... wobei die Frage, was denn ein " privater Verkäufer " Ist, auch recht unterschiedlich gesehen wird. Einige Vielverkäufer fallen nach der Definition des Gewerberechts eindeutig in diese Schiene, auch wenn sie noch so oft Privat hinschreiben. Das ist dann halt Steuerbetrug - aber genau wie das Hochbieten anscheinend Gesellschaftsfähig oder maximal ein Kavaliersdelikt!
BOnF
PS: Ihr dürft mich gerne dafür erschiessen

ist ja hier so üblich
