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Alt 26.10.2011, 16:49
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Moin,
korrigier mich wenn ich falsch liege aber ich interpretiere die Sportordnung so, dass ich ein Welcome Cup Turnier auch noch außerhalb der Frist melden kann wobei dann lediglich die doppelte Genehmigungsgebühr anfällt.

Beste Grüße



SPORTORDNUNG (SpO) S2
5. Turniergenehmigung

(2) Die Turniergenehmigung ist für
- internationale Grand Prix-Turniere (Typ A) bis spätestens zum 30.11. des Vorjahres,
- nationale Grand Prix-Turniere (Typ A) und Trophy-Turniere (Typ B) spätestens 3 Monate vor dem Turniertermin,
- Welcome Cup-Turniere (Typ C) spätestens 4 Wochen vor dem Turniertermin

(5) Ist der Antrag auf Turniergenehmigung nicht innerhalb der in Abs. 2 genannten Fristen eingegangen, wird die doppelte
Genehmigungsgebühr gemäß DMV-Gebührenordnung erhoben.
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