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Alt 22.06.2011, 23:40
tg tg ist offline
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Zitat:
Zitat von Di.Stefano Beitrag anzeigen
Ich meine nur, dass man nicht nur in die Sportordnung, sondern auch in die Passordnung gucken sollte. So manches schnell dahingesagte Statement kommt dann schon als ziemliches Geschwätz rüber. In der Passordnung ist z. B. von einer Zwei-Wochen-Frist ab Bekanntwerden des Änderungstatbestandes die Rede.
Ich glaube, die Paßordnung ist für die Ausgangsfrage nicht relevant. Dort wird eher die Handhabung der Spielerpässe geregelt und bei Terminen auf die Sportordnung verwiesen.

Aber dem Tipp, einen Blick in die Quellen geworfen zu haben, bevor man hier einen Beitrag schreibt, kann ich nur zustimmen.
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