Zitat:
Zitat von Landei
Antwort:
Das gewählte - dann zurückgetretene Präsisium - bleibt kommissarisch bis zur Wahl eines neuen Präsidiums im Amt. Somit bleibt der Verband formal handlungsfähig.
Dem Präsidium obliegt es, eine außerordentliche Bundesversammlung einzuberufen, sofern dass nicht von seinen Mitgliedern, den Landesverbänden, getan wird.
|
Und das alles tut das Präsidium freiwillig und nur, weil da ein paar Würste im Internet rumstänkern? Das kann ich mir nicht vorstellen. Aus Sicht des Präsidiums ist doch alles im grünen Bereich.