Zitat:
Zitat von Daniel Christ
@ lenny und landei,
ich kann mich nur der Meinung von OPC anschliessen ( auch wenn ich es nicht gerne mache ).
Natürlich steht nirgends, dass der Ball gewechselt werden darf. Deswegen heißt es ja auch unerlaubter Ballwechsel! Dieser ist laut den genannten Auszügen mit V+ 2 zu bestrafen.
Ein anderes Vergehen liegt hier meiner Meinung nach nicht vor!
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Doch, es gibt sogar, im Regelwerk explizit genannt, den erlaubten Ballwechsel, wenn ein Ball z.B. an Bahn 7 (Beton) nicht mehr auffindbar ist oder so stark beschädigt ist, dass ein weiterspielen mit dem Ball nicht möglich ist. Dieses erlaubte Wechseln des kleinen Freundes aus Gummi wird nicht mit ner "7" geahndet.
und da dieses erlaubte Wechseln des Balles genannt ist - auch mit genannten Konsequenzen - , wird auch im Strafenkatalog zusätzlich noch das unerlaubte Wechseln des runden Spielgeräts genannt.
Und somit haben wir im Strafenkatalog durch die Ahndung des "unerlaubten Ballwechsels" eher eine Lücke geschlossen.