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spielfläche ???
Für den Bereich des DMV erstellte deutsche Fassung der „homologation rules for courses“ (Abschnitt 2.8. des WMF-Regelwerkes).
1. Homologierte (Zugelassene) Materialien System Spielfläche Banden Beton Beton Metallrohre Flacheisen Miniaturgolf Beton Flacheisen Faserzementplatten und Faserzement ähnliche, für diese Anwendung Metallrohre geeignete Platten, die einen festlegten Mindeststandard erfüllen (siehe Anhang) Filzgolf Teppichboden Hartholz Rostbeständiges Metall Hartholz mit Flacheisen nun meine frage hierzu : gelten hindernisse auch als spielfläche ? wenn ja, dann wären ja fast alle eternitanlagen nicht zulassungsfähig ! denn es gibt zwar hindernisse aus metall oder auch gfk, aber die neuen asbestfreien anlagen kommen nicht ohne hindernisse aus den gerade von mir genannten materialien(gfk und metall) aus. beispielhaft möchte ich hier zb brücke, bodenwelle und mittelhügel aus gfk nennen. sind brücke,mittelhügel und bodenwellen hindernisse und wenn ja sind sie dadurch keine spielfläche . wenn ja ist ja alles ok und das auch in meinem sinn !! gruß opc |
und so etwas jetzt von Dir ...
Von mir aus auch auf Sand (Asche). |
mj
diese frage kommt eigentlich nicht von mir !!!! aber sie betrifft mich halt auch !!!:(
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Zitat:
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mir geht es eigentlich nur darum:
müssen hindernisse auch aus faserzement sein, weil sie als spielfläche gelten ? ich persönlich sage nein. ich will eben wissen, ob dies richtig ist. bei der aufgekommenen frage geht es auch nicht um plastik oder gfk . nur sage ich halt das material der hindernisse ist generell nicht beschrieben also kann ich grundsätzlich jedes material benutzen. nur ist es so, dass einer anlage die abnahme aus diesem grund verweigert wird / werden sollte. und wenn dies bei dem dort vorhandenen hindernissen richtig wäre, wäre es bei allen anderen hindernissen, die auch nicht aus faserzement sind ebenfalls so. das wäre dann zb kunststoff, gfk, metall , stein oder oder . und bis auf die alten asbesthaltigen hindernisse gibt es zb kein rohrhügel , keine passage oder auch schleifen aus faserzement aber auch brücke , mittelhügel und bodenwellen, werden von fast allen anbietern aus anderem material als faserzement angeboten. sind die dann alle nicht mehr der wmf regelung entsprechend ? wie gesagt, das ganze habe nicht ich angezettelt. |
@opc:
Wie Du ja weißt, ist im auwi nicht jeder Verantwortliche registriert. Also kannst Du hier auf Deine Frage auch keine hinreichende Antwort bekommen außer das übliche sachkenntnisfreie Geschwafel. Daher: Schick eine Mail an sportdirector@minigolfsport.com und Du bekommst ganz bestimmt eine Antwort. Und die kannst Du dann ja hier einstellen, so dass alle etwas davon haben. |
@ bärliner
und ich dachte mit dir hätte ich da jemanden ;-) nimmst du keine bahnen ab ? hast du dann anlagen zb mit einer gfk brücke die abnahme verweigert ? |
In Berlin nimmt bärliner definitiv keine Bahnen ab. Das macht nämlich unser Vizepräsident Thomas Abendroth
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Zitat:
Plastik-Hindernisse (also z.B. eine Niere) sind da völlig unproblematisch. |
Und (selbstgefertigte?) Hindernisse aus Metall, Stein oder Holz sind dann wohl auch nicht problematisch? Ein steinerner Rohrauflauf oder eine metallene Doppelwelle z. B.?
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hi opc
in wanne eickel steht eine bahn mit plastik doppelwelle und plastikbrücke. und ist abgenommen. gruss, lessi |
@ lessi
persönlich habe ich eigentlich nichts anderes erwartet, aber bei einigen funktionären im dmv und seinen angegliederten lv kommt es immer wieder zu überraschungen ! und wenn gfk zulässig ist, müßte jedes andere material auch zulässig sein ! nur das steht ja nirgends. es gibt hat keine definition spielfläche, sind das nur die platten oder sind das auch die hindernisse und wenn welche ? |
@OPC
Ich verstehe nden Sinn Deiner ganze Frage gar nicht. Es gibt in Europa hunderte von abgenommenen Bahnen mit GFK, Plastik oder sonstigen Bahnteilen oder Hindernissen. Bei jeder Euro oder WM wird mittlerweile auf so was gespielt, meinst Du im Ernst, die wären nicht regelkonform. Alte Eternithindernisse sind doch heute eher die Ausn ahme denn die Regel Und was die Abnhame betrifft - irgendwo gibts immer Wichtigtuer die was zu motzen haben. i.A: wird doch alles abgenommen und sei es noch so erbärmlich im Zustand und völlig marode. Dirk |
@ pinkydiver
sinn ist folgender , wenn bodenwelle und brücke aus gfk regelkonform sind, dann sind es brücke und bodenwelle aus metall auch. und darum geht es mir ! |
@opc
in Kerpen sind die Spielflächen zum Teil aus Metall. Auflauf am Turm Spielfläche in den Passagen der Mittelkreis und wir haben in diesem Jahr 2. Bundesliga drauf gespielt. Der BSpW war dabei und es ist auf sein Heimverein. |
U.a. aus diesem Grund ist Kerpen ja auch eine MOS-Anlage....
