Zitat:
Zitat von goligolem
Streng genommen könnte man sagen es ist ein Fall von Falscheintragung und könnte den Strafenkatalog anwenden aber wer macht das schon.
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Nein, eine Falscheintragung liegt vor, wenn eine Schlagzahl an einer Bahn nicht stimmt. Sich zu verrechnen ist kein "Straftatbestand".