Einzelnen Beitrag anzeigen
  #33  
Alt 07.12.2011, 21:55
Benutzerbild von opc
opc opc ist offline
Pantoffelheld
 
Registriert seit: 18.12.2006
Ort: Glinde
Beiträge: 2.829
Standard

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Dann nehmen wir einmal Deine Argumentation gleich mit auseinder:

Wir sprechen über Ziffer 7 Abs. 2 der IntSpR, die von Dir zunächst zutreffend wieder gegeben wird.

1. Nicht das Schiedsgericht, sondern ein Schiedsrichter ("nach Ansicht eines Schiedsrichters...") muss die Feststellung treffen, ob mit dem beschädigten Ball weitergespielt werden kann. Das hängt selbstverständlich von dem Grad der Beschädigung ab, sodass es auch durchaus nachzuvollziehen ist, wenn einem Schiedsrichter die Entscheidung obliegt, ob mit diesem "Ball" noch weitergespielt werden kann.

ok, hier habe ich leider den falschen begriff gewählt meinte aber ein mitglied des schiedsgerichtes. auch mir passieren fehler aber ich gebe sie dann ja auch zu

2. Wurde durch ein Schiedsrichter diese Feststellung getroffen, dann kann eben mit diesem Ball nicht weiter gespielt werden. Der bereffende Spieler "kann" das Spiel an dieser Bahn unter den genannten Voraussetzungen fortsetzen, muss es aber nicht. Die Formulierung "kann" bedeutet also nichts anderes, als dass ich wegen der Feststellung der Unbespielbarkeit des Balles nicht automatisch 7 Schlag aufgeschrieben bekomme, sondern das ich das Spiel an der betreffenden Bahn mit einem neuen Ball fortsetzen kann. Ist doch eigentlich logisch und fair, weil man grundsätzlich nichts dafür kann, dass sich der Ball "aufsplittet".

nach der neuen regelung macht es ja auch keinen sinn mehr mit den kaputten ball weiterzuspielen, es gibt ja keine strafpunkt, ich denke aber dass dieser teil der regel, mal wieder aus dem alten wortlaut übernommen wurde, deshalb die schöne falschinterpretation, denn früher bekam man ja einen strafschlag und da war es dann manchmal besser mit dem kaputtem ball weiterzuspielen.

3. Zum sogenannten Ruhepunkt ist zunächst festzustellen, dass das Regelwerk hierzu nicht zwei, sondern nur einen Satz beinhaltet ("Der nächste Schlag ist vom letzten Ruhepunkt des verlorenen oder beschädigten Balles auszuführen.")

Das hinsichtlich eines verlorenen Balls der letzte bekannte Ruhepunkt gemeint ist, erschließt sich angesichts des Sinns und Zwecks der Regelung ohne weiteres, sodass Deine diesbezügliche Anmerkung - gelinde formuliert - schwer verständlich ist.

das war ja auch nur mehr eine spitzfindigkeit


Wenn davon die Rede ist, dass der nächste Schlag "vom letzten Ruhepunkt des ... beschädigten Balles auszuführen" ist dann bedarf auch diese Regelung keiner weiteren Auslegung, weil angesichts seines Sinns und Zwecks selbstverständlich der zuvor beschädigte Ball gemeint ist.


aber ich bin der meinung das es der letzte ruhepunkt des beschädigten balles ist, bei einem schaden von ca 20 % spielt man dann den ball , von dem punkt weiter an dem der beschädigte ( 80% Ball ) zum liegen gekommen ist und nicht vom abschlagpunkt des noch heilen balles !
....
__________________
www.minigolfprofi.de
Mit Zitat antworten