Spielberechtigung(en)
Fage a)
Ein Spieler mit ist nicht mehr Mitglied in einem Verein (Austritt/Ausschluss), kann er wechseln ohne Sperre? Frage b) Ein Verein ist nicht mehr Mitglied in einem LV (Austritt/Ausschluss), können die Aktiven wechseln ohne Sperre? |
up
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In Fall A würde ich sagen 3 Monate Sperre im Fall B würde ich sagen das der Sperrefreie Wechsel möglich ist
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Die Fragen sind nicht genau genug gestellt, es kommt immer drauf an wann Der Spieler das letzte Mal aktiv war und wie sein Verein sich ihm gegenüber verhällt.
Zum Beispiel ein Spieler hat in der Saison 2009/10 kein einziges Spiel gemacht warum sollte er gesperrt werden wenn er im Oktober 2010 auf einmal wieder Lust hat am Spiel ??? Es ist doch immer eine Frage wann die Kündigung eingegangen ist denn wenn zum 31.06.2010 beim Verein war und es gab keinen Grund die Kündigung nicht zu akzeptieren ist der Pass zurück zu schicken und dann ist er direkt spielberechtigt auch nach der Wechselfrist. Wir hatten mal einen Fall da wollte ein Spieler wieder für einen anderen Verein spielen und er hatte ordnungsgemäß zum Jahresende gekündigt, dieser Spieler hatte aber schon 2 Jahre keinen Schlag mehr gemacht also warum soll dann der Verband hingehen und den Spieler sperren. Ich kann aber schreiben das der Verband den Sopieler sperren wollte diese Sperre aber nicht vollzogen wurde weil der Vorstand dem Verband mitgeteilt hat das Sie keine Bedenken haben zumal der Spieler so lange nicht mehr gespielt hat und es demzufolge keinen Grund einer Sperre gibt. |
Frage a "nun doch" konkretisiert
Am 23.08.2009 kommt ein Spieler und verkündet Wunsch zum Vereinswechsel. Er hatte bis dato aktiv gespielt! Grundsätzlich hat der Verein nichts dagegen. Antragsfrist auf Freistellung war aber 30.06.2009. Da der Vorstand einen "rückdatierten" Freistellungsantrag nicht akzeptieren kann, schließt man den Spieler aus dem Verein aus, dies wurde nach Ablauf der Einspruchsfrist wirksam. Der Ausschluss erfolgte in der Annahme, dass der Spieler dann sperrfrei wechseln kann, und man ihm "keinen Stein in den Weg legt".
Sperre oder nicht? |
Ob Ausschluss, Austritt oder nur Wechsel der Stammspielereigenschaft - es kommt immer darauf an, dass der bisherige Stammverein die formelle Freigabe erklärt. Erfolgt der Wechsel innerhalb der Wechselfrist und erteilt der bisherige Verein eine Freigabe zum 31.08., kann der Spieler ab dem 01.09. für den neuen Verein spielen.
Die Frist 30.06. ist eine Schutzbestimmung für den bisherigen Verein, auf die er sich in Streitfällen berufen kann, aber natürlich auch jederzeit verzichten kann. Durch die Passzentrale wird nicht überprüft, wann der Spieler die Freigabe beantragt hat, sondern nur, ob der Verein die Freigabe erteilt hat bzw. aus welchen Gründen er sie ggf. verweigert. Wenn der bisherige Verein dem Spieler keine Steine in den Weg legen wollte, wäre der Umweg über einen Ausschluss völlig überflüsssig gewesen, da es immer möglich ist, eine Freigabe zu erteilen, auch wenn der Spieler den Stichtag nicht eingehalten hat. Das ist dann aber reine Kulanz, auf die der Spieler keinen Anspruch hat. Eine andere Frage ist die Einhaltung von Kündigungsfristen, aber die ergeben sich ausschließlich aus den Vereinssatzungen und sind für den Wechsel an sich unbedeutend. |
Hallo Günther,
da sind wir diesmal nicht einer Meinung. Auf der Zweierkarte soll bei Tag der Abmeldung das Datum des Freigabeantrags durch den Spieler stehen, und wenn das nach dem 30.06. eines Jahres der Fall ist, dann kommt die Passzentrale garnicht um eine Sperre herum. Sportordnung: (6) Voraussetzung für die Erteilung der Spielberechtigung für einen anderen Stammverein ist a) ein Antrag auf Spielberechtigung durch den neuen Stammverein, b) eine Abmeldung des Spielers/der Spielerin durch den bisherigen Stammverein mit Erteilung der Freigabe und unter Beifügung des bisherigen DMV-Spielerpasses. Der Antrag auf Freigabe muss durch den Spieler/die Spielerin bis zum 30.06. beim bisherigen Stammverein gestellt werden. Die Bearbeitung durch die DMV-Passzentrale erfolgt nur, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind. Da die Bearbeitung nur erfolgt, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Passzentrale auch die Voraussetzungen prüfen. Der in der Sportordnung genannte Wechselzeitraum vom 01.08.