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thorte22 11.06.2013 08:21

Mitgliedschaft beim Verband Kündigen ?
 
Hallo,

mich würde mal Interessieren wie und zu wann ein Verein seine Mitgliedschaft
bei einem Verband kündigen kann ? :confused:

Nur mal angenommen das ein oder mehrere Vereine sich einen anderen Landesverband anschließen möchten. ;)

Hat da jemand genauere Infos ?

spassbremse 11.06.2013 15:56

Zitat:

Zitat von thorte22 (Beitrag 258292)
Hallo,

mich würde mal Interessieren wie und zu wann ein Verein seine Mitgliedschaft
bei einem Verband kündigen kann ? :confused:

Nur mal angenommen das ein oder mehrere Vereine sich einen anderen Landesverband anschließen möchten. ;)

Hat da jemand genauere Infos ?

Wenn Du Sieghardt fragst, bekommst Du bestimmt eine Antwort.

ABCoolboy 11.06.2013 16:26

Wenn man schon im eigenen Verband nicht nachfragt, kann man sich vorstellen daß einiges im Argen liegt.;)

thorte22 11.06.2013 20:29

Zitat:

Zitat von spassbremse (Beitrag 258302)
Wenn Du Sieghardt fragst, bekommst Du bestimmt eine Antwort.

Wieso sollte ich Sieghardt fragen? Der bekommt noch früh genug Post.

Und die "Spassbremse "ist seit dem Wochenende in Rahlstedt angekommen. :D

schaust du hier www.hamburger-minigolfclub.de


Aber eine Antwort habe ich noch nicht bekommen auf meine Frage.

Also wer kann helfen?

cash 11.06.2013 23:27

Das muss in der Satzung des Verbandes stehen. Da ich die Satzung aus HH nicht kenne, kann ich dir keine nähere Auskunft geben.

Da einfach nachschauen, oder doch beim Verband nachfragen.

Als Beispiel beim BVBB: 3 Monate zum Ende des Geschäftsjahres inkl. Nachweis des Mitgliederbeschlusses des Vereins.

Michelino 12.06.2013 16:40

Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: ;) :D : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.;) :D

thorte22 12.06.2013 18:34

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 258323)
Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.;) :D

Wieso sollte ein Verein den Verband provozieren ? ba1:-) ba1:-)

Der Verband ist doch schon fast mit einem Amt gleich zustellen.
Die beamten tun doch nichts. ;)

Wegen der Heiterkeit und dem "Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht" von der die Sprache war, da frage mal bitte in Rahlstedt nach.
Die haben sogar am Sonntag eine Clubmeisterschaft abgesagt.

Ansonsten Danke für die Informationen.
Ich glaube das langt mir . :)

Uwe Braun 12.06.2013 19:09

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 258323)
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: ;) :D : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.;) :D

Nur am Rande erwähnt: IM NBV gibt es ebenfalls mehrere Ausnahmen:

KSV Baltrum, Osnabrücker MC und VfB Osnabrück. Die Gründe für die Ausnahmen sind mir allerdings nicht bekannt.

cash 13.06.2013 06:48

Zitat:

Zitat von Michelino (Beitrag 258323)
Austritt aus einem LV ist jeweils in der LV-Satzung geregelt.
Im DMV gilt seit einem alten Rechtsausschuss-Urteil der Grundsatz, dass ein Verein dem LV angehört, auf dessen Gebiet seine Heimanlage liegt.
Ausnahmen sind in beiderseitigem Einvernehmen möglich. Ein paar Beispiele:
- Mosbach wurde von Baden für Württemberg frei gegeben, weil es in zumutbarer Nähe Betonanlagen nur in Württemberg gab.
- Wertheim wurde von Württemberg für Bayern frei gegeben, da es kaum nahe liegende Vereine in Württemberg gibt, im Umfeld von Würzburg, auf bayerischem Gebiet, aber eine ganze Menge.
- Und noch ein Spezialfall: Stettiner Haff wurde vom BVBB unter Umständen, die den Berliner Drahtziehern heute noch die Schamröte in die Ohren treiben müsste (dem damaligen BVBB-Rechtsausschuss aber fast noch mehr), aus dem LV hinausgeworfen. Dass dieser Verein sich dann einem beliebigen LV anschließen kann, ist natürlich klar.
Also mein Rat: ;) :D : Der betr. Verein sollte die HBV-Spitze so lange weiter provozieren, bis der HBV den Verein dann hinauswirft. Das derzeit kursierende Rechtsanwalts-Drohungs-Gerücht in dieser Sache ist allerdings eher für Heiterkeit geeignet als für einen Rauswurf.;) :D

Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!

Michelino 13.06.2013 10:30

Zitat:

Zitat von cash (Beitrag 258341)
Ohne die entsprechenden Unterlagen zu kennen, solltest Du Dich nicht über dritte (den Rechtsausschuss) äußern!

Da ich mit derm Opfer der Aktion in regem Austausch war, kenne ich die Unterlagen sehr genau.
Um nur zwei der Auffälligkeiten zu nennen: Der Ausschluss wurde beschlossen, ohne ihn vorher auf die Tagesordnung zu setzen, der betroffene Verein war nicht da und wurde von daher nicht gehört, Möglichkeit zu rechtlichem Gehör ist aber bei so einem Verfahren zwingend.
Da konnt man um die Feststellung der Rechtswidrigkeit nicht herum, egal ob der Ausschluss möglicherweise in der Sache berechtigt war oder nicht. Wer so vorgeht, setzt sich dem Vorwurf aus, rechtlich saubere und transparente Pfade zu verlassen. Der Rechtsausschuss, der so etwas auch noch nachträglich sankltioniert, der sollte sic h wirklich schämen.


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