[I]Landei schrieb: "Die Willenserklärung ist auch daher rechtlich so zu sehen, dass sie eben nicht am buchstäblichen Sinne haftet (§ 133 BGB analog). „Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“"
Meines Erachtens hat Uschi sowohl mit ihrer Mail (Zitat: es fällt mir nicht leicht, Euch darum zu bitten, mir bis Ende Mai 2010 eine Auszeit für mein Amt zu gewähren.) als auch im Nachhinein zu dieser Mail und vor der BV in einem persönlichen Gespräch mit Michael Seitz zum Ausdruck gebracht, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.
Der wirkliche Wille hinter dieser Aussage ist eindeutig zu erkennen.
Wenn mir im Vorfeld - und den Präsidiumsmitgliedern war diese Mail ja vorzeitig bekannt - Unklarheiten bestanden, können diese problemlos im Vorfeld geklärt werden. Insbesondere dann, wenn mutmaßlich eine Form der Bereitschaftserklärung nicht eingehalten wurde."[/i]
Deinen Ausführungen ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen, dass war sicherlich auch das, was Walter - weniger juristisch formuliert - wohl auch meinte. Dreh-und Angelpunkt ist § 19 Abs. 5 Satz 2 der Satzung, der wie folgt lautet:
"Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitwilligkeit, das Amt zu
übernehmen, schriftlich erklärt haben."
Das war angesichts des Inhalts der in Rede stehenden E-Mail der Fall, denn warum sollte Uschi Krämer um eine Auszeit im Mai 2010 bitten, wenn sie nicht zuvor (wieder)gewählt wird?
Bemerkenswert finde ich, dass keiner derjenigen auf Deinen instruktiven Beitrag eingegangen ist, die immer wieder monoton behaupteten, es hätte keine schriftliche Absichtserklärung vorgelegen. Das Ganze hat in der Tat einen reichlich faden Beigeschmack - sonst wäre sicherlich auch nicht die frisch gewählte Nachfolgerin sofort zurück getreten - und erweckt den Eindruck, als habe man sich vermeintlich geschickt einer missliebigen Präsidiumskollegin entledigen wollen.
Bevor nun auch mir - wie bei anderen gern auch - entgegen gehalten wird, ich würde nur opportunistisch und haltlos "gegen die da oben" wettern wollen, so sage ich bereits jetzt, dass ich der Arbeit, die das DMV-Präsidium und seine Mitarbeiter/innen leistet, höchsten Respekt zolle. Allerdings lasse ich mir nicht das Recht nehmen, aus meiner Sicht getroffene Fehlentscheidungen zu beanstanden und ich würde es mir wünschen, dass das Präsidium seinen Fehler eingestehen und öffentlich einräumen würde. Das würde Größe zeigen und bestätigen, dass die Mitglieder des Präsidiums zu Recht in seinen Ämtern gewählt wurden.
Um dem Amt der/des Gleichstellungsbeauftragten und der dahinter stehenden Intention Rechnung zu tragen wäre es sicherlich auch überlegenswert, den Versuch zu unternehmen, mehr Frauen in`s Präsidium und die diversen Ausschüsse wählen zu lassen.
|