Wenn es wirklich zur Zahlung von Lizenzgebühren beim Nachlackieren von Bällen gekommen ist -- was ich mir durchaus vorstellen kann --, so doch vermutlich nur durch Ausübung von Druck, ohne daß eine Grundlage in den WMF-Bestimmungen vorhanden wäre.
(Lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen.)
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