- 31.08. ist völliger Quatsch, da der Spieler für seinen neuen Verein immer erst die Spielberechtigung zum 01.09. erhält. Ein Wechsel findet damit nicht in einem Wechselzeitraum statt, sondern immer zum 01.09., sofern der Spieler einen Antrag auf Freigabe zum 30.06. gestellt hat. Auch Ausnahmen sind in der Sportordnung genannt, aber die von dir genannte finde ich dort nicht. Wenn ein Verein trickst, muss der Tag der Abmeldung vordatiert sein. Ist dies nicht der Fall und ein Spieler dessen Tag der Abmeldung nach dem 30.06. auf der Zweierkarte erfolgte kommt zum Einsatz, und es gäbe einen Protest, würde ich als Mitglied eines Rechtsausschusses den Spieler als nicht spielberechtigt ansehen und ihn entsprechend sperren zusätzlich zu den Konsequenzen für die Mannschaft in der eer gespielt hat. |
Man sollte die Frist zur Freigabe nach hinten verlegen, da die Relegationsspiele danach sind.
Evtl. will/muss jemand bei Auf- oder Abstieg den Verein wechseln. Und wie schon geschrieben, spielen die Wecheslwilligen eh erst ab dem 01.09. für den neuen Verein. |
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Man muß nur die Saison wieder auf das Kalenderjahr stellen, dann gibts all die Probleme nicht !!
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Mein reden
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@ Landei Klar kann es immer noch zu Wechseln kommen. Wer es aber in der Zeit von Oktober bis Dezember nicht schafft sich für den geeigneten Verein zu entscheiden, der hat sich bei späterem Wechsel sein Päusken im Regelfall redlich verdient. |
Mir will sich aber nicht erschließen, wo der Unterschied liegt zwischen einer Kündigung per 30.10. (war es früher) und ner Freigabe im Dezember für den 1.1. des Folgejahres und der aktuellen Regelung. Schließlich bleibt der Spieler bis zum 31.08. weiterhin für seinen alten Verein spielberechtigt. Der Zeitraum, etwaigen Ersatz zu finden, bleibt zeitlich gleich. Der verlassene Verein hat bei der aktiven Suche sogar den Vorteil, dass bei der aktuellen Regelung im Sommer Turniere zum "aquirieren" neuer Spieler sind......
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Vorschlag von mir:
Man gründet einen neuen Verband bei dem die Saison von Januar bis Dezember geht. Wenn man es geschickt legt kann man vllt sogar in 2 Verbänden gleichzeitig spielen! :D ba1:-) |
Der Zeitpunkt (ob Sommer oder Winter) der Wechselmöglichkeit spielt doch keine Rolle, da die Differenz zwischen Freigabe und neuer Spielberechtigung identisch sind. Wer es verpennt rechtzeitig seine Freigabe zu beantragen, der hat immer Pech.
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Und noch was, heute ist der Freigabebeantragungstermin vor dem letzten Punbktspiel der alten Saison, was ein Quatsch, vorallem auch vor den Relegationen, im Einzelfall kann es zu Manipulationen kommen, Oder im absoluten Spitzenbereich, der Europacup liegt in der neuen Saison, eventuell ist dann die Siegermannschaft eine ganz andere u.U. viel schlechtere, wenn es Abgänge gibt, denkt mal darüber nach. Der Freigabetermin ist doch soweiso nur Proforma, wenn ich am 31.August die Freigabe beantrage und mir mein Verein diese zum ersten September erteilt aus welchen Gründen auch immer ist es dennoch OK, die meisten Vereine werden es sicher nicht tun, weil die Vorstände die beleidigte Leberwurst spielen wollen. |
Also ich lege Wert auf die Feststellung, dass wir keineswegs die beleidigte Leberwurst spielen, wenn ein(e) SpielerIn den Verein wechselt. Jede(r) SpielerIn muss für sich selbst entscheiden, wo er/sie sich am besten aufgehoben fühlt. Wir suchen nach Kündigungseingang zwar das Gespräch, halten aber niemanden von einen Vereinswechsel ab. Wir respektieren die letztendliche Entscheidung zu einem Wechsel und haben gleichwohl nach wie vor einen guten "Draht" zu unseren "Ehemaligen".
