Unerlaubter Ballwechsel
Beim letzten Schiedsrichterlehrgang kam folgende Frage auf:
Gemäß Handbuch S 1 (7.1) ist ein Ballwechsel eines im Spiel befindlichen Balles verboten und wird nach S 1 (18.6.d) mit einem „V“ + 2 bestraft. Nun hat ein Spieler versehentlich an einer Bahn einen absolut unbrauchbaren Ball genommen, geht nach dem 1. Schlag zum Schiedsrichter und sagt ihm, das er das Spiel an dieser Bahn nicht beendet, sondern nur den Ball wechseln möchte und dies auch so tut. Nach den Statuten ist diese Vergehen lediglich mit einem „V“ + 2 zu ahnden. Den zusätzlichen Passus „ 7 Punkte für die betreffende Bahn“ habe ich nicht mehr gefunden. Wie würdet ihr entscheiden und nach welchen Kriterien? |
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das ist sowieso eher hypothetisch, wird wohl kaum vorkommen. Vorkommen tut aber folgendes (und das häufiger als man denkt: 1) ein Spieler hat den gleichen Ball mehrfach, er haut 2 vor ein Hindernis, jetzt wäre der Ball zu kalt, da wird einfach der zweite aus der Tasche geholt und man hat wieder einen richtigen Ball 2) ein spieler spielt z.B. an Bahn 12 einen schnellen blauen BoF Ball mit goldenem Stempel, er macht kein As der BAll rollt aufgrund der baulichen Gegebenheiten weit in die Heimat, zum Putten wird schnell ein toter absolut gleich aussehender Ball genommen, der beim Fehlputt dann wenigstens im Endkreis liegen bleibt, Spezialst hierfür war ein ehemaliger Erstliga- und NAtionalspieler |
bvb
da würde dann mal wieder eine regel geändert und fast keiner hat es gemerkt.
macht aber nichts, wenn falsch entschieden wird, dann wird es auch nicht beanstandet. siehe pokal in niedersachsen ;-) |
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Dirk, verrate nicht Deine ganzen Tricks :D:D |
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7. Ballwahl (1) Ein Spieler muss jede Bahn mit dem Ball beenden, mit dem er die Bahn begonnen hat. Somit wäre eigentlich klar, dass der Spieler mit seinem "Versehen" leben bzw. weiterspielen muss. Wenn er dieses nicht macht sondern wie geschildert handelt, hat er für mich die Bahn im Grunde nicht beendet und bekommt daher 7 Punkte für diese Bahn geschrieben plus "V+2" für sein sportliches Verhalten. > analog S 1 INTERNATIONALE SPIELREGELN 10. Spielprotokollführung (11) Wird nach Abgabe der Spielprotokolle bei der Turnierleitung entdeckt, dass das Ergebnis für eine einzelne Bahn nicht eingetragen wurde, erhält der betreffende Spieler 7 Punkte für die fehlende Bahn, die in das leere Feld im Spielprotokoll einzutragen sind. Interessant wird der Fall, wenn der Schiedsrichter dem Spieler dieses Handeln untersagt hat. Dann würde ich als Schiri zusätzlich nach dem "V + 2" gleich noch ein "D+5" verteilen, denn ich würde dieses vorsätzliche Fehlverhalten als schweren sportlichen Verstoß werten. Das heisst: 7 Punkte für die betreffende Bahn plus 7 Strafpunkte plus 4 Wochen Sperre. sp:-) Aber wenn der Schiri ihn den Ballwechsel genehmigt hat und keiner der Mitspieler etwas dagegen sagt, dann hat denjenigen Fortuna geküsst. ;) @ pinkydiver Danke für die "Ballspieltipps"! :D Werde ich in meine Unterrichtsbeispiele für die Schiedsrichter-Lehrgänge aufnehmen. Aber Handlung Nr. 2 müsste eigentlich den Mitspielern auffallen aufgrund des unterschiedlichen Ballverhaltens. Oder die betreffende Bahn ist baulich so, dass eigentlich fast jeder Ball wieder rauslaufen kann. Dann würde der Wechsel nicht so auffallen. |
Bei vielen dieser Diskussionen wird immer ein kleiner Fehler gemacht. Bevor man bei den Strafen sucht, ist erst einmal eine Lösung für das konkrete Problem zu suchen. Und wenn das mit Hilfe des Regelwerks gelungen ist, kann man in einem zweiten Schritt nachsehen, ob zusätzlich auch noch eine Strafe zu verhängen ist.
Hier bedeutet dies: Nach Ziffer 7 (1) IntSpR darf ich den Ball nicht wechseln (außer in den Fällen von 7 (2)). Mache ich es dennoch, habe ich die Bahn nicht ordnungsgemäß beendet. Hierfür sieht Ziffer 9 (1) vor, dass 7 Schläge zu notieren sind. Damit ist der Vorgang als solches entschieden. Und nun der Blick zu den Strafen: Sowohl für einen Verstoß nach 7(1) als auch nach 9 (1) ist gemäß Ziffer 18 (6) d und e das V+2 als Mindeststrafe ausdrücklich aufgeführt. Also kommt das dann noch dazu (natürlich nur einmal). Aber nochmals: Der Stafenkatalog ist kein Handlungsleitfaden für die Entscheidung, wie eine Situation zu beurteilen oder zu lösen ist. |
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Das bedeutet letztlich, dass man sich ein unerlaubtes Ballwechseln vom Schiedsrichter für ein V und 2 Strafpunkte "kaufen" kann. Überlegenswert wäre allerhöchstens noch ein zusätzliches "E + 1", da dieser Verstoß vorsätzlich begangen wurde (18.5 b). Das "D + 5", das Pommes vorschlägt, halte ich dagegen für völlig abwegig in Anbetracht dessen, dass der hier verhandelte Verstoß lediglich darin liegt, dass ein Spieler mit dem Verwenden eines falschen Balles einen fatalen Irrtum begangen hat, der ihn ohnehin schon mindestens drei zusätzliche Schläge kostet und diesen insofern nur korrigiert, indem er mit dem Ball weiterspielt, den er schon die ganze Zeit verwendet hat.
Es gibt vermutlich kaum Situationen, in denen man als Spieler ein entsprechendes böswilliges Kalkül anstellen könnte. Schlag 1 hat man ja schon gemacht, wenn man den Fehler bemerkt. Schlag 2 muss man auf jeden Fall noch machen, dazu kommen dann noch mindestens zwei weitere hinzu. Übrigens ist nach Punkt 7.1 nicht das Wechseln eines "im Spiel befindlichen Balles" verboten, sondern der Wechsel "des Balles, mit dem er die Bahn begonnen hat", und das ist schließlich was anderes. *klugscheiß* |
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Bei den Strafen ist unter 18.6 der Fall mit dem Nichtbeenden daher auch getrennt von der Problematik des unerlaubten Ballwechselns als eigener Unterpunkt aufgeführt. Die Analogie zur fehlerhaften Spielprotokollführung erschließt sich zumindest mir nicht. |
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