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Soll das etwa heißen, dass es regeltechnisch ein Unterschied ist, ob ein Brückenüberlauf bzw. Doppelwellen aus GFK-Plastik oder aus Metall sind bzw. ob ein Rohrüberlauf aus GFK-Plastik oder aus Stein ist? Das wäre in meinen Augen erstaunlich. Genauso wie die Aussage, dass auf einer MOS-Anlage 2. Bundesliga gespielt werden darf. Sind da etwa geheime bzw. inoffizielle Sondergenehmigungen für Hindernishersteller und Turnieranlagen in Kraft?
Herr BSpW, bitte umgehend klären! |
Zitat:
Und wie ich schon opc geantwortet habe: Die Ausgangsfrage dieses Threads kann ich nicht beantworten. Aber ich bin sehr gespannt, welche Antwort der WMF er uns verkünden wird. |
@ bärliner
eigentlich habe ich gedacht, dass du im dmv der richtige ansprechpartner für solche fragen bist. oder gibt es im dmv niemanden , der weiß , was nach wmf vorstellungen die spielfläche bei miniaturgolfanlagen ist, oder ist jetzt jede anlage mit gfk / metall oder sonstiger außer faserzementbrücke eine mos anlage ? und wenn nicht du der richtige ansprechpartner im dmv bist, wer dann ? |
@OPC
hast du dich mal informiert wer sich hinter der von bärliner genannten E-Mail-Adresse ( sportdirector@minigolfsport.com ) verbirgt? Dann wüsstest du nämlich längst die Antwort auf deine neue Frage wissen. |
und ich dachte wir hätten auch jemanden im dmv , der sich damit auskennt ;-)
aber wer ist dafür zuständig im dmv ( technische kommision oder ähnliches habe ich nicht gefunden) ich schicke das jetzt einfach mal an ein mehrere doppelfunktionäre ! |
@ bärliner
was soll ich jetzt noch sagen? ach, ich lasse es einfach ! |
@OPC
Ist doch Sch... egal ob eine Miniaturgolfanlage als Abt.2 oder MOS eingestuft ist, es bleibt trotzdem Minaturgolf. Und jmd den wir beide kennen in Holstein die Abnahme einer Bahn verweigert wegen ner Metalbrücke, hau ihm einfach eine rein und entziehe ihm die alle Lizenzen Bahnen abzunehmen und Schieds zu richten |
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antwort
@ bärliner
ob ich wohl eine antwort bekomme ? |
Zitat:
Unabhängig davon, ist bärliner der "sportdirector"? Falls nein, woher sollte bärliner wissen, wann/ob Dir jemand antwortet :confused: |
@ lemmiwinks
das wird der bärliner schon wissen, ich könnte aber auch die antwort hier veröffentlichen. das lasse ich aber mal ;-) nachher denken noch alle, ich will euch veräppeln ;-) |
@opc: Natürlich weiß ich, was du meinst.
Und da ich meinen Kenntnisstand zu dieser Frage hier schon mehrfach mitgeteilt habe, kann ich erst nach der nächsten Präsidiumssitzung Ende Juni antworten. Ich bin nun mal nicht Dr. Allwissend... Nebenbei: Wenn du eine Mail an meine private Adresse schickst, kannst du eigentlich keine Antwort des Sportwartes erwarten... |
Für die die sich die Frage stellen wer der spoortdirctor der WMF ist hier mal ein Link zum WMF http://www.minigolfsport.com/committees.html
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Zitat:
diese email ist auf der wmf seite hinterlegt ! |
Ich bin hier ja noch eine Antwort schuldig.
Die Festlegungen zum Material und dessen Festigkeit betreffen beim Miniaturgolf die eigentlichen Platten. Hindernisse - auch solche, durch oder über die der Ball läuft - können natürlich auch aus anderen Materialien, z.B. Kunststoff, hergestellt werden. Im Sinne dieser Bestimmungen werden auch die Bodenwellen, die Brücke oder der Mittelhügel (also das jeweilige spezielle Segment) als Hindernis angesehen. Somit sind z.B. Bodenwellen aus Kunststoff zulässig. Die TK der WMF wird sich aber evtl. mit dieser Thematik nochmals beschäftigen und - sofern erforderlich - ergänzende Infos veröffentlichen. |
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