Soll das etwa heißen, dass es regeltechnisch ein Unterschied ist, ob ein Brückenüberlauf bzw. Doppelwellen aus GFK-Plastik oder aus Metall sind bzw. ob ein Rohrüberlauf aus GFK-Plastik oder aus Stein ist? Das wäre in meinen Augen erstaunlich. Genauso wie die Aussage, dass auf einer MOS-Anlage 2. Bundesliga gespielt werden darf. Sind da etwa geheime bzw. inoffizielle Sondergenehmigungen für Hindernishersteller und Turnieranlagen in Kraft?
Herr BSpW, bitte umgehend klären!
Geändert von DiStefano (27.05.2010 um 13:01 Uhr).
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