Natürlich kannst du spielen.
Auszug Sportordnung S2 Ziffer2 Punkt 2
"Kann die Spielberechtigung nicht an Ort und Stelle mit DMV-Spielerpass belegt werden, genügt die glaubhafte Versicherung des zuständigen Vereins, dass sie vorhanden ist."
Um ganz auf Nummer sicher zugehen sollte dich aber dein Sportwart gemeldet haben( glaubhafte Versicherung des zuständigen Vereins).
