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Alt 13.05.2009, 11:12
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teckel teckel ist offline
Halbstarker
 
Registriert seit: 22.12.2006
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Zitat:
Zitat von goligolem Beitrag anzeigen
Der Platzbesitzer ist zwar berechtigt ein Platzverbot auszusprechen aber am Tuniertag darf der oder die Spieler/in eine halbe Stunde vor Start auf dem Platz.
Die Begründung dafür ist ganz einfach der Platzbesitzer hat dann kein Hausrecht mehr dieses ist auf den Oberschiedsrichter, der den Verband vertritt, übergegangen.
was passiert, wenn platzbesitzer und turnierleiter die selbe person sind? soll ja schon mal vorkommen bei vereinseigenen anlagen.
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Was ist eine Signatur? <-- Bitte alle nicht der Definition entsprechenden Signaturen löschen. Danke!!!

Gruß
teckel
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