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Alt 23.08.2010, 16:02
DiStefano DiStefano ist offline
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Der DMV e. V. erteilt die Turniergenehmigungen, nicht irgendeine GmbH. Somit ist der DMV e. V. im rechtlichen Sinne Erbringer der fraglichen Leistung. Da der DMV e. V. nicht Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist, entfällt die Umsatzsteuerpflicht. Dem steht der angegebene Passus der Gebührenordnung nicht entgegen, denn es heißt dort ja nur "zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer", und in diesem speziellen Fall schreibt das Gesetz keine Erhebung vor. Daher würde auch ich in diesem Fall nur 5 Euro überweisen. Wäre ich ganz böse, würde ich überhaupt nie Steuer überweisen, denn "Mehrwertsteuer" ist juristisch nicht geregelt, zumindest ist sie keinesfalls "gesetzlich vorgeschrieben". Es handelt sich wenn schon um Umsatzsteuer.

Geändert von DiStefano (23.08.2010 um 16:10 Uhr).
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