Minigolf-Welt

Minigolf-Welt (http://www.mein-auwi.de/forum/index.php)
-   Kleine Regelkunde (http://www.mein-auwi.de/forum/forumdisplay.php?f=47)
-   -   Bewegliche Wippe - zulässig ??? (http://www.mein-auwi.de/forum/showthread.php?t=10610)

pinkydiver 30.04.2012 22:42

Bewegliche Wippe - zulässig ???
 
Am letzten Ligenspieltag wurde in der Damenregionalliga in Schwaikheim wieder mit einer beweglichen Wippe gespielt. Keiner der Spieler hat protestiert, obwohl nur wenige Spielerinnen einen schweren Wippenball hatten (140-150 g sind als Minimum dort nötig, um vernüftig spielen zu können) und die wenigen vorhandenen Wippenbälle wurden weiter gereicht, wenigstens das. soweit so gut.

Aber Ist das überhaupt zulässig, denn die int. Spielregel verbieten das eigentlich, (siehe S1 Absatz 2.6)

smartgolf 01.05.2012 09:27

Hallo Dirk,

wir sind eine MOS-Anlage und hier sind bewegliche Hindernisse erlaubt, siehe S14 Punkt 6 ;)

Und des Weiteren haben auch Spielerinnen einen Pistenplan von uns erhalten, da war die Wippe bereits vorhanden. Die Damen von Schwaikheim hätten jeder anderen Spielerin ihren Wippenball verliehen, fragen kostet nichts.

Und am Spieltag hat sich niemand aufgeregt, warum musst du dann hier wieder ein Fass aufmachen? Ach übrigens einen Fass haben wir auch, anstand einem Netz. :D

MfG

Richie
1. Vorsitzender MGC Schwaikheim

pinkydiver 01.05.2012 10:42

Hi Ritschi

ich mache kein Faß hier auf, klar sind bei MOS bewegliche Hindernisse erlaubt, aber wenn eine Anlage eigentlich Miniaturgolf oder Minigolf ist und nur wegen 1 oder mehrerer nicht genormter Hindernisse als MOS zertifiziert ist (was für mich schon immer Schwachsinn war alles in einen MOS Topf zu werfen) gelten die Regeln des Systems, dem die BAhn eigentlich angehört.

Und somit wäre die bewegliche Wippe unzulässig !!! .. und genau die Frage hätte ich gerne mal von einem (am besten BÄRLINER) geklärt.

Abgesehen davon (auch wenn man von einem Spielrkollegen/Kollegin) den BAll für diese Bahn mal geliehen bekommt, es fehlt dann immer noch mangels Material das Training an dieser Bahn.

Wenn Bahnen gebaut werden die Ballmaterial erfordern , daß man bei Händlern nicht mehr kaufen kann, bzw wo man mit anderem MAterial einen klaren Wettbewerbsnachteil hat, empfinde ich das als grob unsportlich und daß da niemand protestiert hat liegt einfach an der Liga, ich denke in der 2. BL Süd hätte es Proteste gehagelt.

Zitat:

Zitat von smartgolf (Beitrag 238426)
Und am Spieltag hat sich niemand aufgeregt, warum musst du dann hier wieder ein Fass aufmachen? Ach übrigens einen Fass haben wir auch, anstand einem Netz. :D

.. an dem auch die Bälle wieder raus kommen oder eben auch nicht und wofür man wenig kann

Dirk

bärliner 02.05.2012 06:08

@Dirk:
Da du gerne eine Antwort von mir haben möchtest - bitte sehr: Du bist - nicht zum ersten Mal - komplett auf dem Holzweg.
Eine bewegliche Wippe ist bei Miniatur nicht erlaubt, aber im System MOS. Daher (und auch wegen des schon geannten Fasses) ist Schwaikheim eine MOS-Anlage. Im Übrigen gelten dort aber die Miniatur-Regeln, da die Anlage ansonsten diesem System entspricht. So darf eben z.B. auch die Bahn "Wippe" zum Spielen nicht betreten werden usw..
Das Ballproblem ist völlig zu vernachlässigen. Ich habe auf der Anlage auch schon trainiert. Und obwohl ich nur eine begrenzte Ballauswahl mit hatte, habe ich durchaus Bälle gefunden, mit denen man die Wippe assen konnte. Da finde ich das Fass viel schwieriger....

pinkydiver 02.05.2012 08:29

danke Günter, es hatte einen konkreten Anlaß , daß ich gefragt habe. Aber das ganze zeigt mir wieder die Unsinnigkeit auf, daß z.B. Miniaturgolfbahnen die wegen 1 oder 2 nicht genormter Bahnen zusammen mit Spiel- und Fantasy-Golf in den MOS Topf geworfen werden. Und daß man somit bestehende generelle Regeln für den Bahnengolfsport aushebeln kann.

