Da stellt sich wieder einmal die Grundfrage nach dem Grundsinn der Justiz. Geht es um
-Prävention (Verhindern neuer Straftaten)
-Resozialisierung
-Abschreckung
-"Rache"
-Opferschutz
Neue Straftaten sind wohl eher nicht zu erwarten. Die Wirkung eines Abschreckungseffekt dürfte inzwischen eher gering anzusiedeln sein. Um den Resozialisierungsprozeß sind es, soweit man das lesen kann, auch recht gut aus. Die damaligen Opfer gibt es in der Form auch nicht mehr.
Bleibt die Frage: Wer hätte noch wirklich etwas Handfestes von einer weiteren Inhaftierung?
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