Spielen bei Privatturnieren
Spielen bei Privatturnieren
Hatte gestern auf dem Minigolfplatz eine Grundsatzdiskussion, hier wurde unter anderem erläutert das ich als Vereinsangehöriger eines Minigolfvereins nicht an Privatturnieren teilnehmen darf. Es wurde argumentiert das eine Teilnahme eine Sanktion also Sperre von vier Wochen nach sich zieht. Privatturniere bezeichne ich mal als Turniere die nicht vom DMV genehmigt wurden, und von einem privaten Anlagenbetreiber oder einem Verein der nicht Mitglied im DMV ist ausgerichtet werden. Ich habe nicht vor ein solches Turnier zu besuchen, rein interessehalber würde mich aber interessieren ob der DMV mich tatsächlich sanktionieren könnte, wenn er Kenntnis davon hätte das ich an einem solchen Turnier teilgenommen habe. |
Hier der entsprechende Passus aus dem Regelwerk:
Turnierarten (1) Im Bereich des DMV werden folgende Turnierarten unterschieden: a) Meisterschaftsturniere b) Offizielle Turniere c) Verbandsturniere (2) Meisterschaftsturniere sind Wettkämpfe, die zur Ermittlung von Meistern dienen. Sie werden vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) für den jeweiligen Organisationsbereich ausgeschrieben und veranstaltet. In die Gruppe der Meisterschaftsturniere gehören auch Ligenpunktspiele und Qualifikationsturniere. (3) Offizielle Turniere werden eingeteilt in folgende Turnierarten: a) Grand Prix (Typ A) b) Trophy (Typ B) c) Welcome Cup (Typ C). Offizielle Turniere sind für den vorgesehenen Teilnehmerkreis allgemein und ohne zusätzliche Qualifikation zugängliche Wettbewerbe. Sie können vom DMV, seinen Mitgliedern (Landesverbänden) oder den ihnen angehörenden Vereinen veranstaltet werden. Welcome Cup-Turniere (Typ C) können darüber hinaus auch von anderen Organisationen oder Privatpersonen veranstaltet werden. Grand Prix-Turniere (Typ A) können als internationale oder nationale Turniere ausgeschrieben werden. Trophy- und Welcome Cup-Turniere (Typ B und C) können nur als nationale Turniere ausgeschrieben werden. (4) Verbandsturniere sind besondere Wettkämpfe, die vom DMV oder einem seiner Mitglieder (Landesverband) veranstaltet werden, und nicht den unter Abs. 1 und 2 genannten Turnierarten entsprechen. Bei Verbandsturnieren sind auch Auswahlmannschaften zugelassen, soweit dies in der Ausschreibung vorgesehen ist. 4. Teilnahmeberechtigung (1) An Meisterschafts- und Verbandsturnieren können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich angehören, mit der dort vorgesehenen Anzahl von Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen. Soweit in der Ausschreibung eine Qualifikation gefordert wird, ist diese zu erfüllen. Der Nachweis der Qualifikation obliegt dem Verein bzw. dem/der Spieler/in. (2) An allen offiziellen Turnieren (Typ A, B oder C) können alle Vereine, die dem in der Ausschreibung angegebenen Bereich angehören, mit beliebig vielen Mannschaften und Einzelspielern, die über eine gültige Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 verfügen, teilnehmen. (3) An Trophy- und Welcome Cup-Turnieren (Typ B und C) können darüber hinaus auch alle Inhaber einer DMVMinigolfcard teilnehmen. SPORTORDNUNG (SpO) S 2 Stand: 03/2011 Seite 3 von 7 (4) An Welcome Cup-Turnieren (Typ C) kann darüber hinaus jedermann teilnehmen. Eine Vereinsbindung oder ein sonstiger Nachweis der Zugehörigkeit zum DMV, einem Landesverband oder einem Verein ist nicht erforderlich. Die Nachweispflicht einer gültigen Spielberechtigung für alle aktiven Spieler/innen des DMV gemäß Ziffer 2 bleibt hiervon unberührt. (5) Alle offiziellen Turniere können auch als Einladungsturnier ausgeschrieben werden. An Einladungsturnieren können nur Vereine und Einzelspieler/innen teilnehmen, die vom Veranstalter besonders eingeladen wurden. (6) An national ausgeschriebenen Turnieren dürfen bis zu 6 Einzelspieler/innen anderer WMF-Aktivmitglieder ohne besondere Genehmigung teilnehmen. Aufgrund der besonderen Situation von Vereinen, deren Minigolf-Anlagen nicht weiter als 30 km von der Grenze eines