Di.Stefano 02.05.2012 17:55

Hallo Günter, jetzt aber mal Butter bei die Fische:
Die Anlage in Schwaikheim ist also MOS, und auf ihr dürfen überregionale Turniere gespielt werden. Welchen Sinn macht dann das nicht eben aufwandslose Definieren, was als Miniaturgolf- bzw. Minigolf- bzw. Cobigolf- bzw. Sterngolf- bzw. Filzgolf-Anlage gemäß DMV-Handbuch zu gelten hat, wenn es für die Frage der Turniergenehmigungen letztlich unerheblich ist, welche Bahnen auf der Anlage vorhanden sind? Und was wird dann genau bei Anlagen-Lizensierungen geprüft?
Wenn ich mich recht erinnere, wurden die Normbestimmungen der ehemaligen Abteilungen gerade deshalb verabschiedet, um einem solchen unkontrollierten Wildwuchs Einhalt zu gebieten.

turboprinzessin 02.05.2012 18:18

@DiStefano
schau Dir doch das Protokoll dafür auf der DMV Seite an, da geht es eher um die Fragen, ob Eiscreme (am besten die Schöller-Pampe :D ) verkauft wird und ob Bänke und Kinderspielraum vorhanden sind, denn um Zustand der Bahnen. Ist eine Bahn nicht ganz Normgerecht, wird's halt als MOS zertifiziert, so einfach ist das.

Ich kenne Anlagen in meiner früheren Heimat NRW, die sind kürzlich abgenommen worden, da kannst Du Bälle unter den Banden (Abt.1) durch schiessen, die Bahnoberfläche ist eine einzige Kraterlandschaft und man macht sich alle Bälle kaputt, aber sie ist zugelassen.

Das ganze ist ein Witz, da kann ich Dir nur beipflichten

Rolf Lenk 02.05.2012 20:34

Zitat:

Zitat von turboprinzessin (Beitrag 238547)
Ich kenne Anlagen in meiner früheren Heimat NRW, die sind kürzlich abgenommen worden, da kannst Du Bälle unter den Banden (Abt.1) durch schiessen, die Bahnoberfläche ist eine einzige Kraterlandschaft und man macht sich alle Bälle kaputt, aber sie ist zugelassen.

Das ganze ist ein Witz, da kann ich Dir nur beipflichten

Volle Zustimmung (als leuchtendes Beispiel Du.- Ungelheim)

bärliner 03.05.2012 08:59

Um ein Turnier durchführen zu können, muss eine Anlage abgenommen sein. Welchem System sie zugeordnet ist, spielt aber überhaupt keine Rolle. Normungen sind wichtig, um ein Grundkonzept zu haben, auf das man sich verlassen kann und das jeder einigermaßen nachvollziehen kann. Aber im Gegensatz zu früher dienen Normungen heute nicht mehr dazu, sich voneinander abzugrenzen und alles Fremde auszuschließen.
Und ich hoffe sehr, dass wir bald auch Vereine auf den "echten" MOS-Anlagen (also Adventuregolf, Spielgolf und welche Handelsbezeichnungen es dafür noch so gibt) haben werden, die am Spielbetrieb teilnehmen.
Und was zu prüfen ist, hat unser früherer MM-Gf. MJ seinerzeit mal in einer Bearbeitunghilfe zusammengestellt, die auf der DMV-Seite zu finden ist: http://www.minigolfsport.de/download...tungshilfe.pdf
Testweise wurden auch bereits erweiterte Bewertungskriterien eingeführt, die ebenfalls eingesehen werden können:
http://www.minigolfsport.de/download...skriterien.pdf
Ich kenne in NRW auch einige Anlagen, habe aber noch keine gesehen, die ich nach den üblichen Kriterien nicht zulassen würde. Dass in ganz Deutschland vor allem einige ältere Beton-Bahnen so langsam einer dringenden Grundsanierung bedürfen, ist unbestritten. Aber das ist nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch mit verschiedenen Risiken verbunden. Lessi kann darüber sicherlich bald ein Buch schreiben.

allesroger 03.05.2012 11:24

Ist zwar off topic, aber Turboprinzessin hatte auch ähnliches angesprochen.

Was in der Normung bei Abt.1 noch fehlt :

Die Höhe der Banden (Mitte Rohr) bis Bahnoberfläche von min? - max.? mm oder cm
Darauf achten, daß man keine Bälle unten durch schießen kann, wie hier eine schrieb :D
Das andere Extrem ist, daß man nicht richtig kehren kann, weil Blätter etc. stecken bleiben ;)


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 07:30 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.