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Alt 31.10.2012, 23:44
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jongleurin jongleurin ist offline
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Daumen hoch

Zitat:
Zitat von Uwe Braun Beitrag anzeigen
Eigentlich ist selbst die Zahlung von 20 EUR nicht gerechtfertigt, das dürfte nur dem Umstand geschuldet sein, so schnell wie möglich die Bälle wieder zurück zu bekommen. Wie dreist muss man eigentlich sein, Bälle nebst Koffer mitzunehmen, sie dann in`s Internet zum Verkauf zu stellen und für die Herausgabe auch noch Geld zu verlangen? Unfassbar und das sollte strafrechtlich weiter verfolgt werden.

dem stimme ich hundertprozentig zu..................
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