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Alt 05.05.2009, 19:44
JoE JoE ist offline
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.
Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".
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