oder wer trinkt apfelsaft ?
ich bediene mich hier mal der antwort von redima
Dazu eine kleine Zahlenspielerei
Mit 2 Glas Bier je 0,2 l hätte ich eine BAK (Blutalkoholkonzentration) von ca. 0,3‰, wäre also durchaus noch fahrtüchtig.
Um ebenfalls eine BAK von 0,3‰ zu erreichen, müsste ich
3,75 l Traubensaft oder
7,50 l Apfelsaft oder
15 l Grapefruit trinken oder
3,0 kg Sauerkraut oder
7,5 kg Weißbrot essen,
2,5 kg Bananen würden es auch bereits tun.
das darf dann bitte auch nicht mit auf die anlage nehmen !
une willy , mit doping hat das so gar nichts zu tun !!!
bei dieser regel kann man das, was ich moniere ganz besonders gut erkennen.
entweder wir nehmen alle regeln todernst oder wir lassen es. und hier ist es sogar ein und die selbe regel , die wir mal so deuten, 0,0 promille und wenn du etwas trinkst und du wirst erwischt , wirst du disqualifiziert und bekommst noch 6 monate sperre.
aber dinge auf die anlage mitnehemn, die der regel nach auch verboten sind, das ist ok.
woher soll man wissen, wie , wann und wo eine regel so oder so ausgelegt werden soll. mal nach dem gesunden menschenverstand oder mal nach dem, was dort geschrieben steht.
normal sollen regeln ja so ausgelegt werden, wie sie formuliert wurden.
das heisst natürlich, dass die regelschreiber sich auch gedanken und ein wenig arbeit machen müssen.
aber so geht es eben nicht und wenn ich einen wert bzw ein verbot gar nicht kontrollieren will, dann brauche ich ihn/es auch nicht ins regelwerk zu schreiben.
Geändert von opc (25.11.2011 um 18:52 Uhr).
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