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Alt 26.11.2011, 09:11
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die uns selbst auferlegte 0,0 Promillegrenze , während offiziellen Trainings und Wettkämpfen, ist auch nicht durchführbar , deswegen wird sie ja auch nicht kontrolliert.
Aber die 0,3 Promille kann man auch nicht kontrollieren !

was macht ein Schiedsrichter denn jetzt , wenn jemand offensichtlich noch mit ordentlich restalkohol zum Turnier erscheint ?
Nix !

oder was macht ein Schiedsrichter , wenn ich mit 12 Litern Traubensaft auf die Anklage komme, weil ich das als Verpflegung eingekauft habe.
Nix ! Weil es nicht als Alkoholisches Getränk gilt. Prost bei 12 Liter Apfelsaft.

oder eben mit einer Flasche alkoholfreiem Bier.
Prost !!
Das war jetzt mein letzter Post zu diesem Thema. Es nervt langsam !!
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Ab und an dreh ich mich rum - nur um zu schauen, wer mir alles am ***** vorbei geht ;-)
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