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Zitat von awhw
In der Abstimmung fehlt m.E. nach eine zu überdenkende Möglichkeit:
Genereller Wechsel der Spielberechtigung nur zum Jahresende, weil das zumeist mit Beendigung der Vereinszugehörigkeit übereinstimmt.
Die Sportordnung müßte ggf. weiteres regeln.
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Sofern es so in der Satzung steht.
Also Satzung ändern und Kündigung zu jedem Ende des Quartals ermöglichen, damit sind dann alle Änderungen von möglichen Saisonveränderungen auch abgetan.
Meine persönliche Meinung zum angesprochenen Thema:
1. Wechsel nur zum Saisonwechsel, mit einem festen Termin, bis zu dem sich der Spieler erklären muss. Dieser Termin sollte sinnvollerweise nach der Relegation und vor der endgültigen Meldung für die Mannschaften der kommenden Saison liegen.
2. Wechselmöglichkeit zum 31.12. unter den jetzigen Sonderbedingungen (die jedoch zu überarbeiten wären, da z.B. keine Entfernung bei einem Umzug genannt ist. Dies hat theoretisch zur Folge, dass insbesondere überregional spielende Spieler das Recht hätte nach einem Umzug für fast jeden anderen Verein zu spielen). Dieser Wechsel muss dann aber auch zum 01.01. vollzogen sein. Damit nicht wieder sowas passiert, wie mit unserem Mainzer der jetzt ein Kölner ist.