Es geht nicht um den schwarzen Balken vorm Gesicht, sondern um die Verletzung des Urheberrechts. Du kannst Dich z.B. nicht gegen eine Veröffentlichung eines Fotos wehren, das Dich während eines Turniers, einer Veranstaltung oder einer Demo zeigt. Dieses "Recht am eigenen Bild" gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen. Wenn jemand allerdings ungefragt ein Foto veröffentlcht, das ein anderer gemacht hat, verletzt er das Urheberrecht. Sweetgirl kann in diesem Fall verlangen, dass das Foto entfernt wird. Oder sie ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn ihr Name als Quelle genannt wird.
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