Bei dem Anhang taucht schon die nächste seltsame Regelung auf.
Das Schiedsgericht entscheidet über einen Protest über eine Entscheidung des Schiedsgerichts?
Da kann man ja gleich der Kuh auftragen die Wiese zu bewachen, damit keiner das Gras frisst.
Hat man da eine Berufungsmöglichkeit? Die müsste man dann gleich bei jedem Protest gegen Schiedsgerichtsentscheidungen bemühen.
