteilen. |
Nein, hier droht keine erneute Debatte über Todesstrafe...
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1. "da wären die schon lange nicht mehr" habe ich anders gedeutet, aber egal.
2. Die USA als Vorbild für Rechtstaatlichkeit im Inneren und Wehrhaftigkeit gegen Staatsfeinde zu proklamieren, finde ich mutig. Ein Land, in dem Schwarze, Homosexuelle und andere Minderheiten immer noch diskriminiert werden (teilweise auch von Ordnungshütern), in dem ein freundlich gesagt liberales Waffengesetz der Selbstjustiz wenigstens bisweilen Tür und Tor öffnet, in dem zum Teil irrwitzige Gesetze gelten (Relikte aus uralten Zeiten), in dem elementare Bürgerrechte (gerade seit 8-11) mehr und mehr beschnitten werden kann, in dem Geheimdienste jenseits aller Kontrollgremien undurchsichtigen Pfaden wandeln - ein solches Land kann ich doch nicht in solcher Art und Weise rühmen. |
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Damals -und das deutet auch das Urteil mit 3x lebenslänglich an- hätte es nach heutiger Rechtssprechung lebenslänglich, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gegeben. Selbst bei einer gerichtlich angeordneten Sicherungsverwahrung müssen Verurteilte -nach deutscher Auffassung von Recht und Gerechtigkeit- mit besonders schwerer Schuld hoffen dürfen, eines Tages freigelassen zu werden. |
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2x Danke, hobbygolfer
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Es gibt kein "im Normalfall nach 15 Jahren...." Lebenslänglich ist und bleibt immer lebenslänglich. Nach 15 Jahren kann auf Antrag des Verurteilten (bzw. seines rechtlichen Vertreters) erstmals darüber entschieden werden, ob die verurteilte Person zur Bewährung (also mit Auflagen) entlassen wird. Dabei spielen sein Verhalten während der Haftzeit (Befragung der Bediensteten der JVA, bzw. Einsicht in das sog. "Gefangenenbuch"), seine eigenen Aussagen, Gutachten und -was oft übersehen wird: die Gefahr einer Wiederholung der Straftat eine Rolle. Es gibt genug Lebenslängliche, die diese Kriterien nicht erfüllen und weiter inhaftiert bleiben. ja es gibt sogar welche, die sich in den 15 Jahren so weit von der Aussenwelt entfernt haben, dass sie gar keinen Antrag stellen wollen. Ein abgelehnter Antrag kann nach drei oder fünf Jahren ( ? ) wiederholt werden. Das Ganze hat mit einem sog. Gnadengesuch meines Wissens nach nichts zu tun, das ist ein anderer juristischer Vorgang. |
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2. ... alle von Dir, größtenteils zurecht, aufgeführten Mängel haben aber nichts mit der Tatsache zu tun, daß die USA eine "wehrhafte Demokratie" haben, die sich nicht von ein paar linken "Hanseln" vorführen läßt. 3. ... daß es in den USA vieles gibt, was wir nicht nachvollziehen können, ist auch klar (so wie wir auch vieles aus den arabischen "Kulturkreis" nicht nachvollziehen können, wie hier schon oft angeführt) 4. ... "Das Recht braucht den Unrecht nie zu weichen", ist eine der Grundsätze in der Rechtsordnung in den USA; daher ein sehr freiheitliches Notwehrrecht, Waffenrecht, und viele für uns kaum zu verstehenden Klagen bei Gericht. 5. ... doch selbst die USA kennt die "Begnadigung",; wendet sie jedoch leider zu selten an. Doch mal zurück zu Mohnhaupt und Klar; mit einer Frage an die Vetreter der "harten Linie": Welche juristischen Gründe sprechen dann gegen eine Eintlassung und Begnadigung? Ich sehe keine. |
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Bei Klar läuft die Mindesthaftzeit allerdings erst Anfang 2009 aus und im Gegensatz zu Mohnhaupt hat er (wohl schon um 2000/2001 herum) ein Gnadengesuch beim Bundespräsidenten gestellt. Bei einem Gnadengesuch wird allerdings schon darauf geschaut, ob und inwieweit sich ein Täter von seinen früheren Taten distanziert; Reue zeigt, sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt usw. Und da ist von Klar bis heute nichts entsprechendes zu hören/lesen gewesen. (Von der Mohnhaupt auch nicht - aber die betrifft es ja wie gesagt nicht.) Schon deswegen denke ich, dass Klar auch weiterhin einsitzen wird und Köhler (genau wie seinerzeit Rau) das Gnadengesuch einfach weiter rumliegen lässt. Und das finde ich auch ok so. Wenn Gnade vor Recht gehen soll, dann darf man vom entsprechenden Antragsteller auch ein gewisses Maß an, ich sag´ jetzt mal: "guten Willen" voraussetzen. Und der ist bei Klar (offensichtlich) nicht erkennbar. Nebenbei noch der Link zu einem interessanten Text zu den Anfängen der RAF. Ist schon interessant, wie aus ganz gewöhnlichen Kriminellen mit Hang zu Luxus und Gewalt hofierte "Revolutionäre" wurden... |
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... oder, wie hier im Thema und für uns kaum ein Problem: die vorzeitige Freilassung von Gefangenen... ... oder besser gesagt: Verlange es dort nicht, wenn Dir Leib und Leben lieb ist... |
Ich finde es immer ziemlich unpraktisch, wenn in einer Diskussion solche Argumente wie "guck dir die anderen an" kommen. Nur weil andere Länder nicht besser sind (oder vielleicht noch schlimmer), spricht das die USA doch nicht frei, zumal man doch da vielleicht auch andere Ansprüche stellen darf oder stellen muß (bzw. die Amerikaner diese doch auch selbst an sich stellen). In vielen Punkten ist mir da das deutsche System oder die deutsche Anschauung wesentlich sympathischer (wenngleich auch da nicht alles perfekt sein mag).
