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Holgi das Tier 30.03.2009 18:44

Spielerpass
 
Hallo Leute

Wie handhabt ihr das mit dem Spielerpass, wenn ihr für einem Verein spielt, zu dem ihr nicht regelmäßig direkten Kontakt habt, z.B. weil er weit entfernt angesiedelt ist? Speziell wenn ihr des Öfteren alleine unterwegs seid und auch auf eigene Faust Pokalturniere spielt. Bleibt der Pass beim Sportwart und ich holt Euch den immer, wenn ihr alleine los wollt, was natürlich bei größerer Entfernung ein Problem sein wird oder habt ihr den immer bei Euch oder darf man sich noch anders behelfen?

Gruß

HdT

BvB 30.03.2009 18:54

Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen (ist ja auch keiner mehr für die Kontrolle zuständig) kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.

Pommes 30.03.2009 20:02

Satzerklärung bitte!
 
@BvB
Da hier gerade die Thematik "Spielerpass" angeschnitten wird, eine Frage an einen vielleicht weiseren Menschen als mich:
In der aktuellen Spielerpassordnung steht folgender Satz, mit dessen Aussage ich gar nicht zurechtkomme >
4. Erteilung der Spielberechtigung
(7) Die Ausstellung einer Spielberechtigung für die übrigen Kategorien erfolgt für die Dauer bis zum 31.12. des vierten diesem Jahr folgenden Jahres.

Kannst du mir oder ein anderer Sachkundiger bitte am besten in einem Beispiel erklären,
wie dieser Satz zu verstehen ist? :confused:

Elocin 30.03.2009 21:32

Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.

goligolem 31.03.2009 05:15

Zitat:

Zitat von Elocin (Beitrag 114161)
Ich bin vielleicht nicht sachkundig genug, verstehe den Satz aber so:

Der Spielerpaß gilt im Jahr der Ausstellung und in den folgenden 4 Jahren.
Alle Pässe sollen wohl zum 31.12. eines Jahres auslaufen. Für die Erstausstellung eines Passes nach dem 1.Januar würde die Formulierung "gilt 5 Jahre" somit nicht zutreffen, für Verlängerungen aber schon.
Beispiel: Alle im Jahr 2008 erteilten Spielberechtigungen gelten bis zum 31.12.2012, egal an welchem Datum sie erteilt wurden.


Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.

bärliner 31.03.2009 05:58

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 114115)
Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.

Dem ist (fast) nichts mehr hinzuzufügen, außer dass die Spielerpassordnung im nächsten Jahr neu gefasst wird. Das ist bei der großen Regelwerkreform schlicht vergessen worden. Daher gibt es hier leider den einen oder anderen Widerspruch zu den übrigen Regeln.

zwiebel 31.03.2009 06:03

Zitat:

Zitat von BvB (Beitrag 114115)
Regelkonform wäre, dass der Verein und nur der Verein (in der Regel Sportwart) auf den vorgeschriebenen Meldebögen melden darf. Persönliche Meldungen sind demnach unzulässig. Da die Spielerpässe nicht mehr vorgelegt werden müssen (ist ja auch keiner mehr für die Kontrolle zuständig) kann nur der Verein die Spielberechtigung über den Meldebogen dokumentieren.

Hallo

Leider nicht ganz richtig im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren
und wenn man seinen sportwart vorher informiert das man irgendwo mit spielen will kann man
zu entlastung sich auch selber anmelden(wenn in der satzung des vereins nichts steht)

Gruß
sven

awhw 31.03.2009 07:46

Zitat:

Zitat von zwiebel (Beitrag 114173)
Hallo

Leider nicht ganz richtig im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren
und wenn man seinen sportwart vorher informiert das man irgendwo mit spielen will kann man
zu entlastung sich auch selber anmelden(wenn in der satzung des vereins nichts steht)

Gruß
sven


1. < im normal fall muss der oschi die pässe vor jedem turnier kontrolieren >
Steht wo ?

2. < kann man zu entlastung sich auch selber anmelden >

lt. SpO
10. Teilnehmerbegrenzung / Meldungen

(4) Alle Meldungen sind nur durch den Verein zulässig und mit den Formblättern „Meldung für Einzelspieler/innen“ bzw. „Meldung für Mannschaften“ vorzunehmen. Meldungen einzelner Spieler/innen können nur nach Bestätigung durch den betreffenden Verein anerkannt werden.

Bestätigung für den ausrichtenden Verein!

awhw 31.03.2009 07:49

Bei uns haben ausserdem die Spieler Kopien ihrer Pässe, falls es zur Klärung vor Ort nötig ist.
(falsche Paß-Nr. o.ä.)
Die Originalpässe verbleiben beim Verein.

Heidi 31.03.2009 15:07

Zitat:

Zitat von goligolem (Beitrag 114171)
Ich kann mich täuschen aber ich meine auf den Pässen die wir dieses Jahr beantragt haben stand nichts mehr von " gültig bis " drauf.
Soweit ich mich erinnere stand da der Name des Spielers, Geburtdatum, Geschlecht, Verein und Adresse drauf.

Fast alles richtig.Nur es steht keine Adresse drauf. Dafür aber noch die Passnummer und das Ausstellungsdatum


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