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Alt 28.03.2011, 10:43
der Münchner der Münchner ist offline
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Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es dem Kayser nicht um die Strafe an sich, sondern um die Frage ob es Rechtens ist ein Vergehen nach internationalem Richtlinien zu ahnden, wenn das ganze Turnier nicht nach internationalem Richtlinien gespielt wird.
Wenn es nach internationalen Richtlinien geht, dann müsste man das halbe Teilnehmerfeld disqualifizieren (Alkoholkonsum während des Turniers).
Dem Kayser seine Strafe besteht aber aus einem Verstoß von nationalem Richtlinien, folglich müsste die Strafe auch entsprechend nach diesen Richtlinien ausgeprochen werden.
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