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Vielleicht haben wir einfach andere Vorstellungen von "Wehrhaftigkeit" und deren Angemessenheit und die dafür legitimen Beurteilungsmaßstäbe. Wie auch immer...
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Das Eine (die vermeintlich "bessere" Wehrhaftigkeit) beruht ja auf dem Zweiten (den sog."Unstimmigkeiten"). Ursache und Wirkung lassen sich nun mal nicht einfach voneinander trennen, sondern stehen in Wechselbeziehung. Im Übrigen lässt sich so eine vergleichende Diskussion nicht ohne Blick auf die historische Entwicklung führen. Beide sog. "Rechtsauffassungen/-auslegungen" (von unterschiedlichen Rechtssystemen mag ich wegen der doch sehr hohen Quote an Gemeinsamkeiten nicht schreiben) haben unter anderem ihre Grundlagen in der gesellschaftlichen und politischen Vergangenheit der Staaten bzw. Kontinente. |
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:D ...doch kein Eigentor ...:D |
Ich habe nie behauptet das ich für die " Todesstrafe " bin ich habe lediglich geschrieben " in Amerika bräuchten wir nicht darüber zu diskutieren". Denn so weit ich weiß heißt lebenslänglich bei denen auch "lebenslang" und nicht nach 15 Jahren kannst du raus. In Amerika werden auch Strafen vergeben wie 100 Jahre Haft was natürlich schwachsinn ist wenn der Verurteilte schon 20 Jahre ist, aber damit wollen Sie wohl sagen du hast Mist gebaut du gehörst weggesperrt. Aber wenn einer 15 oder mehr Jahre im einer JVA war findet der sich heute noch zurecht ? Überlegt mal wenn damals " Anfang der Siebziger " der Kontrollrat beschlossen hätte Rudolf Hess darf raus, was wäre mit ihm passiert ? Meiner Meihnung nach hätte er sich dann die Kugel gegeben der wäre nie und nimmer mit dem Umfeld klargekommen. Aber das ist wieder ein etwas anderes Thema, zu dem Fall hier muss man aber sagen und das wissen die älteren unter uns die RAF oder Baader-Meihnhoff-Gruppe waren in ihren Aktivitäten äußert brutal und haben keine Rücksicht auf andere genommen, Sie waren gegen den Staat und haben mehr als einmal für Angst und Schrecken gesorgt.
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Allerdings hast Du mit dem -von mir oben zitierten- Statement zur Todesstrafe Bezug genommen... |
Wenn ich dich da falsch interpretiert haben sollte, tut es mir leid. Deine Formulierung war da vielleicht etwas unglücklich...
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Ich sage nur " auf der Flucht erschossen " oder meint Ihr in Bad Kleinen auf dem Bahnhof ist alles mit rechten Dingen zu gegangen. |
Verstehe ich Dich denn richtig Goli, dass für Dich -je nach begangenen Taten- solche "Unfälle" ok wären...? :confused:
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Ich war nur nicht gewillt, in aller Ausführlichkeit mit sämtlichen "Wenn und Aber", "Falls", "es könnte doch" und "vielleicht auch nicht" einen Roman zu schreiben. Ich wollte ganz einfach, aus der Sicht eines Menschen,der diese Aktionen miterlebt hat, meine Meinung schreiben, und zwar in Kurzform:( |
Ölofen...
