Also im NBV gilt, daß dem Spieler am Spieltag der Zutritt nicht verwehrt werden darf. Hier heißt es tatschlich, das der Platzbesitzer sein Hausrecht an den Veranstalter/Ausrichter abtritt.
Was passiert also, wenn der Verein Platzbesitzer und Veranstalter/Ausrichter ist, z. B. bei Pokalturnieren. Bei Meisterschaftsspielen ist der Veranstalter der Verband.
Außerdem muß ihm ein ausreichendes Trainig gewährt werden. Was auch immer ein ausreichendes Training ist.
Das ganze wurde aber meines Wissens nie rechtlich überprüft.