anderen WMF-Aktivmitgliedes entfernt sind, ist es Spielern und Mannschaften dieser WMF-Aktivmitglieder zusätzlich und unbeschränkt erlaubt, an nationalen Turnieren innerhalb dieses grenznahen Bereichs (30 km) teilzunehmen. (7) Die Teilnahme von Spieler/innen mit einer gültigen DMV-Spielberechtigung im Sinne von Ziffer 2 an Turnieren im Zuständigkeitsbereich eines anderen WMF-Aktivmitgliedes - außerhalb des grenznahen Bereichs nach Abs. 6 - ist nur zulässig, wenn das Turnier im WMF-Terminplan veröffentlicht ist. Darüber hinaus ist eine Teilnahme nur nach vorheriger Genehmigung durch den DMV-Sportwart zulässig. (8) Spieler/innen, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können bei nationalen und regionalen Meisterschaften nicht als Einzelspieler/in, sondern nur als Mannschaftsspieler/in starten, es sei denn, sie haben ihren Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sie an internationalen Meisterschaften und Turnieren für das WMF-Aktivmitglied ihrer Nationalität teilnehmen wollen, bedürfen sie der Freigabe durch den DMV und durch den zuständigen Landesverband. (9) Die Teilnahme von dem DMV angeschlossenen Vereinen und deren Mitgliedern an anderen als den in Ziffer 3 Abs. 1 aufgeführten Wettkämpfen ist ausdrücklich untersagt. Verstöße können durch die zuständigen Verbandsinstanzen geahndet werden. Heißt: Grundsätzlich darfst du an solchen "Privatturnieren" nicht ohne Strafe teilnehmen. Oder halt nicht erwischen lassen, denn wo kein Kläger, da kein Richter. |
Soweit ich mich erinnere darfst Du an Turnieren die vom Platzbesitzern ( die nicht dem DMV angeschlossen sind ) ausgerichtet werden teilnehmen solange keine Spieler von anderen Vereinen mitspielen, du darfst natürlich nur als Privatperson teilnehmen das heißt dann auch mit Anlagenbällen und Schläger.Hierzu kann Dir aber der Kollege Bärliner mehr Auskunft geben.
Keine Probleme hast Du natürlich wenn das Turnier als Welcome-Turnier angemeldet wird und das kostet ja auch nur 5 Euro. |
Ab wann (unter welchen Voraussetzungen) ist denn ein Turnier ein Turnier?
|
Zitat:
sind leute mit eigenen schlägern und bällen keine privatpersonen bzw gehören mir meine bälle in wirklichkeit gar nicht sondern dem verband ? oder gibt es eine unterscheidung von spielern mit eigenem spielmaterial und anlagenbällen im dmv handbuch ? goligolem, das wäre mir neu !!! die bisher offiziellste version turnier ist, wenn ich das jetzt noch richtig im kopf habe : mehrere Spieler , verschiedener Vereine spielen rundenmäßig in form eines wettkampfes etwas aus. trainingsrunden scheinen davon allerdings ausgenommen, da sonst vor einem turnier ( zb bm ) drei spieler aus 2 vereinen auch keine trainingsrunde um ein eis ausspielen dürften ohne dies dem dmv zu melden und dafür 5 euro zu zahlen ;-) wenn nicht könnte ein auch bei der dm gemeldeter spieler zu zu meisterehren kommen, wenn er alle anderen beim dmv anschwärzt ;-) |
Zitat:
|
Zitat:
Aus meiner Sicht ist diese Formulierung durchaus absichtlich so offen gehalten. Zunächst einmal schreckt man potenzielle Turnierteilnehmer damit ab, wodurch der Ausrichter dann spätestens fürs nächste Mal geneigt ist, seine fünf Euro abzudrücken und den Verband über das Turnier in Kenntnis zu setzen. Und wenn dann doch jemand teilnimmt, dann kann man immer noch überlegen, ob man sich traut, so eine Sache mit einer Sperre oder vielleicht einem Ausschluss zu ahnden oder ob man es nicht bequemerweise auf sich beruhen lässt. Immerhin wäre es ja möglich, dass sich der Sanktionierte rechtliche Schritte gegen diese Regelung überlegt... |
Zitat:
da fliegt mir doch das Blech weg !!! |
Zitat:
dann definiere doch mal den begriff turnier nach dem dmv statuten |
Zitat:
aber in einem stimme ich Dir zu, das verbot nicht genehmigte Turniere zu spielen mit all den indifferenten konsequenzen ist Blödsinn !!! |
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 04:51 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.6.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.