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@Uwe Braun
ich habe auch nicht Dich/Euch gemeint , aber vielfach ist es leider so, ich könnte da genug Beispiele nennen |
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Da wir als betroffener Verein aber keine "Rueckdatierung" anerkennen konnten blieb die aus damaliger Sicht einzige Lösung "freundschaftlicher Ausschluss" uner Einhaltung aller Richtlinien! Und dass dies uns, BGSC " Stettiner Haff" nun noch als Disziplinerverstoss angelastet wird verstehen wir nicht! |
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Wenn es der Verband ist, so möge der doch bitte die Stelle in den Regularien/ Satzungen benennen, in denen er den Vereinen vorschreibt, wann er wen ausschließen darf! |
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b) Ist das in anderen Sportarten anders? Nein, in keiner mir bekannten Sportart wird der EC im gleichen Jahr gespielt. Zu den etwaigen Manipulationen will ich mich nicht äußern, so was kann man vermuten, aber nie beweisen! c) Das ist ja genau das, was die Stettiner Haffler nicht wollten und warum sie jetzt anscheinen, wo sie ihrem Spieler ne Brücke bauen wollten, für an den "Latz" kriegen. |
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b) wir sind ne Amateur Sportheit kein bezahlter Profifußball c) Wenn die Stettiner eine Brücke bauen wollten hätten sie die Freigabe zum 1.9 erteilen können und alles wäre gut - so ist es ein Farce |
a) Der Vorteil iegt in der höheren Hemmschwelle, sich nach dem 30.06. noch freistellen zu lassen, obwohl der Verein auf eine fristgerechte Freigabe verzichten kann. Das hat m.E. auch etwas mit Fairness des Spielers zu tun, der sich ja wohl länger überlegen kann, ob er den Verein verläßt oder nicht. Und ist er halt nach dem 30.06. dran, dann muss er halt ggf. mit der Sperre leben.
b) Tischtennis ist semiprofessionell, Wasserball ebenso, nur nicht immer an den Fussball denken, lieber Dirk. c) Hätte ich genauso entschieden, wie die Jungs vom Haff. Eine Zustimmung zum Wechsel nach dem 1.9. würde ich gar als Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten des aufnehmenden Vereins sehen (Ausnahme selbstverständlich die im Handbuch genannten Ausnahmereglungen). Aber Du siehst das Ganze nur aus Sicht des Spielers. Ich hätte mal Deine Gesicht sehen wollen, wenn - rein hypothetisch die halbe Künzeller Mannschaft sagen wir am 30.08. erklärt hätte, nach Heringen zu wechseln, weil die weiten Fahrten in der 2. BL ihnen zu weit sind. Da stünden dann bei Nichtantretens einer Mannschaft für den Verein erhebliche finanzielle Strafen von Verbandsseite an. |
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Die finanzielle Strafe für den verspäteten Rückzug aus der 2. BL beträgt 400,- Euro, das ist nur ein Teil dessen, was ein Auswärtsspieltag kostet und in etwa das was uns der Heimspieltag kostet, somit gar kein Argument, Rückzug und wenn 1 Tag vor dem ersten Spiel ist ist billiger als spielen. |
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Das letzte Argurment mag wieder für Euch Künzeller zutreffen, aber es soll ja Vereine geben, so munkelt man, die keine eigene Anlage betreiben, hieraus also auch keine Einnahmen erzielen. Für diese ist folglich jeder Euro wichtig. Ich persönlich bin immer kritisch bei Vereinswechseln außerhalb der sperrfreien Zeit. Das habe ich auch damals bei der "Lex Pannek"-Wechselei immer wieder moniert. In anderen Sportarten, z.B. Fussball gibt es Transferperioden, die irgendwann enden und dann ist kein Wechsel mehr möglich, was m.W. auc für den Amateurfussball gilt. |
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Das ist wirklich mal etwas was (mit Ausnahme der Ausnahmeregelungen), was ganz eindeutig geklärt ist. Die Passzentrale hat die Freigabe vor dem 30.06. des Jahres zu prüfen. Dies erfolgt durch das Datum auf Antrag der Freigabe auf der Zweierkarte bei der Abmeldung. Dort hat der Verein natürlich die Möglichkeit dem Spieler keine Steine in den Weg zu legen. Steht dort jedoch ein Datum nach dem 30.06. des Jahres ist eine Sperre unumgänglich! Wenn das zukünftig anders laufen soll, muss halt dieser Passus in der Sportordnung geändert werden. |
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