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Alt 16.10.2010, 20:28
JB
 
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Zitat von lessi Beitrag anzeigen
jetzt wird es polemisch.......:

die handhabe des dmv wird doch wie immer sein.
du darfst zwar deine privaten sachen einbringen, wenn du in deinem einsatz für
belange des dmv jedoch einen schaden anrichtest oder erleidest dann ist das
dein bier und hast nicht auf unterstützung durch den dmv hoffen.(es sei denn du betreibst
die anlage in bamberg)

so geschehen mehrfach in den letzten jahren.

gruss, lessi
Hast Du Fakten und Beispiele? Gerne auch Deep-Links in die Forumsgeschichte als PM. Bin Neuling hier und halte das Thema für spannend. Danke vorab!
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