Die Anlage ohne ausdrückliche Einwilligung des Inhabers zu betreten und, ohne die üblichen Gebühren zahlen zu wollen, zu trainieren - mit der Begründung, es sei ja noch keine offizielle Öffnungszeit - da ist außer über Hausfriedensbruch auch über den Tatbestand der Leistungserschleichung nachzudenken.
An sich eine Bagatelle, aber in der Bewertung dieser Anfrage denke ich so wie allesroger.
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