...lass Dich vom ollen maxxe nicht provozieren! ;)
Ach.... übrigens WAS hat Herr Hartz noch mal heute für'ne Strafe bekommen....... Möchte nicht wissen WIEVIEL Kohle der für seine "Alleinschuld" bekommen hat, um den gesamten Vorstand zu schützen und gegen die "Opfer" auszusagen! Da ist es doch nur recht und BILLIG so'n paar "Uraltmörder" wieder an die "Front" zu schicken. :D :D :D |
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Ich hab mir irgendwann mal angewöhnt, dass was meine Meinung ist auch zu schreiben/sagen, und nicht meine Umwelt über mehr oder weniger Schlagworte raten zu lassen. Hoffe, das ist nachvollziehbar. War also weder bösartig gemeint, noch wie ayla vermutete, als Provokation gedacht. |
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Die Witwe bekommt dann eine kleine Rente und das zu " schützende Objekt " bekam einen Staatsakt . Soviel zu dem Punkt Gerechtigkeit. Jetzt könnt ihr denken was ihr wollt aber diese feigen und hinterlistigen Mörder sollte man auf keinen Fall wieder raus lassen. |
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Fühlst Du dich heute noch von der RAF -die es ja so mittlerweile nicht mehr gibt- bedroht?? IMO (be-)drohen uns aus anderen Richtungen terroristische Gruppen... Zitat:
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Wenn ich mir hier diese ganze Diskussion anschaue, wird mir klar, mit wie viel Ressentiments, Unwissenheit über historische Zusammenhänge, und nach der Inhaftierung/Festnahme der Täter abgeschaltetem Denken das alles noch bewertet wird.
Da scheint es offenbar noch jede Menge Diskussionsbedarf zu geben, und bitte nicht mißverstehen: damit meine ich beide Seiten; also Befürworter der Freilassung und strikte Ablehner. Das zeigt, dass das Wegsperren der Extremisten lediglich dazu geführt hat, das die meisten dachten, sie könnten jetzt weiterschnarchen; Häkchen hinter! Ein verhängnissvoller Irrtum wie die Zukunft vermutlich zeigen wird. Wir stehen wahrscheinlich global und regional vor extremen Verteilungskämpfen nicht nur bei materiellen Gütern sondern in erster Linie bei immateriellen wie Freiheit, Emanzipation und Solidarität. Gesellschaftliches Zusammenleben ist kein Friede- , Freude- , Eierkuchen- Konglomerat, sondern erfordert Wachsamkeit und permanentes Sich auseinandersetzen mit den aktuellen Vorgängen und Erscheinungsformen, die Ergebniss der Geschichte sind. |
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Aus der linksradikelen Studentenschaft (ho,ho....) gingen als der "aktive" Zweig, die Verbrecher der "RAF" und ihre Unterstützer und Förderer hervor. Ein Teil der nicht so "aktiven" und ein Teil der Unterstützer kam später bei den Grünen unter. |
... och nee, der olle Maxx ...
... wiederlegen oder entkräften; aber nicht ausfallend werden, oder dumm labern ... kannste nicht, wa??? ... weil es der Wahrheit entspricht... und die hörst Du nicht gerne !! |
... sag ich doch immer: resistent gegen Einsicht ...
... was nicht "in den Kram paßt" ist belanglos ... |
(Hab keinen Bock auf inhaltsleeres Geplänkel, deswegen einfach noch mal von vorne: )
Wenn ich mir hier diese ganze Diskussion anschaue, wird mir klar, mit wie viel Ressentiments, Unwissenheit über historische Zusammenhänge, und nach der Inhaftierung/Festnahme der Täter abgeschaltetem Denken das alles noch bewertet wird. Da scheint es offenbar noch jede Menge Diskussionsbedarf zu geben, und bitte nicht mißverstehen: damit meine ich beide Seiten; also Befürworter der Freilassung und strikte Ablehner. Das zeigt, dass das Wegsperren der Extremisten lediglich dazu geführt hat, das die meisten dachten, sie könnten jetzt weiterschnarchen; Häkchen hinter! Ein verhängnissvoller Irrtum wie die Zukunft vermutlich zeigen wird. Wir stehen wahrscheinlich global und regional vor extremen Verteilungskämpfen nicht nur bei materiellen Gütern sondern in erster Linie bei immateriellen wie Freiheit, Emanzipation und Solidarität. Gesellschaftliches Zusammenleben ist kein Friede- , Freude- , Eierkuchen- Konglomerat, sondern erfordert Wachsamkeit und permanentes Sich auseinandersetzen mit den aktuellen Vorgängen und Erscheinungsformen, die Ergebniss der Geschichte sind. |
Mohnhaupt kommt im März frei
Als die Witwe des damals grauenvoll hingerichteten Arbeitgeberpräsidenten Schleyer, Waltrude Schleyer (90), den Entscheid über die im März stattfindende Freilassung der einstigen RAF-Größe Brigitte Mohnhaupt erfuhr, lag sie bereits mit einem akuten Schwächeanfall im Krankenhaus. Zu sehr hatten die unsäglichen Diskussionen um eine Freilassung der beiden Mörder Klar und Mohnhaupt die alte Dame belastet. Auf das Konto von Mohnhaupt gingen 9 Morde - entschuldigt hat sich die Massenmörderin nie. Was haben wir im Land für eine Rechtsprechung, die das Leid und die Resozialisierung der Täter vor den Bedürfnissen der Opfer stellt? Ich habe die RAF-Zeit u.a. während meiner Bundeswehrzeit hautnah miterlebt und würde mir diese feige Bande für ewig hinter Gittern wünschen. Das Leid der Opfer und deren Familien unterliegen keiner Entlassung. Ich finde diesen Vorgang beschämend und empörend.
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